Die Liste der Gebietsänderungen in Sachsen-Anhalt (DDR) enthält wichtige Änderungen der Gemeindegebiete des Landes Sachsen-Anhalt der DDR in der Zeit vom 7. Oktober 1949 bis zum 24. Juli 1952 mit den Terminen 15. Juni 1950 für die Landkreise, 13. Juli 1950 für den Länder-Wechsel von Gemeinden und 20. Juli 1950 für die Grenzänderung der Gemeinden. Dazu zählen unter anderem Zusammenschlüsse und Trennungen von Gemeinden, Eingliederungen von Gemeinden in eine andere, Änderungen des Gemeindenamens und größere Umgliederungen von Teilen einer Gemeinde in eine andere.

Erläuterungen mini|Zweite Verordnung vom 5. August 1950 zum Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 Im Standardwerk Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen… heißt es: „Die erste umfassende Gebietsreform nach dem Zweiten Weltkrieg fand in der DDR im Jahre 1950 statt. In allen fünf Ländern wurden im April 1950 Gesetze zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen erlassen, deren Ausführung zum 1. Juli 1950 wirksam wurde.“ Daraus abgeleitet ist in dem Werk der 1. Juli 1950 als Wirkungsdatum für alle Gebietsänderungen der Gebietsreform definert. Diese Änderungen wurden in Sachsen-Anhalt durch Verordnungen geregelt, die an verschiedenen Stichtagen wirksam wurden, wie sich aus Recherchen in den Akten der Landesregierung Sachsen-Anhalt im Landesarchiv Magdeburg ergab.

Das „Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950“ legte die Regeln für die Grenzänderungen in Sachsen-Anhalt fest. Dazu wurden vier Ausführungsverordnungen erlassen. In der ersten Verordnung, die am 15. Juni 1950 in Kraft trat, wurden die Änderung der Namen der Kreise und die neuen Kreisgrenzen festgelegt. Die zweite Ausführungsverordnung zum Gesetz mit den Details zu Gemeinden und Ortsteilen wurde am 5. August veröffentlicht. In ihr ist als Datum des Inkrafttretens der Änderungen der 20. Juli 1950 und als Datum der Durchführung der 1. August 1950 aufgeführt. In Anlehnung daran wird in dieser Liste der 20. Juli als Wirkungsdatum angegeben, Ortsteilumgliederungen sind nicht in diese Liste übernommen. Die dritte Verordnung, die am 12. August 1950 wirksam wurde, betrifft nur die Umgliederung von Kochstedt. Die vierte Verordnung trat am 22. September 1950 in Kraft. Sie regelte die restlichen Eingemeindungen. Der Wechsel von Gemeinden über Ländergrenzen wurde in der „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Änderung von Grenzen der Länder vom 13. Juli 1950“ geregelt, die am 20. Juli 1950 veröffentlicht wurde, hieraus wurde der 13. Juli übernommen.

Legende Datum: juristisches Wirkungsdatum der Gebietsänderung oder Datum des Inkrafttretens der Verordnung Gemeinde vor der Änderung: Gemeinde vor der Gebietsänderung Maßnahme: Art der Änderung Gemeinde nach der Änderung: Gemeinde nach der Gebietsänderung Landkreis: Landkreis der Gemeinde nach der Gebietsänderung

Die Sortierung erfolgt chronologisch: Datum, Stadtkreis oder Landkreis, aufnehmende oder neu gebildete Gemeinde.

Liste