mini|hochkant|Bosnisch-herzegowinischer Personalausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit Die Staatsangehörigkeit der Republika Srpska () ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Republika Srpska, die in der Verfassung der Republika SrpskaVerfassung der Republika Srpska und im Gesetz der Staatsangehörigkeit der Republika SrpskaGesetz der Staatsangehörigkeit der Republika Srpska geregelt ist. Die Republika Sprska ist eine von beiden Entitäten des Staates Bosnien und Herzegowina.

Erwerb der Staatsangehörigkeit Die Staatsangehörigkeit der Republika Srpska erhält man nach Artikel 5 des Gesetzes der Staatsangehörigkeit: durch Abstammung (ius sanguinis) durch Geburt auf dem Gebiet der Republika Srpska (ius soli) durch Adoption durch Einbürgerung

Einzelnachweise

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