Das Referendum über die Änderung des slowenischen Ehe- und Familiengesetzes fand am 20. Dezember 2015 statt. Ausgelöst wurde das fakultative Referendum durch eine Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative „Es geht um die Kinder!“. Diese störte sich an der vom slowenischen Parlament beschlossenen Änderung des Familienrechts, das eine vollkommene Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Paare vorsah. Eine Klage des Parlaments vor dem Verfassungsgericht gegen die Ergreifung des Referendums blieb erfolglos.
Beim Referendum sprach sich eine Mehrheit von 63,5 % gegen das Inkrafttreten der Gesetzesänderung aus.
Hintergrund In den 2010er Jahren bestand erheblicher Reformbedarf für das damalige slowenische Familienrecht (, „Gesetz über die Ehe und die familiären Beziehungen“). Dieses war im Jahr 1976 formuliert worden, als Slowenien noch eine Teilrepublik Jugoslawiens war. Die darin enthaltenen Regelungen entsprachen weder modernen Familienmodellen, noch waren Kinderrechte darin ausreichend berücksichtigt. Zugleich stand Slowenien unter Druck sowohl die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle, als auch die Anti-Diskriminierungsgesetze der EU umzusetzen.
Die Regierung von Ministerpräsident Borut Pahor beabsichtigte daher 2011 eine Neufassung des Familienrechts in Form des („Familiengesetzbuches“). Darin sollte unter anderem ein absolutes Prügelverbot von Kindern eingeführt werden, die Vorrangstellung des Kindeswohls und verpflichtende Familienmediationen bei Scheidungen, das Amt einer Kinder-Ombudsperson geschaffen werden, einfachere Scheidungen bei kinderlosen Paaren, die Öffnung der Ehe und des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare. Allerdings ergriff die rechts-christliche Initiative („Bürgerinitiative für Familie und Kinderrechte“) das fakultative Referendum. Als Begründung führte sie vorrangig den Umstand an, dass die Neufassung des Familienrechts auch gleichgeschlechtlichen Paaren ein Adoptionsrecht einräume.
Beim Referendum am 25. März 2012 sprachen sich 54,5 % der gültig Abstimmenden gegen die vom parlament beschlossene Änderung des Familienrechts aus, womit die ursprüngliche Fassung in Kraft blieb. Die Ablehnung des umfangreichen und in vielen Punkten unbestritten sinnvollen Familiengesetzbuches aufgrund eines einiger weniger Punkte, wurde von den meisten slowenischen Parteien bedauert.
Das mitte-links Kabinett Cerar, das ab September 2014 unter Ministerpräsident Miro Cerar die Regierung stellte, beschloss die umfangreichen Änderungen in verschiedene Gesetzesvorhaben aufzuspalten. Es wollte ein neues Familiengesetzbuch erarbeiten, das zunächst nur die weithin befürworteten Verbesserungen der Kinderrechte enthalten sollte. Nur kurz nach dem Amtsantritt des Kabinetts brachte jedoch die oppositionelle („Vereinte Linke“) im Herbst 2014 einen eigenen Gesetzentwurf zur völlig Gleichstellung aller Ehen, unabhängig vom Geschlecht der Ehrepartner, ein. Da das Kabinett Cerar die inhaltliche Position der Initiative grundsätzlich teilte, unterstützte sie den Vorstoß.
Der Weg zum Referendum Am 3. März 2015 nahm das slowenische Unterhaus mit 51 zu 28 Stimmen eine Änderung des „Gesetzes über die Ehe und die Familienbeziehungen“ () an, wonach die Ehe nicht mehr als eine sondern als festgeschrieben werden sollte. Als Konsequenz dieser Änderung wären gleichgeschlechtliche Ehen ohne irgendwelche Einschränkung der Rechte möglich geworden, was auch die Möglichkeit der Adoption umfasst hätte.
Am 10. März reicht die Bürgerinitiative („Koalition Es geht um die Kinder!“) über 80.000 Unterstützungsbekundungen für die Einleitung eines fakultativen Referendums ein. Das geforderte Unterschriftenquorum lag bei nur 2.500 in sieben Tagen. In der Koalition fanden sich viele der Gruppen und Organisationen zusammen, die bereits 2011/12 gegen die Neufassung des Familienrechts das Referendum ergriffen hatten, so auch die Katholische Kirche. Am gleichen Tag, an dem der Antrag auf ein fakultatives Referendum beantragt wurde, stimmte Das Oberhaus Sloweniens dem Gesetzentwurf mit 24 zu 13 Stimmen zu und verzichtete damit auf sein Veto-Recht.
Am 23. März 2015 begann die offizielle, 35-tägige Sammelfrist für das fakultative Referendum. Aber bereits am 26. März 2015 unterbrach das Unterhaus mit 53 zu 21 Stimmen den Sammlungsprozess mit dem Verweis, dass das Vorhaben der Verhinderung der Gesetzesänderung gegen die Menschenrechte verstoße. Die Initiative legte daraufhin am 3. April 2015 Beschwerde beim Verfassungsgericht ein. Dieses urteilte jedoch am 22. Oktober 2015 mit fünf zu vier Stimmen, dass das fakultative Referendum zuzulassen sei. Fakultative Referenden seien nur dann unzulässig, wenn sie sich gegen ein Gesetz richteten, dass einen verfassungswidrigen Zustand aufhebe. Das geltende Familienrecht sei aber nicht verfassungswidrig.
Am 27. Oktober wurde die Sammlungsfrist offiziell fortgesetzt. Die Initiative kündigte nur kurz darauf an, die verbleibende Zeit nicht voll ausnutzen zu wollen, da man bereits mehr als die geforderten 40.000 Unterschriften beisammen habe. Am 30. Oktober 2015 reicht die Initiative etwa 48.000 Unterschriften ein.
Das Unterhaus legt wenige Tage später das damit erfolgreich ergriffene fakultative Referendum auf den 20. Dezember 2015 fest. Seit einer Verfassungsreform im Mai 2013 unterliegen fakultative Referenden einem 20-%-Ablehnungsquorum.
Im Abstimmungskampf setzen sich die katholische Kirche und auch Papst Franziskus persönlich für ein „Nein“ beim Referendum ein. Ebenso warben die rechtspopulistische SDS und der christdemokratische NSI für eine Ablehnung des Gesetzes. Alle anderen im slowenischen Parlament vertretenen Parteien, aber etliche Politikerinnen und Politiker, darunter die damalige EU-Kommissarin für Verkehr, Violeta Bulc, plädierten hingegen für ein „Ja“ beim Referendum.
Ergebnis mini|Abstimmungskarte Das fakultative Referendum über die vom Parlament am 3. März 2015 beschlossene Änderung des „Gesetzes über die Ehe und die Familienbeziehungen“ wurde am 20. Dezember 2015 abgehalten. Bereits ab dem 15. Dezember war die Teilnahme im Wege der vorgezogenen Stimmabgabe möglich. Für eine Ablehnung der Änderungen war eine Mehrheit an „Nein“-Stimmen erforderlich, die zugleich mindestens 20 % der Stimmberechtigten entsprach (20-%-Ablehnungsquorum). Die Abstimmungsfrage lautete:
Es waren gut 1,71 Millionen Personen stimmberechtigt, von denen jedoch nur 623.489 (= 36,4 %) am Referendum teilnahmen. Von den gültig Abstimmenden stimmte eine Mehrheit von 394.482 (= 63,5 %) mit „Nein“, was einem Anteil von 23 % an allen Stimmberechtigten entsprach, womit das geforderte Quorum überschritten wurde. Mit „Ja“ stimmten hingegen 226.651 (= 36,5 %). Der Anteil an ungültigen Stimmen lag mit 0,4 % im üblichen Bereich. Die vom Parlament beschlossenen Änderungen am „Gesetz über die Ehe und die Familienbeziehungen“ konnte damit nicht in Kraft treten und die alten Regelungen bestanden fort.
Endergebnis des fakultativen Referendums über die Änderung des Ehe- und Familiengesetzes in Slowenien vom 20. Dezember 2015Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Slowenien, 20. Dezember 2015 : Gleichgeschlechtliche Heirat Stimmkreis Stimmberechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) 1.714.055 623.489 36,38 % 621.133 99,62 % 2.356 0,38 % 226.651 36,49 % 394.482 63,51 % 23,01 %
Folgen Mit der mehrheitlichen Ablehnung der vom Parlament beschlossenen Änderung des Ehe- und Familiengesetzes trat diese nicht in Kraft. Die ebenfalls von der Regierungskoalition angestrebten Verbesserungen des Kinderschutz, die in der 2012 abgelehnten Neufassung des Familienrechts enthalten waren, wurden in den folgenden Jahren schrittweise in getrennten Gesetzen umgesetzt. So wurde 2016/17 das Züchtigungsverbot in zwei Gesetzen beschlossen, im gleichen Jahr das Aufgabenfeld des beziehungsweise der slowenischen Menschenrechtsbeauftragten ausdrücklich auch auf Kinderrechte erweitert und 2020 schließlich der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ausgebaut.
Zur Frage der gleichgeschlechtlichen Ehe und des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare wurden 2018 und 2019 entsprechende Klagen erhoben. Dabei wehrten sich zwei gleichgeschlechtliche Paar dagegen, dass ihnen das slowenische Recht die jeweilige Möglichkeit verwehrte. Am 16. Juni 2022 kam das Verfassungsgericht zu dem Urteil, dass es sich bei Ehe und Adoption um Grundrechte handele, die gleichgeschlechtlichen Paaren vorzuhalten eine Diskriminierung sei und daher nicht verfassungskonform. Das Gericht ordnete die unverzügliche Zulassung von Ehe und Adoption für gleichgeschlechtliche Paare an. Zudem wies es den Gesetzgeber an, die entsprechenden Gesetze binnen sechs Monaten entsprechend zu ändern. Das Parlament kam diesem Auftrag nach und beschloss am 31. Januar 2023 eine entsprechende Änderung des Familienrechts. Da es bei dieser Änderung um die Aufhebung eines verfassungswidrigen Zustandes ging, war ein fakultatives Referendums nicht zulässig.
Siehe auch Homosexualität in Slowenien Referendum über die Neufassung des Familienrechts in Slowenien 2012
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
#2015 Slowenien Kategorie:Slowenische Geschichte (21. Jahrhundert) Kategorie:Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften Slowenien 2015