mini|hochkant=1.8|Globale Verteilung der UNESCO-Welterbestätten (Stand März 2018)|alternativtext=Weltkarte mit schwarzen Punkten für die markierten UNESCO-Welterbestätten, die hauptsächlich in Europa liegen. Das Welterbe umfasst Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der Welterbekonvention von der UNESCO unterstützt werden.: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (dreisprachig). Der Begriff Welterbe wird auch synonym für einzelne Welterbestätten verwendet, die dem UNESCO-Welterbe angehören.

Nach den Durchführungsrichtlinien zur WelterbekonventionUNESCO-Zentrum für das Erbe der Welt: Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt Endfassung vom 2. Juni 2017. zählt das Kultur- und Naturerbe zu den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Teile dieses Erbes können wegen ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften als von außergewöhnlichem universellem Wert und daher als des besonderen Schutzes gegen die ihnen immer stärker drohenden Gefahren würdig betrachtet werden.

Die schutzwürdigen Güter werden in eine Liste eingetragen, die mit den Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe 1978 eröffnet wurde. Über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee. Von denjenigen Kultur- und Naturdenkmälern, die auf der Welterbeliste geführt werden, hebt die UNESCO mit der Liste des gefährdeten Welterbes (englisch , oft einfach „Rote Liste“ genannt) solche hervor, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden, bedroht sind. Die UNESCO mahnt für diese Stätten außerordentliche Schutzanstrengungen an. Die meisten dieser gefährdeten Stätten befinden sich in Kriegsgebieten oder Entwicklungsländern, aber nur wenige in hoch entwickelten Ländern.UNESCO World Heritage Centre: List of World Heritage in Danger

In Deutschland beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK), welche Stätten bei der UNESCO zur Aufnahme in die Welterbeliste nominiert werden. Sie veröffentlichte 2017 eine Handreichung zur Umsetzung des UNESCO-Welterbeprogramms mit Empfehlungen und Merkblättern zu Bedeutung und Umgang mit bestehenden und potenziellen Welterbestätten.

Das Welterbe ist Teil des UNESCO-Kultur- und -Naturerbes, zu dem auch noch Biosphärenreservate, globale Geoparks, Unterwasserkulturerbe, Weltdokumentenerbe und immaterielles Kulturerbe gehören.

mini|hochkant|Deutsche Version des Welterbe-Emblems|alternativtext=Schwarzes Logo mit einem Kreis, dessen untere Linien ins Kreisinnere führen und eine Raute bilden. Um den Kreis steht „Welterbe. World heritage. Patrimoine mondiale“ mini|hochkant|UNESCO-Welterbeplakette im Þingvellir Nationalpark in Island|alternativtext=Frontale Farbfotografie einer Eisentafel mit den Logos von UNESCO und Welterbe mit einem zweispaltigen Text darunter. Die Tafel hängt an einem braunen Stein, der oben unregelmäßig gemeißelt wurde.

Entstehen und Grundlage der Idee Rechtliche Basis Mit dem Übereinkommen zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention) wurden 1954 erstmals internationale Normen zur Erhaltung des Kulturerbes gesetzt.

Grundlage für den Schutz der nicht nur durch Kriege, sondern auch durch eine Ausbreitung der Zivilisation bedrohten Kulturgüter und Naturstätten ist das in Paris verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972, das 1975 in Kraft trat. In Deutschland wurde es 1977 durch Bundesgesetz ratifiziert.Die Welterbeliste der UNESCO: Aufnahmeverfahren vor dem Hintergrund aktueller Initiativen Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 16. Februar 2017. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfüllen.

Beigetreten sind 196 Mitgliedsstaaten. Zuletzt wurde die Konvention im Jahr 2016 vom Südsudan und von Osttimor, 2020 von Somalia, 2023 von Tuvalu und 2024 von Nauru ratifiziert.Liste der beigetretenen Staaten auf der Website der UNESCO, abgerufen am 18. April 2025 (englisch).

Begriff Der Begriff des „kulturellen Erbes“ (héritage) geht auf Henri-Baptiste Grégoire zurück, den Bischof von Blois und französischen Revolutionär, und wurde in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 kodifiziert:

mini|Großer Tempel von Abu Simbel|alternativtext=Frontale Farbfotografie eines großen Felsens, in deren Mitte vier riesige, sitzende Steinpharaonen gemeißelt sind. Oberkörper und Kopf des zweiten Pharaos liegen zertrümmert vor seinen Füßen. Zwischen ihnen ist ein dunkler Eingang, durch den viele Menschen gehen. Über dem Eingang ist eine kleine Figur in den flach geschliffenen Felsenteil eingemeißelt. Den Anstoß zur Schaffung der Welterbekonvention gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten. Die Tempel von Abu Simbel und Philae wurden abgetragen und 180 m landeinwärts an einer 64 m höher gelegenen Stelle wieder aufgebaut. Diese Kampagne kostete ca. 80 Millionen US-Dollar. Etwa die Hälfte der Gelder kam aus Spenden von 50 Ländern. Obwohl es sich bei Abu Simbel um eine fassadierte Rekonstruktion handelt, wurde der Denkmalwert dieses Bauwerks ausdrücklich betont.

Weitere Sicherungsmaßnahmen erfolgten zum Beispiel bei den Lagunen von Venedig oder den archäologischen Ruinen in Mohenjo-Daro im heutigen Pakistan. Zusammen mit den internationalen Nichtregierungsorganisationen (ICOMOS) und (IUCN) initiierte die UNESCO im Folgenden die Ausarbeitung der Welterbekonvention. Daneben lebt hier auch die aus der Antike stammende Idee der Weltwunder weiter, die über viele Jahrhunderte eine ähnliche Funktion für den Tourismus erfüllte wie heute das UNESCO-Welterbe.

Bei der Welterbekonferenz in Brasília im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass auch ein „dunkler Nachthimmel für die Astronomie“ ein schützenswertes Objekt sei.Das UNESCO-Welterbekomitee hat auf seiner 34. Sitzung die Studie zu Astronomie und Welterbe bestätigt auf der Seite der Kuffner-Sternwarte abgerufen am 4. August 2010.

Welterbeverfahren Welterbekomitee mini|Das Welterbekomitee bei seiner 39. Sitzung 2015 in Bonn|alternativtext=Farbfotografie in der Obersicht eines Plenarsaals mit mehreren aufsteigenden Tischreihen und blauen Stühlen, die zur Hälfte belegt sind. Oben links befindet sich hinter dem Rednerpult eine erhöhte Tischreihe mit einer Leinwand und einer Digitaluhr an der rechten Seite. Oben rechts ist teilweise eine Tribüne mit Sitzreihen zu sehen. Innerhalb der UNESCO wurde ein zwischenstaatliches Komitee für den Schutz des Kultur- und Naturerbes von außergewöhnlichem universellem Wert mit der Bezeichnung „Komitee für das Erbe der Welt“ (Welterbekomitee) errichtet. Seine 21 Mitglieder werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten für eine bestimmte Amtszeit gewählt.

Das 1992 durch Bernd von Droste zu Hülshoff gegründete und von ihm bis 1999 geleitete Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlüsse umzusetzen, zu protokollieren, zu dokumentieren und zu publizieren. Es organisiert die Tagungen der Generalversammlung und des Komitees, nimmt die Nominierungsanträge für die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten und organisiert die periodische Berichterstattung. Es betreut den Welterbefonds, koordiniert internationale Hilfsprojekte und unterstützt die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Ziele und Programme im Rahmen der Welterbekonvention.

Drei internationale Fachgremien beraten das Welterbekomitee: Im Bereich des Kulturerbes sind dies der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS, International Council on Monuments and Sites) und das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM, International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property), im Bereich des Naturerbes die Internationale Union zur Erhaltung der Natur (IUCN, International Union for Conservation of Nature and Natural Resources). Sie nehmen beratend an den Tagungen des Welterbekomitees teil.

Städte, auf deren Gebiet sich ein Welterbe befindet, haben sich zur zusammengeschlossen, deren Hauptsitz sich in der kanadischen Stadt Québec befindet.

Unterstützungsmaßnahmen bei Aufnahme in die Liste mini|Aachener Dom, Weltkulturerbe seit 1978, erste Welterbestätte in Deutschland|alternativtext=Seitliche Farbfotografie eines Doms mit mehreren Gebäudeteilen. Links steht das Kirchenschiff mit bodenlangen Kirchenfenstern, in der Mitte ein Kuppelbau mit verzierten Dachgiebeln und rechts ein Turm mit kleinen Ecktürmen. Im Vordergrund sind zwei kleinere Bauten mit langen Kirchenfenstern. Der Vorplatz wird an beiden Seiten von alten Häuserfassaden gesäumt und vorne rechts steht ein modernes Geschäftshaus. mini|Kloster Müstair, Weltkulturerbe seit 1983, eine der ersten Welterbestätten in der Schweiz|alternativtext=Frontale Farbfotografie einer Klosteranlage mit Bergen im Hintergrund. Mehrere Häuser stehen auf einer Alm nebeneinander und rechts ist eine Turmuhr. mini|Salzburger Altstadt, Weltkulturerbe seit 1996, eine der ersten Welterbestätten in Österreich|alternativtext=Frontale Farbfotografie einer Stadt mit verschiedenfarbigen Fassaden am Ufer. Inmitten der Häuser sind ein paar Kirchtürme und ein Kuppelbau zu sehen. Im linken Hintergrund befindet sich auf einem Hügel eine Burg.

Es ist vorrangig Sache jedes Vertragsstaats, die in seinem Hoheitsgebiet befindlichen potentiellen Kultur- und Naturerbestätten zu erfassen, zu bestimmen, zu schützen und durch finanzielle, künstlerische, wissenschaftliche und technische Maßnahmen zu erhalten. Zugleich haben die Vertragsstaaten anerkannt, dass dieses Erbe ein Welterbe darstellt, zu dessen Schutz die internationale Staatengemeinschaft als Gesamtheit zusammenarbeiten muss.

Jeder Vertragsstaat kann beim Welterbekomitee internationale Unterstützung für in seinem Hoheitsgebiet befindliches Kultur- oder Naturerbe beantragen. Das Komitee entscheidet gemäß Artikel 11 Nr. 2 der Welterbekonvention über die Aufnahme neuer Welterbestätten in die „Liste des Erbes der Welt“ und prüft, ob die bereits gelisteten Stätten den Kriterien der Welterbekonvention noch entsprechen. Es unterstützt die 189 Unterzeichnerstaaten durch fachliche und materielle Hilfe.

Unterstützung kann nach Art. 20, 22 der Welterbekonvention für die in die Liste aufgenommenen Güter in folgender Form gewährt werden: Untersuchungen über die künstlerischen, wissenschaftlichen und technischen Probleme, die der Schutz, die Erhaltung in Bestand und Wertigkeit und die Revitalisierung des Kultur- und Naturerbes aufwerfen; Bereitstellung von Sachverständigen, Technikern und Facharbeitern, um sicherzustellen, dass die genehmigte Arbeit richtig ausgeführt wird; Ausbildung von Personal und Fachkräften aller Ebenen auf dem Gebiet der Erfassung, des Schutzes, der Erhaltung in Bestand und Wertigkeit und der Revitalisierung des Kultur- und Naturerbes; Lieferung von Ausrüstungsgegenständen, die der betreffende Staat nicht besitzt oder nicht erwerben kann; Darlehen mit niedrigem Zinssatz oder zinslose Darlehen, die langfristig zurückgezahlt werden können; in Ausnahmefällen und aus besonderen Gründen Gewährung verlorener Zuschüsse.