mini|hochkant=1.6|Weltweite Verteilung der UNESCO-Welterbestätten. Die UNESCO führt eine Liste des Welterbes, auf der alle Stätten verzeichnet sind, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für die Eintragung in die Liste vorgeschlagen werden. Vertragliche Grundlage dafür ist die Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage (deutsch: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, kurz: Welterbekonvention).

Außerdem führt die UNESCO eine Liste des gefährdeten Welterbes („Rote Liste“), die Welterbestätten hervorhebt, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden, bedroht sind. Die UNESCO mahnt für diese Stätten außerordentliche Schutzanstrengungen an.Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt, Absatz 4 Denkmäler, denen der Welterberang bereits aberkannt werden musste, sind im Artikel Ehemaliges Welterbe aufgeführt. __TOC__

Aktueller Stand (Ende Februar 2026) Die Welterbekonvention wurde von 196 Vertragsstaaten ratifiziert bzw. angenommen.States Parties Ratification Status mit Stand 24. Oktober 2024, abgerufen am 1. November 2024

Die Liste des Welterbes umfasst 1248 Stätten in 170 Ländern. Davon sind 972 als Weltkulturerbe und 235 als Weltnaturerbe gelistet, weitere 41 Stätten werden als gemischte Kultur- und Naturerbestätte geführt. 51 dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational, das heißt zwei oder mehr Staaten zugeordnet. 52 Stätten sind in der Liste des gefährdeten Welterbes eingetragen.

Von den 196 Vertragsstaaten, haben 190 Staaten eine Tentativliste eingereicht, die die Objekte aufführt, die der jeweilige Staat dem Welterbekomitee zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes vorzuschlagen beabsichtigt. Es stehen in Summe 1815 Stätten auf der Tentativliste aller 196 Vertragsstaaten.Tentative Lists, abgerufen am 1. November 2024

Länderliste Die Liste führt in alphabetischer Reihenfolge die Vertragsstaaten der Welterbekonvention an, zusammen mit Datum des Inkrafttretens der Konvention im jeweiligen Vertragsstaat. Daneben ist die UNESCO-Region angegeben, die nicht notwendigerweise die geographische Zuordnung wiedergibt. Die fünf UNESCO-Regionen sind: Afrika (AF), Arabische Staaten (AS), Asien und Pazifik (AP), Europa und Nordamerika (ENA) sowie Lateinamerika und Karibik (LAK). Die folgenden Spalten zeigen die Gesamtzahl (Σ) und die Zahl der Kultur- (K), Natur- (N) und gemischten Welterbestätten (K/N) des jeweiligen Staates, die Teilsummen der grenzüberschreitenden und transnationalen sowie der gefährdeten Welterbestätten. Unter Tentativliste (TL) wird die Gesamtzahl der Kandidaten und das Datum der letzten Aktualisierung der Tentativliste genannt.

Grenzüberschreitende und transnational Stätten, die zu zwei oder mehr Ländern gehören, werden in die Anzahlen aller beteiligten Staaten eingerechnet, wodurch die einzelnen Stätten mehrfach gezählt werden. Datengrundlage ist Liste des UNESCO World Heritage Centres.

Hinweis: Die Liste ist sortierbar. Durch Klick auf die Pfeilsymbole im Spaltenkopf kann die Liste in auf- und absteigender Reihenfolge nach der jeweiligen Kategorie sortiert werden. Stand August 2025 führt Italien die meisten Welterbestätten (61 Stätten), wobei Italien auch die meisten Kulturstätten (55) aufweist. An zweiter Stelle folgt die Volksrepublik China (61 Stätten), wo sich außerdem die meisten Naturstätten (14) befinden.