mini|Östliches Seitensiepen vom Landschaftsschutzgebiet Sorpetal einschließlich eines östlichen Seitensiepens
Das Landschaftsschutzgebiet Sorpetal einschließlich eines östlichen Seitensiepens mit 33,2 ha Flächengröße liegt zwischen Hagen und Allendorf im Stadtgebiet von Sundern im Hochsauerlandkreis. Es wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Sorpetal zwischen Hagen und Allendorf einschließlich eines östlichen Seitensiepens als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 31,84 ha ausgewiesen.Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 83. Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde es mit verändertem Namen als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, erneut ausgewiesen und etwas vergrößert. Das LSG grenzt direkt an den Siedlungsraum von Hagen und Allendorf. Die Landesstraße 687 liegt am östlichen Rand bzw. trennt zwei östliche Teilbereiche von der Hauptfläche des Schutzgebietes. Östlich der L 687 grenzt auch der Steinbruch Sorpetal an. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.
Beschreibung Das LSG umfasst Grünlandflächen im Sorpetal und eines östlichen Seitensiepens.
Schutzzweck Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Erholungseignung und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber den vielfältigen zivilisatorischen Ansprüchen an Natur und Landschaft. Das LSG dient der Ergänzung bzw. Pufferzonenfunktion der strenger geschützten Teile dieses Plangebietes durch den Schutz ihrer Umgebung vor Einwirkungen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten, und zur Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.
Rechtliche Vorschriften Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahmegenehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und ein Verbot, Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Hochsauerlandkreis Steinbruch Sorpetal
Literatur Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern. Meschede 1993. Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung. Meschede 2019.
Weblinks
Einzelnachweise
Sorpetal zwischen Hagen und Allendorf einschliesslich eines ostlichen Seitensiepens Sorpetal zwischen Hagen und Allendorf einschliesslich eines ostlichen Seitensiepens