Das Amt des Reichsverteidigungskommissars wurde mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs auf Weisung von Adolf Hitler zum 1. September 1939 per Verordnung geschaffen.RGBl. I 1939, S. 1565f. („Verordnung über die Bestellung von Reichsverteidigungskommissaren“ vom 1. September 1939). Es wurden ausschließlich Gauleiter mit dem neuen Amt betraut, wenn auch im Fall von Nürnberg nicht der örtlich zuständige, sondern ein anderer Gauleiter.

Bestellung 1939 Den Reichsverteidigungskommissaren wurde die gesamte Zivilverteidigung übertragen. Jeder Reichsverteidigungskommissar war für einen der insgesamt 18 Wehrkreise zuständig. In enger Abstimmung mit den Wehrkreisbefehlshabern sollte der Reichsverteidigungskommissar eine einheitliche Leitung aller zivilen Verwaltungszweige gewährleisten. So besaßen sie die Kompetenz, allen Zivilbehörden in ihrem Wehrkreis Weisungen in Sachen der Reichsverteidigung zu erteilen. Sie trugen die Verantwortung für die Vorbereitung und den Einsatz des Luftschutzes oder waren für die Evakuierung der gefährdeten Gebiete zuständig. Die Reichsverteidigungskommissare unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministers des Innern und waren gleichzeitig Organe des Ministerrats für die Reichsverteidigung. Weisungsbefugt waren der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung und für die Wirtschaft sowie die Obersten Reichsbehörden.

Zum 1. September 1939 wurden folgende NSDAP-Gauleiter zu Reichsverteidigungskommissaren ernannt:Die Nummern XIV bis XVI wurden nicht für Wehrkreise verwendet, siehe unter Wehrkreis – Geschichte.

WehrkreisReichsverteidigungskommissarWK I KönigsbergErich Koch, Oberpräsident von OstpreußenWK II StettinFranz Schwede, Oberpräsident von PommernWK III BerlinEmil Stürtz, Oberpräsident von BrandenburgWK IV DresdenMartin Mutschmann, Reichsstatthalter von SachsenWK V StuttgartWilhelm Murr, Reichsstatthalter von WürttembergWK VI MünsterJosef Terboven, Oberpräsident der RheinprovinzWK VII MünchenAdolf Wagner, bayerischer InnenministerWK VIII BreslauJosef Wagner, Oberpräsident von SchlesienWK IX KasselFritz Sauckel, Reichsstatthalter von ThüringenWK X HamburgKarl Kaufmann, Reichsstatthalter von HamburgWK XI HannoverRudolf Jordan, Reichsstatthalter von Braunschweig und AnhaltWK XII WiesbadenJakob Sprenger, Reichsstatthalter von HessenWK XIII NürnbergAdolf Wagner, bayerischer Innenminister, Gauleiter von MünchenWK XVII WienJosef Bürckel, Gauleiter von WienWK XVIII SalzburgFriedrich Rainer, Reichsstatthalter von Salzburg und Kärnten

Neuordnung 1942 Die Verordnung vom 1. September 1939 wurde mehrmals revidiert, da die Wehrkreise sich mit verschiedenen Gauen, Ländern und Provinzen überschnitten. Kompetenzkonflikte mit machtbewussten Gauleitern, die nicht zum Reichsverteidigungskommissar ernannt worden waren, waren daher vorprogrammiert. Um diese im Laufe des Kriegs immer schärfer werdenden Konflikte zu entschärfen, wurden in der „Verordnung über die Reichsverteidigungskommissare und die Vereinheitlichung der Wirtschaftsverwaltung“ vom 16. November 1942 die Parteigaue zu Reichsverteidigungsbezirken (RVB) gemacht. Jeder Gauleiter war nun demnach automatisch Reichsverteidigungskommissar und aus 18 RVB wurden schlagartig 42 bzw. 43 RVB.

Endphase des Krieges Gerade in der Endphase des Krieges trug das Amt des Reichsverteidigungskommissars erheblich zur Machtausweitung der Gauleiter und der NSDAP gegenüber den staatlichen Stellen bei. Die Autonomie und Machtfülle der Reichsverteidigungskommissare gegenüber dem Staat wurde durch ihre Einbindung in den totalen Krieg, den Joseph Goebbels als „Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz“ am 25. Juli 1944 forderte, noch gesteigert. Der Reichsverteidigungskommissar wurde damit endgültig zu einem politisch-ideologischen Instrument, das die maximale Mobilisierung aller Ressourcen im Innern angesichts der drohenden Niederlage zum Ziel hatte.

Siehe auch Reichskommissar

Literatur Wilhelm Stuckart, Harry von Rosen: Die Reichsverteidigung (Wehrrecht). (= Neugestaltung von Recht und Wirtschaft 40, Heft 1), 2., erw. Auflage. Leipzig 1943. Peter Hüttenberger: Die Gauleiter. Studie zum Wandel des Machtgefüges in der NSDAP. (= Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Nummer 19), DVA, Stuttgart 1969, S. 152–172. Peter Diehl-Thiele: Partei und Staat im Dritten Reich. München 1969. (2. Auflage. München 1971, ISBN 3-406-02887-X.) Dieter Rebentisch, Karl Teppe: Verwaltung contra Menschenführung im Staat Hitlers. Göttingen 1986, ISBN 3-525-36190-4. Manfred Wolf: Oberpräsidium der Provinz Westfalen. Bd. 4: Polizei, Justiz, Militär, Chef der Zivilverwaltung, Reichsverteidigungskommissar. Münster 1991, Ralf Blank: Albert Hoffmann als Reichsverteidigungskommissar im Gau Westfalen-Süd, 1943–1945. Eine biografische Skizze. In: Wolf Gruner, Armin Nolzen (Hrsg.): Bürokratien. Initiative und Effizienz. (= BGNS, Band 17), Berlin 2001, S. 189–205.

Anmerkungen

Einzelnachweise

Kategorie:Militär (Deutsches Reich, 1933–1945) Kategorie:Historische Amtsbezeichnung Kategorie:Recht (Deutsches Reich, 1933–1945) Kategorie:Deutschland im Zweiten Weltkrieg