mini|Der BfR-Standort in Berlin-Jungfernheide mini|Luftbild des BfR-Standorts in Berlin-Marienfelde () mini|Der BfR-Standort in Berlin-Marienfelde mini|Der BfR-Standort in Berlin-Marienfelde
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland.§ 1 Abs. 2 der Satzung () Das Institut ist dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zugeordnet und hat die Aufgabe, die Bundesregierung in Fragen der Lebensmittelsicherheit, der Produktsicherheit, Kontaminanten in der Nahrungskette, des Tierschutzes und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wissenschaftlich zu beraten.
Weitere Fachaufsichten werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Chemikaliensicherheit, Umweltkontaminanten in Lebens- und Futtermitteln) und das Bundesministerium für Verkehr (Gefahrguttransport, Internationales Ballastwasser-Übereinkommen, Havariekommando) wahrgenommen.
Aufgabenbereiche Die Arbeit des Instituts gründet sich auf mehrere Rechtsvorschriften – u. a. auf das BfR-Gesetz, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Pflanzenschutzgesetz, Chemikaliengesetz, Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, Gentechnikgesetz.
Das BfR wurde im Jahr 2002 ebenso wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen einer Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit nach der BSE-Krise gegründet. Es entstand aus dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und aus Teilen der Biologischen Bundesanstalt (BBA). Das BfR beschäftigt mehr als 1100 Mitarbeiter.
Nach dem Errichtungsgesetz erstellt das Institut Bewertungen unabhängig von der Politik, danach unterliegt es in Fragen der wissenschaftlichen Risikobewertungen keiner Fachaufsicht. Folglich nimmt es bei ungeklärten wissenschaftlichen Fragen und in Krisen eine wissenschaftliche Referenz- und Orientierungsfunktion ein. Dies betrifft Verbraucher, Politik (der Bund und die Bundesländer), Wirtschaft, Medien, aber auch Verbände und Wissenschaft.
Die drei Hauptaufgabenbereiche Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und Chemikaliensicherheit umfassen folgende Fragestellungen. Das Institut ist Ansprechpartner bei Fragen zur biologischen Sicherheit von Lebensmitteln wie bei Zoonosen (dies sind Krankheitserreger wie Salmonellen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können), deren Erforschung, Übertragungswege und Verbreitung Fragen zu mikrobiellen Giften, beispielsweise in Muscheln oder zu Antibiotikaresistenzen von Keimen Fragen zur Lebensmittelhygiene Fragen zu Lebensmittelinhaltsstoffen wie beispielsweise Cumarin in Zimt oder der Bildung von Benzol in Karottensaft (Lebensmitteltoxikologie) Fragen zu Ernährungsrisiken beispielsweise durch Nahrungsergänzungsmittel, zu Allergien oder funktionellen Lebensmitteln wie Pflanzensterinen in Streichfetten zur Senkung des Cholesterinspiegels Fragen zu genetisch veränderten Lebensmitteln Fragen zur Belastung von Lebensmitteln durch Umweltgifte wie Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB) oder Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Fragen zur Sicherheit von Futtermitteln Fragen zu Pflanzenschutzmitteln und Bioziden Fragen zu Vergiftungen Fragen zum sicheren Transport von giftigen Substanzen Fragen zur Nanotechnologie in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika Fragen zur Sicherheit von Kosmetika, Textilien, Spielzeug, Wasserpfeifen, Lebensmittelverpackungen und weiteren verbrauchernahen Produkten Fragen zu Alternativmethoden zum Tierversuch
Das BfR ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen. Die dafür zuständige Stabsstelle befindet sich in Berlin, Alt-Marienfelde ().
Abteilungen Neben dem Leitungsbereich mit seinen Stabsstellen hat das BfR derzeit neun Abteilungen.
Zentralabteilung Die Verwaltung ist der Serviceleister für alle Fachabteilungen des Instituts, sie sorgt für die Infrastruktur, die Personalrekrutierung, die Betreuung der Beschäftigten in Personalangelegenheiten, die Steuerung und Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben sowie die Ausstattung und den organisatorischen und technischen Unterhalt der Räume und des Institutsgeländes. Auch der Einkauf von Geräten, Material und Möbeln wird in der Verwaltung vorbereitet, koordiniert und organisiert. Die Abteilung gibt organisatorische Regelungen für das Institut heraus und schließt Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat sowie Verträge mit externen Dienstleistungsfirmen. Außerdem steuert und koordiniert die Verwaltung den Personalbedarf des Instituts entsprechend den im Haushaltsplan zugewiesenen Stellen.
Gleichzeitig ist die Verwaltung verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regeln. Das gilt insbesondere im Personalbereich für Beamten-, Tarif- und Arbeitsrecht, im Haushalt für die Vorschriften des Haushaltsrechts sowie in der Beschaffung für die Vergabevorschriften im öffentlichen Dienst. Arbeitsrechtsstreitigkeiten führt das Personalreferat, Rechtsstreitigkeiten mit Externen das Justiziariat.
Die Verwaltung arbeitet im BMLEH mit der dortigen Verwaltungsabteilung zusammen und arbeitet dem Personal- und Organisationsreferat sowie dem Haushaltsreferat zu.
Zur Abteilung 1 gehören folgende Unterabteilungen und Referate:
Unterabteilung 11 – Personal, Haushalt, Organisation
Referat 111: Personal und Personalentwicklung Referat 112: Haushalt Referat 113: Organisation Unterabteilung 12 – Justiziariat, Beschaffung, Bau und Technik, Innerer Dienst Referat 114: Beschaffung Referat 115: Innerer Dienst Referat 116: Bau und Technik Referat 117: Justiziariat Unterabteilung 13 – Informationstechnologie und -zentrum
Referat 131: Netzwerk und Sicherheit Referat 132: Basisdienst, UHD und LIMS Referat 133: Anwendungsentwicklung Referat 134: Informationsmanagement und -koordination
Risikokommunikation Gesundheitlicher Verbraucherschutz beinhaltet die Erforschung, Bewertung und Kommunikation von Risiken. Hierbei sind jedoch nicht nur tatsächliche Risiken von Bedeutung, sondern auch deren mediale Vermittlung sowie die subjektiv geprägte Wahrnehmung von Risiken. Wissenschaftliche Erkenntnisse müssen transparent und verständlich vermittelt werden, um den rationalen Umgang mit Risiken zu fördern.
Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag zur Risikokommunikation und informiert die Öffentlichkeit über mögliche gesundheitliche Risiken sowie die ihnen zugrundeliegenden Forschungsergebnisse im Bereich Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Hierbei tritt das mit verschiedenen Ansprechpartnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Medien, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und der Verbraucherschaft in einen aktiven Dialog. Dieser Kommunikationsprozess beinhaltet neben einer zielgruppengerechten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit das aktive Einbeziehen verschiedener Interessengruppen durch Expertengespräche, Statusseminare, Verbraucherschutzforen, Stakeholderkonferenzen und öffentliche Symposien.
Die interdisziplinär zusammengesetzte Abteilung Risikokommunikation führt Forschungsprojekte zur Wahrnehmung von Risiken, der Risikofrüherkennung und der Abschätzung ihrer Folgen durch, beispielsweise im Bereich neuer Technologien wie der Nanotechnologie, der Änderung im Ernährungsverhalten von Verbrauchern nach erfolgter Risikokommunikation oder der Priorisierung von Risiken durch verschiedene gesellschaftliche Interessengruppen. Hierbei werden Repräsentativbefragungen, Verbraucherkonferenzen, Delphi-Befragungen und Fokusgruppen als Instrumente eingesetzt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Koordination sowie dem gezielten Ausbau der nationalen und internationalen Vernetzung der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Institutionen in Politik und Wissenschaft.
Die Abteilung Risikokommunikation gliedert sich in fünf Fachgruppen:
Fachgruppe 21: Krisenprävention und -koordination, Qualitäts- und Umweltmanagement, GLP-Bundesstelle (Bundesstelle für Gute Laborpraxis) Fachgruppe 22: Risikosoziologie und Risiko-Nutzen-Beurteilung Fachgruppe 23: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Fachgruppe 24: BfR-Akademie Fachgruppe 25: Visuelle Kommunikation
Zudem sind in der Abteilung die Nachwuchsgruppen „Empirische Sozialforschung“ und „Reputation und Vertrauensbildung“ sowie das Studienzentrum „Sozialwissenschaftliche Risikokommunikationsforschung“ angesiedelt.
Exposition Zentrale Aufgabe der Abteilung für Exposition ist die Analyse, Modellierung und Abschätzung der Verbraucherexposition für die durch das BfR zu bewertenden unerwünschten Stoffe und mikrobiologischen Gefahren. Gemäß der Definition: Risiko = Gefahr x Exposition führt das BfR bei jeder Risikobewertung eine Expositionsschätzung durch, d. h., es wird geprüft, ob und in welcher Konzentration der Verbraucher Zugang zu gefährlichen Noxen hat. Die Exposition beschreibt somit die Größenordnung eines Risikos. Weiterhin nimmt die Abteilung für das BfR eine Vielzahl von wissenschaftlichen Servicefunktionen wahr.
Folgende Fachgruppen sind in der Abteilung etabliert:
Fachgruppe 31: Chemikalienexposition und Transport gefährlicher Güter Fachgruppe 32: Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten Fachgruppe 33: Epidemiologie, Statistik und Expositionsmodellierung Fachgruppe 34: Lebensmittelexposition und Gesamtbewertung Fachgruppe 35: Nationales Vergiftungsregister
Ein Teil der Leistungen der Abteilung steht auch externen Wissenschaftlern zur Verfügung, wie zum Beispiel die Erfassungs- und Bewertungsstelle für Vergiftungen. Zudem ist in der Abteilung das „MEAL-Studienzentrum, Nationale Total-Diet-Studie“ angesiedelt.
Biologische Sicherheit Die Abteilung Biologische Sicherheit befasst sich im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes mit gesundheitlichen Risiken für den Menschen, die insbesondere von Mikroorganismen, den von ihnen gebildeten Toxinen und anderen mikrobiellen Stoffwechselprodukten ausgehen. Dazu zählen Bakterien, Hefen und Schimmelpilze, aber auch Viren, Parasiten und TSE-Erreger.
Es werden dabei nicht nur Lebensmittel, sondern auch Futtermittel und Bedarfsgegenstände (z. B. Geräte zur Bearbeitung von Lebensmitteln, Lebensmittelverpackungsmaterialien, Essgeschirr) sowie Kosmetika einschließlich der Prozesse ihrer Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung und Distribution als Überträger biologischer Gefahren in die Betrachtungen einbezogen.
Die Aufgaben schließen diagnostische Verfahren zum Nachweis der verschiedenen Erreger in Lebensmitteln, ihre Virulenz- und Resistenzeigenschaften, auch Arbeiten zur Prävalenz von mikrobiologischen Gefahren in Lebensmitteln und qualitative und quantitative Risikobewertungen ein. Die Abteilung wirkt mit bei der Aufklärung von Ausbrüchen durch Lebensmittel übertragener Erkrankungen und Zoonosen (rechtlich verankerte Aufgabe im Infektionsschutzgesetz). In der Abteilung sind eine Reihe von Referenzlaboratorien und Konsiliarlaboratorien zur Diagnostik und zur Feincharakterisierung von Krankheitserregern, zur Antibiotikaresistenz und zur mikrobiologischen Belastung von Lebensmitteln (im Lebensmittel- und Zoonosenrecht verankerte Aufgabe) angesiedelt.
Darüber hinaus wird hier auch die Sammlung von Daten aus der Überwachung zur Erstellung des jährlichen Zoonosen-Trendberichts auf nationaler und europäischer Ebene durchgeführt und koordiniert.
Zur Abteilung 4 gehören folgende sieben Fachgruppen:
Fachgruppe 41: Lebensmittelhygiene und -technologie, Warenketten, Produktschutz Fachgruppe 42: Lebensmittelmikrobiologie, Erreger-Wirt-Interaktionen Fachgruppe 43: Epidemiologie, Zoonosen und Antibiotikaresistenz Fachgruppe 44: Bakterielle Toxine, Gemeinschaftsverpflegung Fachgruppe 45: Diagnostik, Erregercharakterisierung, Parasiten in Lebensmitteln