Verhältnis Regierung-Opposition im 20. Deutschen Bundestagbis 7. November 2024Insgesamt 736 Sitze ab 7. November 2024Insgesamt 733 Sitze Die Bundestagswahl am 26. September 2021 – mit teilweiser Wiederholung am 11. Februar 2024 in Berlin – war die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Die Wahlbeteiligung betrug 76,6 % (nach Wiederholungswahl in Berlin 76,4 %; 2017: 76,2 %), die Briefwahlquote 47,3 % (2017: 28,6 %). mini|hochkant=1.3|Ergebnisse der Bundestagswahlen 1949–2021 und anschließend gebildete Regierungen mini|hochkant=1.3|Ausschöpfungsquoten der Parteien und Nichtwähleranteile 1949–2021
Der Bundestagswahl 2017 waren längere Verhandlungen gefolgt und ab März 2018 das Kabinett Merkel IV als dritte Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie hatte bereits Ende Oktober 2018 ankündigt, sich mit der Wahl 2021 aus der Politik zurückzuziehen.
Bei der Wahl 2021 erreichten SPD und Union gemeinsam das erste Mal bei einer Bundestagswahl mit 49,8 % weniger als die Hälfte der gültigen Zweitstimmen. Stärkste Kraft mit 25,7 % wurde die SPD mit einem Stimmenrückgewinn von über fünf Prozentpunkten gegenüber der Bundestagswahl 2017, der nach Meinungsumfragen erst in den letzten beiden Monaten vor der Wahl zustande gekommen war. Die Union verlor mehr als ein Viertel ihrer Zweitstimmen und musste mit 24,1 % das schlechteste Bundestagswahlergebnis ihrer Geschichte hinnehmen, zudem wurden nur noch 143 Direktmandate gewonnen (SPD 121).
Die Grünen erreichten mit einer Steigerung um fast sechs Prozentpunkte ihr bestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl und errangen die bislang höchste Anzahl von 16 Direktmandaten. Leicht hinzugewinnen konnte die FDP. Verluste gegenüber dem Ersteinzug verzeichnete die AfD, die sich insgesamt als zweistellig etablierte und in den neuen Bundesländern 16 Direktmandate gewann. Die Linke verlor fast die Hälfte der Wähler und fiel knapp unter die Fünf-Prozent-Hürde, konnte aber mit drei Direktmandaten über die Grundmandatsklausel mit 39 Mandaten ins Parlament einziehen. Der von der Sperrklausel ausgenommene Südschleswigsche Wählerverband (SSW) erhielt erstmals nach 1949 einen Sitz.
Der 20. Deutsche Bundestag konstituierte sich am 26. Oktober 2021 mit 736 Sitzen, so viel wie nie zuvor.
Nach verschiedenen Sondierungen einigten sich SPD, Grüne und FDP auf ein gemeinsames Regierungsprogramm, auf den Zuschnitt der Ministerien und darauf, welche Partei welche Ministerposten besetzen sollte, so dass die Koalitionsverhandlungen am 24. November 2021 endeten und der Koalitionsvertrag am 7. Dezember 2021 unterschrieben wurde. Am 8. Dezember 2021 wählte der 20. Deutsche Bundestag Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler. Er und die von ihm dem Bundespräsidenten vorgeschlagenen Minister erhielten noch am gleichen Tag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ihre Ernennungsurkunden und wurden vor dem Bundestag vereidigt. Das Kabinett Scholz war die erste „Ampelkoalition“ auf Bundesebene. Aufgrund interner Querelen zerbrach die Koalition am 6. November 2024. Danach regierte eine rot-grüne Minderheitsregierung bis zur Ernennung von Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler.
Am 19. November 2021 hatte der Bundeswahlleiter wegen Unregelmäßigkeiten in Berlin Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde in 455 Berliner Wahlbezirken am 11. Februar 2024 erneut abgestimmt. Daraufhin wurden einige Mandate umverteilt.
Wahlrecht und Organisation
mini|Stimmzettel zur Bundestagswahl im Wahlkreis 168 (Kassel)
Termin Gemäß des Grundgesetzes musste die Wahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach der konstituierenden Sitzung des 19. Deutschen Bundestages (am 24. Oktober 2017) stattfinden. Der Wahltag muss ein Sonntag oder ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag sein ( Bundeswahlgesetz); mögliche Wahltermine waren die Sonntage 29. August, 5., 12., 19., 26. September, 3., 10., 17. oder 24. Oktober 2021.
Im Dezember 2020 bestimmte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier per Anordnung den 26. September 2021 zum Wahltag. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte dieses Datum vorgeschlagen, nachdem die Bundesländer und die im Bundestag vertretenen Parteien sich mehrheitlich für diesen Tag ausgesprochen hatten und der Bundeswahlleiter keine Einwände erhoben hatte.
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin und die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern wurden am selben Tag abgehalten. Die Kommunalwahlen in Niedersachsen fanden zwei Wochen zuvor statt, sodass Stichwahlen parallel zur Bundestagswahl durchgeführt werden konnten.
Eine vorgezogene Landtagswahl in Thüringen war zeitweilig ebenfalls auf den 26. September 2021 terminiert, am 16. Juli 2021 wurde dieser Termin jedoch gestrichen.
Wahlrechtsreform Aufgrund des Wahlsystems und von Meinungsumfragen, die eine gleichmäßigere Stimmenverteilung als bei allen vorherigen Wahlen erwarten ließen, zeichnete sich im Vorfeld ab, dass bei dieser Wahl so viele Abgeordnete wie nie zuvor ins Parlament einziehen könnten. Darum forderten alle im Bundestag vertretenen Parteien grundsätzlich eine Änderung des Wahlrechts. Eine grundlegende Einigung in der noch laufenden 19. Legislaturperiode unterblieb jedoch. Beschlossen wurde, die Zahl der ausgeglichenen Überhangmandate zu reduzieren, indem bis zu drei Überhangmandate nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zahl der Wahlkreise soll erst 2024 von 299 auf 280 sinken. Gegen diese von der Großen Koalition im Oktober 2020 forcierte Wahlrechtsreform reichten die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Anfang Februar 2021 Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein, da sie die Änderung als Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien und den Grundsatz der Gleichheit einer Wahl sahen.
Ein Eilantrag im August 2021 wurde abgelehnt, und auch im Hauptsacheverfahren entschied das Bundesverfassungsgericht im November 2023, dass die Wahlrechtsreform mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wahlkreiseinteilung
Das Bundesgebiet war 2021 wie seit der Bundestagswahl 2002 üblich in 299 Wahlkreise eingeteilt (Bundeswahlgesetz (BWG) vom 25. Juni 2020).Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (mit Anlage), BGBl 2020 Nr. 30 vom 29. Juni 2020, S. 1409 Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 wurden dabei 17 Wahlkreise neu abgegrenzt.Wahlkreiseinteilung, auf bundeswahlleiter.deKarte der Wahlkreise für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, auf bundeswahlleiter.de
Wahlbeobachter Die OSZE entsandte vier Wahlbeobachter.Observation of Parliamentary Elections, 26 September 2021, www.osce.org (englisch)
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt waren deutsche Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt waren, seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland hatten oder sich dort sonst gewöhnlich aufhielten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.§ 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 dürfen auch behinderte und gleichzeitig unter rechtlicher Betreuung stehende, schuldunfähige sowie psychisch kranke Menschen an der Bundestagswahl teilnehmen. Die Begründung dafür ist, dass kein Bürger vom Wahlrecht ausgeschlossen werden darf. Die kurz darauf vom Bundestag verabschiedete Reform des Wahlrechts betraf circa 85.000 Deutsche, die bei der Bundestagswahl 2021 zum ersten Mal ihre Stimme abgeben durften.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen waren auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder die „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.“ Wahlberechtigte ohne Wohnung in Deutschland wurden nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.§ 12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz, § 16 Absatz 2 Bundeswahlordnung
Briefwahl Der Anteil der Briefwähler stieg um 18,7 Prozentpunkte auf 47,3 %. Am höchsten war er in Bayern (62,4 %), Rheinland-Pfalz (60,9 %) und Hamburg (51,3 %), am niedrigsten in Thüringen (32,4 %), Schleswig-Holstein (33,1 %) und Niedersachsen (33,6 %).Bundeswahlleiter: Anteil der Briefwählenden bei den Bundestagswahlen 1994 bis 2021 nach Ländern (PDF; 66 KB)
Ausgangslage Vorherige Bundestagswahl
An der Bundestagswahl 2017 beteiligten sich 76,2 % der wahlberechtigten Deutschen.
Dabei wurden die Unionsparteien mit 32,9 % der Zweitstimmen stärkste Kraft. Auf die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) entfielen dabei 26,8 % und auf die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) 6,1 %. Für die Union war es das zweitschlechteste Ergebnis bei einer Bundestagswahl, das schlechteste Wahlergebnis hatte sie im Jahr 1949 mit 31,0 %.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) wurde zweitstärkste Kraft, musste jedoch mit 20,5 % ihr historisch schlechtestes Ergebnis hinnehmen. Die Regierungsparteien der 18. Legislaturperiode (CDU/CSU und SPD) verbuchten damit zusammen einen Verlust von 13,8 Prozentpunkten bei den Zweitstimmen.
Erstmals zog die Alternative für Deutschland (AfD) in den Bundestag ein. Die Partei erreichte 12,6 %, womit sie ihr Ergebnis der vorherigen Wahl mehr als verdoppelte. Ähnliches gelang auch der Freien Demokratischen Partei (FDP), die nach vier Jahren Abwesenheit mit 10,7 % in den Bundestag zurückkehrte.
Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen konnten einen Wählerzuwachs von etwa einem halben Prozentpunkt verzeichnen und erreichten 9,2 % bzw. 8,9 % der Zweitstimmen.
Alle sonstigen angetretenen Parteien scheiterten deutlich an der Fünf-Prozent-Hürde.
Sitzverteilung im 19. Bundestag (2017–2021)
Der 19. Deutsche Bundestag (2017–2021) wurde mit 709 Sitzen der bis dato mitgliederstärkste Bundestag. Mit sechs Fraktionen und acht Parteien war er zudem in dieser Hinsicht der vielfältigste Bundestag seit der zweiten Legislaturperiode von 1953 bis 1957.
Die stärkste Fraktion war mit 245 Sitzen die CDU/CSU-Fraktion, der 200 CDU- und 45 CSU-Abgeordnete angehörten. Zweitstärkste Kraft war die SPD mit 152 Sitzen, gefolgt von der AfD mit 86 Sitzen als stärkste Oppositionsfraktion. Die FDP besetzte 80, Die Linke 69 und B90/Grüne 67 Sitze.
Am Ende der Periode gab es zehn fraktionslose Abgeordnete, die während der Legislatur ihre Partei und Fraktion verließen oder ausgeschlossen wurden. Davon kamen acht aus der AfD sowie je einer aus der CDU/CSU und der SPD.
Regierungsbildung 2017/18
Die SPD schloss unmittelbar nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses eine erneute Große Koalition aus. Nachdem vierwöchige Sondierungen zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen über die Bildung einer Jamaika-Koalition im November 2017 gescheitert waren, kam es doch zu Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. In der Folge einigten sie sich auf einen Koalitionsvertrag für eine neue Große Koalition. Dieser wurde von der CDU und der CSU durch Beschlüsse von Parteigremien bestätigt,CSU billigt als erste Partei Koalitionsvertrag, Frankfurter Rundschau, abgerufen am 11. März 2018.CDU-Parteitag stimmt für Große Koalition und Kramp-Karrenbauer, focus.de, abgerufen am 11. März 2018. von der SPD durch ein Mitgliedervotum.
Das Kabinett Merkel IV wurde am 14. März 2018 vereidigt.
Parteien und Kandidaten