Das Referendum über die Neufassung des Familienrechts in Slownien fand am 25. März 2012 statt. Ausgelöst wurde das fakultative Referendum durch eine Unterschriftensammlung der „Bürgerinitiative für Familie und Kinderrechte“. Sie störte sich bei der vom slowenischen Parlament beschlossenen Neufassung des Familienrechts, insbesondere daran, dass es auch gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Adoption einräumen wollte. Eine Klage des Parlaments vor dem Verfassungsgericht gegen die Ergreifung des Referendums blieb erfolglos.

Beim Referendum sprach sich eine Mehrheit von 54,55 % gegen das Inkrafttreten der Neufassung aus.

Die Entscheidung führte zu einer mehrjährigen gesellschaftlichen Debatte über den rechtlichen Status gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Slowenien. Ein weiteres Plebiszit im Jahr 2015 hatte erneut die Ablehnung der Gleichstellung zur Folge. Im Jahr 2022 urteilte dann das Verfassungsgericht, dass es sich bei Ehe und Adoption um allen Bürgerinnen und Bürgern zustehende Grundrechte handele, die auch nicht durch einen demokratischen Mehrheitsentscheid vorenthalten werden dürfen.

Hintergrund Zu Beginn der 2010er Jahre bestand erheblicher Reformbedarf für das damalige slowenische Familienrecht (, „Gesetz über die Ehe und die familiären Beziehungen“). Dieses war im Jahr 1976 formuliert worden, als Slowenien noch eine Teilrepublik Jugoslawiens war. Die darin enthaltenen Regelungen entsprachen weder modernen Familienmodellen, noch waren Kinderrechte darin ausreichend berücksichtigt. Zugleich stand Slowenien unter Druck sowohl die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle, als auch die Anti-Diskriminierungsgesetze der EU umzusetzen.

Die Regierung von Ministerpräsident Borut Pahor beabsichtigte daher eine Neufassung des Familienrechts in Form des („Familiengesetzbuches“). Darin sollte unter anderem ein absolutes Prügelverbot von Kindern eingeführt werden, die Vorrangstellung des Kindeswohls und verpflichtende Familienmediationen bei Scheidungen, das Amt einer Kinder-Ombudsperson geschaffen werden, einfachere Scheidungen bei kinderlosen Paaren, die Öffnung der Ehe und des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare.

Der Weg zum Referendum Die Abänderung des Familienrechts wurde von der Regierungskoalition aus der sozialdemokratischen SD, den liberalen Parteien LDS und DeSUS sowie der sozialliberalen Zares vorangetrieben. Gegen die ursprünglich vorgesehene vollkommene Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare, wandte sich die katholische Kirche, weitere religiöse Gruppen und konservative Parteien wie die SDS. In dem Versuch einen Kompromiss zu formulieren, beschränkte die Regierungskoalition das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare auf deren leibliche Kinder. Gleichwohl kündigten rechte und religiöse Gruppen an, gegen das Gesetz das Referendum zu ergreifen.

Mit 53 zu 38 Stimmen beschloss das slowenische Parlament am 16. Juni 2011 die Neufassung des Familienrechts. Nur wenige Tage später, am 22. Juni 2011, reichte die ultrakonservative, rechts-christliche Initiative die geforderten 2.500 Unterstützungsbekundungen für die Einleitung eines fakultatven Referendums ein.

Die eigentliche Sammlung von Unterschriften zur Abhaltung eines fakultativen Referendums begann am 1. September 2011. Bereits am folgenden Tag reichte das Parlament eine Beschwerde beim Slowenischen Verfassungsgericht ein, so dass die Sammlung ab dem 3. September 2011 ruhte. In diesen ersten beiden Tagen hatte die Bürgerinitiative 25.000 Unterstützungsbekundungen gesammelt.

Am 27. Dezember 2011 fällte das Gericht mit fünf zu vier Stimmen sein Urteil und erklärte die Ergreifung des Referendums für zulässig. Die Wiederaufnahme der Sammlung wurde auf den 3. Januar 2012 festgesetzt. Am 3. Februar 2012 reichte die Bürgerinitiative schließlich 42.089 Unterstützungsbekundungen ein. Das geforderte Unterschriftenquorum von 40.000 gültigen Bekundungen wurde damit überschritten. Ein zuvor erfolgte Aufforderung an die Regierungskoalition, das Familiengesetzbuch im Sinne der Initiative anzupassen, die im Gegenzug auf die Abhaltung des Referendums verzichten würde, blieb ungehört.

Das Parlament setzte 10. Februar das Referendum auf den 25. März 2012 fest.

In einer vom Meinungsforschungsinstitut Ninamedia vom 13. März 2012 bis 15. März 2012 durchgeführten Umfrage befürworteten 47,2 % der Befragten das Gesetz und 40,7 % wollten für die Aufhebung des Gesetzes stimmen, während 12,4 % unentschieden waren.

Ergebnis Das fakultative Referendum über die vom Parlament am 16. Juni 2011 beschlossene Neufassung des Familienrechts wurde am 25. März 2012 abgehalten. Es entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Abstimmungsfrage lautete:

Es waren gut 1,7 Millionen Personen stimmberechtigt, von denen jedoch nur 518.098 (= 30,3 %) am Referendum teilnahmen. Von den gültig Abstimmenden stimmte eine Mehrheit von 279.937 (= 54,55 %) mit „Nein“ und damit gegen das Inkrafttreten des Familiengesetzbuches. Mit „Ja“ stimmten hingegen 233.268 (= 45,45 %). Der Anteil an ungültigen Stimmen lag mit 0,9 % im üblichen Bereich.

Endergebnis des fakultativen Referendums über die Neufassung des Familienrechts in Slowenien vom 25. März 2012Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Slowenien, 25. März 2012 : Familienrecht Stimmkreis Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) 1.709.417 518.098 30,31 % 513.205 99,06 % 4.893 0,94 % 233.268 45,45 % 279.937 54,55 %

Folgen Mit der mehrheitlichen Ablehnung der vom Parlament beschlossenen Änderung des Familiengesetzes trat diese nicht in Kraft. Die Frage der rechtlichen Stellung gleichgeschlechtlicher Paare blieb jedoch auch danach Gegenstand einer fortdauernden gesellschaftlichen Debatte. Im Jahr 2015 änderte das Parlament das Heirats- und Familienstandsgesetz, erneut mit dem Ziel, gleichgeschlechtliche Ehen sowie auch Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare zuzulassen. Erneut wurde das Referendum ergriffen und die Änderung abgelehnt. Im Jahr 2022 urteilte dann das Verfassungsgericht, dass es sich bei Ehe und Adoption um Grundrechte handele, die gleichgeschlechtlichen Paaren vorzuhalten eine Diskriminierung sei und daher auch nicht durch einen demokratischen Mehrheitsentscheid vorenthalten werden dürften.

Literatur

Weblinks

Siehe auch Homosexualität in Slowenien Referendum über die Änderung des slowenischen Ehe- und Familiengesetzes 2015

Einzelnachweise

#2012 Slowenien Kategorie:Slowenische Geschichte (21. Jahrhundert) Slowenien 2012