Das Landschaftsschutzgebiet Dickenbruch mit 6,4 ha Flächengröße lag im Stadtgebiet Arnsberg. Es wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) Typ B (Kleinflächiger Landschaftsschutz) ausgewiesen.Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Arnsberg. Meschede 1998, S. 86ff Seit 2021 gehören die LSG-Flächen zum Landschaftsschutzgebiet östlich Alt-Arnsberg.
Beschreibung Das LSG umfasste Offenlandbereiche mit Grünland und Acker. Es lag am südlichen Rand von Arnsberg der früheren Jägerkaserne. Das LSG ging bis an den Siedlungsrand.
Schutzzweck Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter; wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Durch die Ausweisung sollen Freiflächen in Ortsrandlage sichern.
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Arnsberg besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Hochsauerlandkreis
Literatur Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg, Meschede 1998. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung. Meschede 2021.
Einzelnachweise
Dickenbruch Dickenbruch