Friedrich Hehr  Fotograf: unbekannt Link zum Foto (Bitte Urheberrechte beachten) Friedrich Hehr (* 21. September 1879 in KorbKlaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 60.; † 30. Juli 1952 in Hannover) war zwischen 1925 und 1949 Scharfrichter in Deutschland. In der Zeit des Nationalsozialismus war er an der Tötung hunderter Personen beteiligt. Nach Ende des Zweiten WeltkriegesKlaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 105. arbeitete Hehr als Scharfrichter für die britischen und amerikanischen Besatzungsmächte.Gedenktag an die Opfer des Faschismus: Der Henker von Halle. In: Mitteldeutsche Zeitung vom 26. Januar 2016.

Leben Herkunft und Lehre Hehr war eines mehrerer Kinder eines KorbmachermeistersThomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 128. und Totengräbers aus Korb, etwa 15 km nordöstlich von Stuttgart. Er erlernte den Beruf des Schlachters und GemüsehändlersManfred Overesch: Gott, die Liebe und der Galgen: Helmuth J. und Freya von Moltke in ihren letzten Gesprächen 1944/45. Olms, Hildesheim/Zürich/New York 2015, ISBN 978-3-487-08552-4, S. 126. und war zunächst in Stuttgart als Arbeiter tätig.

Scharfrichter in der Weimarer Republik Der britische Historiker Richard J. Evans geht davon aus, dass Hehr seine Scharfrichtertätigkeit zunächst 1925 als Gehilfe des für Baden, Württemberg und Hessen zuständigen Scharfrichters Karl Burkhard begann.Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532–1987, Kindler, Berlin 2001, ISBN 3-463-40400-1, zitiert nach Angelika Ebbinghaus, Karsten Linne: Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im „Dritten Reich“. Europäische Verlagsanstalt, 1997, ISBN 978-3-434520-06-1, FN 83.

Nachdem Burkhard aus Altersgründen in den Ruhestand versetzt worden war, führte Hehr dessen Arbeit bis zur Umstrukturierung in der Justiz Badens und Württembergs 1934/35 fort. 1935 betrug Hehrs Lohn 400 RM, für jede Hinrichtung erhielt er zusätzlich 50 Mark „Belohnung“ sowie 20 Mark „Verdienstentgang“. Hatte er an einem Tag mehrere Personen zu töten, erhielt er 20 Mark zusätzliche „Belohnung“.Klaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 60.

Scharfrichter in der NS-Zeit 1934/35 kam es in der Justiz Badens und Württembergs zu einer Umstrukturierung, durch die der Scharfrichter Johann Reichhart fortan für beide Staaten zuständig war. Hehr bewarb sich deshalb auf die schon länger vakante Stelle des Scharfrichters im Norden und Westen Deutschlands und erhielt diese schließlich auch. Er war jetzt für Hinrichtungen in den Vollzugsanstalten Butzbach, Hamburg-Stadt, Hannover und Köln zuständig. Für Köln und Hamburg musste er nachweisen, dass er Hinrichtungen (wegen dort noch fehlender Guillotinen) übergangsweise auch mit dem Handbeil durchführen konnte, was Hehr tat. Im Sommer 1937 trat der 57-Jährige sein Amt offiziell an.

Für seine neue Aufgabe wurde Hehr angewiesen, mit seiner Familie in das für seine neuen Aufgaben zentraler gelegene Hannover umzuziehen. Scharfrichter und deren Gehilfen waren gemäß §§ 4 und 5 der Richtlinien für den ScharfrichterVollständiger Text abgedruckt in: Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 54–56. verpflichtet, ihre tatsächliche Tätigkeit vor der Bevölkerung geheim zu halten. Aus diesem Grund war Hehr in Hannover als (Justiz)Angestellter gemeldet.Andreas Seeger, Fritz Treichel: Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933–1944. S. 36. Seit August 1937 wohnte er erst im Haus Deisterstraße 24, dann Eichenplan 14.

1942 existierten 20 Hinrichtungsstätten auf dem Boden des Deutschen Reiches, für die neun Scharfrichter zuständig waren. Neben Friedrich Hehr waren dies: Gottlob Bordt, August Köster, Johann Mühl, Ernst Reindel, Johann Reichhart, Wilhelm Röttger, Alois Weiß und Fritz Ulicky.Manfred Overesch: Gott, die Liebe und der Galgen: Helmuth J. und Freya von Moltke in ihren letzten Gesprächen 1944/45. S. 128. Hehr war für Nord- und Ostdeutschland zuständig.Klaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 88.

Zwischen dem 22. Dezember 1938 und dem 15. Dezember 1944 enthauptete Hehr allein in der Haftanstalt Hamburg 432 Personen; unter den 140 allein im Jahr 1943 von Hehr Hingerichteten finden sich die vier Lübecker Märtyrer Johannes Prassek, Eduard Müller, Hermann Lange und Karl Friedrich Stellbrink.Andreas Seeger, Fritz Treichel: Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933–1944. Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg 1998, S. 37.

mini|Zentrale Hinrichtungsstätten und Vollstreckungsbezirke im Deutschen Reich (1944) Ab November 1943 war Hehr für einige Monate Nachfolger von Ernst Reindel (der überraschend sein Amt aufgegeben hatteThomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 129.) in der zentralen Hinrichtungsstätte in der Haftanstalt Roter Ochse in Halle (Saale). Hehr vollstreckte mehrere Urteile, bevor er dort am 1. April 1944 durch seinen Gehilfen Alfred Roselieb als leitender Scharfrichter abgelöst wurde. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 6. Oktober 2015.

Seit Ende November 1944 war Hehr mit seinen Gehilfen für die zentrale Hinrichtungsstätte für den Vollstreckungsbezirk V (Standorte Hamburg-Stadt, Dreibergen-Bützow und Wolfenbüttel) zuständig.Klaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 94.

Scharfrichter nach 1945 Nach Kriegsende wurden Reichhart und Hehr aufgrund ihrer Erfahrungen und der Notwendigkeit ihrer Tätigkeit von den Alliierten weiterbeschäftigt. Hehr wurde 1946 von den Briten im gerade neu geschaffenen Bundesland Niedersachsen zum „leitenden Scharfrichter“ ernannt. Ab 1947 wurde Hehrs Zuständigkeit auf Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgedehnt. Die Vergütungen, die Hehr für seine Scharfrichtertätigkeit im Nachkriegsdeutschland erhielt, entsprachen denen der NS-Zeit: Für jede Hinrichtung erhielt er zuzüglich zu seinem Gehalt 60 Mark. Bei mehreren Hinrichtungen reduzierte sich dieser Betrag auf 30. Seine Gehilfen erhielten 40 bzw. 30 Mark.Wolfgang Stumme: Die letzte Guillotine in Mainz.

Hehr übte die Tätigkeit eines Scharfrichters bis 1949 aus und soll in dieser Zeit allein in Hamburg und Wolfenbüttel 85 Personen (18 in Hamburg und 67 in WolfenbüttelAndreas Seeger, Fritz Treichel: Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933–1944. S. 37.) hingerichtet haben. Dies waren mehrheitlich von alliierten Gerichten verurteilte Kriegsverbrecher, darunter Willi Herold.

Merkmale von Hehrs Tätigkeit „wichtigster Scharfrichter in Deutschland“ Zwischen 1937 und 1945 hatte Hehr zwölf verschiedene Gehilfen und Ersatzgehilfen, die alle in Hannover wohnten.Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 131. Hehr bildete seine Gehilfen selbst aus, sodass über die Jahre eine Art „Scharfrichterschule“ entstand. Mehrere seiner Gehilfen wurden im Laufe des Zweiten Weltkrieges selbst zu Scharfrichtern bestellt, unter ihnen zum Beispiel Gottlob Bordt.Angelika Ebbinghaus, Karsten Linne: Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im „Dritten Reich“. Europäische Verlagsanstalt, 1997, ISBN 978-3-434520-06-1, S. 338. Vier von Hehrs Gehilfen wurden Scharfrichter für das NS-Regime.Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 131. Der Historiker Herbert Schmidt bezeichnet Hehr deshalb als „den wichtigsten Scharfrichter in Deutschland“,Herbert Schmidt: Todesurteile in Düsseldorf 1933 bis 1945: Eine Dokumentation, Droste Verlag 2008, ISBN 978-3770012954, S. 49. weil er der „Ziehvater“ zukünftiger Scharfrichter war, wie Thomas Waltenbacher feststellt.Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 130.

Charakter und Arbeitsweise Hehrs In den ersten Jahren seiner Scharfrichtertätigkeit hatte Hehr bei Hinrichtungen mit dem Fallbeil die Eigenart, „Achtung!“ zu rufen, kurz bevor er die Klinge auslöste. Diese „Unregelmäßigkeit“ wurde im Oktober 1937 vom Reichsjustizministerium beanstandet: Hehr wurde zwar bescheinigt, dass er … in einer durch Ruhe und äußerste Vorsicht ausgezeichneten Form … arbeite, dass aber das Rufen des Wortes „Achtung“ … im allgemeinen ungewöhnlich ist und als störend empfunden werden kann …. Hehr wurde aufgefordert, dies zu unterlassen, was er auch tat.Manfred Overesch: Gott, die Liebe und der Galgen: Helmuth J. und Freya von Moltke in ihren letzten Gesprächen 1944/45. S. 71.

Ein Gefängnisseelsorger beschrieb Hehr folgendermaßen:

Die Hinrichtung Erna Wazinskis mini|Protokoll der Hinrichtung von Erna Wazinski vom 23. November 1944. Rechts oben ist als Scharfrichter Hehr mit 3 Gehilfen genannt.

Zu den zahlreichen Hingerichteten Friedrich Hehrs gehörte am 23. November 1944 auch die 19-jährige Arbeiterin Erna Wazinski, die von ihm im Strafgefängnis Wolfenbüttel hingerichtet wurde. Wazinski war wegen des Straftatbestands der Plünderung nach dem Bombenangriff vom 15. Oktober 1944 auf Braunschweig vom Sondergericht Braunschweig zum Tode verurteilt worden.

Das Protokoll der Hinrichtung enthält folgende Schilderung:

Weitere von Hehr enthauptete Personen mini|Gedenktafel in den Wallanlagen beim Untersuchungsgefängnis Hamburg mini|Ehemaliges Hinrichtungsgebäude des Strafgefängnisses Wolfenbüttel 20. Juni 1938: Artur Göritz (31), Berlin-PlötzenseeDitte Clemens: Schweigen über Lilo: Die Geschichte der Liselotte Herrmann. BS-Verlag-Rostock, ISBN 978-3-89954-013-0, S. 84 f. Liselotte Herrmann (28), ebenda Stefan Lovász (36), ebenda Josef Steidle (30), ebenda 1. Juni 1939: Karl Georg Genée (30), Strafgefängnis WolfenbüttelLandesarchiv NRW, Abteilung OWL, D 21 A Nr. 8557-8570. Walter Krause (29), ebenda 12. Februar 1942: Ady Claude (28), Gefängnis Köln-Klingelpütz 20. August 1942: Karl Leopold Schaps (31), Gefängnis Köln-Klingelpütz 25. August 1942: Walerian Wróbel (17), Untersuchungshaftanstalt HamburgHans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-630-61909-6, S. 249. 24. September 1942: Max Behretz (29), Berlin-Plötzensee auf theo-hespers-stiftung.de. 18. Januar 1943: Oskar Fichter, Gefängnis Köln-Klingelpütz 12. Februar 1943: France Bloch-SérazinOlaf Wunder: Der Tag, an dem... Der Henker von Hamburg vier mutige Pastoren hinrichtete. In: Hamburger Morgenpost vom 6. April 2019, S. 18, Untersuchungshaftanstalt Hamburg, ebenda 17. Mai 1943: Wilma Hesselink (31), Strafgefängnis WolfenbüttelLandesarchiv NRW, Abteilung OWL, D 21 A Nr. 4187 1. November 1943: Suzanne Masson 10. November 1943: die vier sogenannten Lübecker MärtyrerÖkumenischer Widerstand endete unter dem Fallbeil auf evangelisch.de.: Hermann Lange (31), Untersuchungshaftanstalt Hamburg Eduard Müller (32), ebenda Johannes Prassek (32), ebenda Karl Friedrich Stellbrink (49), ebenda 7. August 1944 Marguerite Bervoets (30) Strafgefängnis Wolfenbüttel 17. November 1946: Willi Herold (21), genannt der Henker vom Emsland, und fünf Mitangeklagte, Strafgefängnis WolfenbüttelThomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 129. 13. März 1948: Helmut Schmeis, Untersuchungsgefängnis Dortmund„Es ist besser zu sein als nicht zu sein“ auf Brauweiler-Kreis.de. 9. Mai 1949: Robert Amelung (29) und