300px|mini|Adolf Hitler bei seiner Rede zum Ermächtigungsgesetz (23. März 1933)

Die Rede Adolf Hitlers als Reichskanzler vor dem Deutschen Reichstag am 23. März 1933 ist auch als Rede zum Ermächtigungsgesetz bekannt. Damit schaffte Hitler die Demokratie ab und führte die Diktatur ein. Weil der Plenarsaal des Reichstags infolge des Brandes vom 27./28. Februar nicht benutzbar war, fand sie in der Krolloper statt. Zahlreiche gewählte Reichstagsmitglieder nahmen nicht daran teil, weil ihnen als Kommunisten das Mandat aberkannt worden war oder weil sie wie viele SPD-Mitglieder in Schutzhaft genommen worden oder geflohen waren. Die Rede war nach dem Tag von Potsdam Hitlers zweiter Auftritt vor dem Reichstag. Als vom Reichspräsidenten ernannter Reichskanzler beantragte und erhielt Hitler die parlamentarische Zustimmung des Restparlaments zum Ermächtigungsgesetz. Dieses trat einen Tag später in Kraft. Im gleichen Monat fand die Gleichschaltung der Länder im Widerspruch zum Redetenor statt.

Nach der Rede gab es eine Beratungspause, während der sich um die Krolloper herum Mengen von bewaffneten SS- und SA-Leuten versammelten und skandierten: „Wir verlangen das Ermächtigungsgesetz, sonst gibt es Zunder!“ Hinter dieser Einschüchterungsaktion steckte der Dienstherr der preußischen Polizei und des Paramilitärs Hermann Göring.

Die Rede stellte den Endpunkt einer Entwicklung dar, die am 30. Januar 1933 mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler begonnen hatte. Als erklärter Gegner der Demokratie ließ er durch Hindenburg den Reichstag auflösen, entging damit Misstrauensanträgen von SPD und KPD. Am 4. Februar folgte die erste einer Reihe von Notverordnungen, die sich gegen die politische Opposition richteten. Nach dem Reichstagsbrand wurden sieben Grundrechtsartikel der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt. In diesem Klima der Repression und des Ausnahmezustands fand Hitlers Reichstagsrede statt.

Der nach der Rede verabschiedete Gesetzentwurf stammte aus dem Reichsinnenministerium Wilhelm Fricks. Frick gilt als die Person, die das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ juristisch abgesichert hatte.

Die im März 1933 längst gleichgeschaltete deutsche Presse berichtete von Hitlers Reichstagsrede mit überschwänglichem Lob. Die vor der Gleichschaltung international angesehene Kölnische Zeitung resümierte in ihrer Morgenausgabe vom 24. März: „Dieses Ereignis wird in der deutschen Geschichte nicht nur als Grundstein zum Neubau des Reichs, sondern gleichzeitig als ein bleibendes Denkmal nationaler Einheit verzeichnet werden.“ Die internationale Presse hingegen sah die Rede kritisch. Die New York Times titelte am Tag danach: „Hitlers Kabinett bekommt die Macht einer Diktatur.“ Die Wahrheit aus Wien stellte auf ihrer Titelseite fest, dass bei der Abstimmung „der überwiegende Großteil der gewählten kommunistischen Abgeordneten hinter Schloß und Riegel sitzt, den übrigen Mitgliedern der radikalen Linken die Abgeordnetenlegitimationen nicht zugestellt wurden und daß auch von den gewählten Sozialdemokraten einige noch inhaftiert sind, andere aus Furcht vor Verhaftung sich nicht sehen ließen.“

Ablauf der Rede Für die meisten Abgeordneten im Parlament war dies die erste Gelegenheit, Hitler zu sehen und leibhaftig sprechen zu hören. Einige Kernfiguren der Linken wie Rudolf Breitscheid (SPD) waren entweder im Urlaub oder, wie Ernst Torgler (KPD), bereits in Haft. Die etwa 50-minütige Rede, bei der Hitler im Braunhemd auftrat, ist in der Retrospektive dadurch bemerkenswert, dass sie die wesentlichen Züge der späteren NS-Politik – allen voran die „Lebensraum“-Expansionspolitik, die Unitarisierung, die Bekämpfung politischer Opponenten, die Gleichschaltung und die Abkehr vom römischen Recht – bereits voraussagte. Lediglich der Antisemitismus als Leitmotiv des „Volkskörpers“ fehlt als zentrales Thema.

Die Rede kann grob in drei Teile gegliedert werden: Zunächst rekapituliert Hitler die Geschichte des Deutschen Reiches von der Novemberrevolution bis in die Gegenwart, beschreibt diese Entwicklung als illegitim und macht sie für die Not und Missstände im Reich verantwortlich. Im längsten Teil der Rede listet er gewisse Missstände als besonders dringlich auf und erklärt, wie die Reichsregierung unter seiner Führung diese Probleme beheben wolle. Zum Schluss kommt Hitler wieder auf das Ermächtigungsgesetz zu sprechen und legt dar, weshalb dieses vonnöten sei, um die zuvor ausführlich beschriebene Reichskrise effektiv beenden zu können.

Einleitung – Vorgeschichte Hitler rekapituliert zu Beginn seiner Rede die Geschichte des Deutschen Reiches, angefangen mit dem Sturz der monarchischen Regierung unter Kaiser Wilhelm II. durch die Novemberrevolution. In dieser hätten „marxistische Organisationen“ „die vollziehende Gewalt an sich“ gerissen, in dem sie die Monarchen entthront, „die Reichs- und Landesbehörden abgesetzt“ und „damit die Verfassung gebrochen“ hätten. Da die Marxisten keinen Rückhalt des deutschen Volkes hinter diesem Akt genossen, hätten sie ihr Handeln mit der „Kriegsschuldlüge“ legitimiert – der, laut Hitler, unzutreffenden Behauptung, Deutschland sei allein am Ersten Weltkrieg schuld gewesen.

Indem die Marxisten die „Kriegsschuldlüge“ für ihre Zwecke missbrauchten, seien die anschließenden „schwersten Unterdrückungen des deutschen Volkes“ billigend in Kauf genommen worden. Für die Siegermächte des Ersten Weltkrieges habe sich durch das deutsche Anerkenntnis der „Kriegsschuldlüge“ die Gelegenheit geboten, Deutschland mit dem „Versailler Diktat“ harsche Bedingungen aufzuerlegen und so „eine Zeit grenzenlosen Unglücks“ für das deutsche Volk einzuleiten. Bis zur Gegenwart hätten sich alle Versprechungen der „Novemberverbrecher“ als „bewusste Irreführungen“ oder zumindest „nicht minder verdammenswerte Illusionen“ erwiesen und die Errungenschaften der Revolution wären für die „überwältigende Mehrheit“ des Volkes „unendlich traurige“ gewesen. Dieser Verfall der „politischen und wirtschaftlichen Erbmasse“ des Reiches habe sich selbst vierzehn Jahre nach Proklamation der Weimarer Republik nicht erholen können, vielmehr führte „die Linie der Entwicklung fortan nach unten“. Auch das deutsche Volk würde dieses Versagen zunehmend erkennen und sich daher trotz Regierungspropaganda von den verantwortlichen Organisationen und der Weimarer Verfassung abwenden. Gezeigt habe sich dies spätestens mit der Reichstagswahl im März 1933, als die zuvor „furchtbar unterdrückten“ Nationalsozialisten mit 43,9 % eine klare Mehrheit erlangten. Mithin habe das deutsche Volk der „nationalen Revolution“ und damit der Beseitigung der „seit November 1918 herrschenden Mächte“ seine Zustimmung erteilt.

Missstände und Programmatik Im zweiten und längsten Teil der Rede präsentiert Hitler sein „Programm des Wiederaufbaus von Volk und Reich“ und stellt diejenigen Missstände vor, die hauptverantwortlich für die „Größe der Not unseres politischen, moralischen und wirtschaftlichen Lebens“ seien.

Vernichtung des Marxismus Um die zukünftige Stabilität des Reiches zu erreichen und zu bewahren, müssten zunächst seine „inneren Feinde“ ausgeschaltet werden, das heißt „diejenigen […], die auch für die Zukunft jeden tatsächlichen Wiederaufstieg verhindern würden.“ Gemeint sind die, in der Einleitung ausdrücklich für den Verfall verantwortlich gemachten, Marxisten. Deren „marxistische Irrlehre“ predige die „permanente Revolution gegen alle [weltanschaulichen] Grundanlagen unseres seitherigen Gemeinschaftslebens“ und ende so „naturgesetzlich im kommunistischen Chaos.“ So seien immer mehr Bürger bereit „im Dienste der kommunistischen Idee“ – d. h. für eine kommunistische Revolution nach sowjetischem Vorbild – schwerste Straftaten zu begehen, wobei mit der „Brandstiftung im Reichstagsgebäude“ der vorläufige Höhepunkt erreicht worden sei, der nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa gefährde.

Um das „kommunistische Chaos“ zu verhindern, müsste das Reich gegen seine internen Feinde rücksichtslos vorgehen. So setze sich Hitler nachdrücklich dafür ein, den Reichstagsbrand „durch die öffentliche Hinrichtung des schuldigen Brandstifters und seiner Komplizen zu sühnen“ – mit den Komplizen gemeint sind mehrere Parteimitglieder der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), von deren Unterstützung Hitler entgegen dem damaligen Kenntnisstand überzeugt war.

Um die Kommunisten „in unserem Lande restlos auszurotten und zu beseitigen“ sei es nicht nur notwendig, gegen diese gewaltsam vorzugehen; es müsse auch der „deutsche Arbeiter“ für den „nationalen Staat“ begeistert werden. Nur die „Herstellung einer wirklichen Volksgemeinschaft“, könne eine stabile Gemeinschaft sicherstellen. Oder anders formuliert: Der spaltende, gefährliche Sozialismus nach Maßgabe der KPD und SPD sei insuffizient, da er verkenne, dass unterschiedliche Klassen und Stände unterschiedliche Interessen verfolgen würden. Diese könnten nur völkisch, das heißt durch ihre Rasse, zu einem gemeinschaftlichen „Volkskörper“ werden, durch den eine stabile Gesellschaft gewährleistet sei.

Schwächung des Föderalismus Die Stabilität des Reiches sei zudem durch eine zunehmende „Schwächung der Autorität der obersten Staatsführung (Reichsregierung)“ gefährdet. Konkret bezieht Hitler sich auf die ihm vorausgehenden Reichsregierungen, die oftmals nur wenige Monate (zum Beispiel Kabinett Papen), teilweise nur wenige Wochen (zum Beispiel Kabinett Schleicher), Bestand hatten – die längste Regente hatte das Kabinett Müller II mit gerade einmal 1 Jahr und 272 Tagen. Dies liege daran, dass innerhalb des Reiches zu mächtige Gliedstaaten existierten, die „Vorstellungen [haben], die mit der Einheit des Reiches unverträglich sind.“ So hätten mehrfach Ministerpräsidenten „unter Zuhilfenahme der modernen Mittel der politischen Propaganda“ vor der Welt andere Gliedstaaten und das Reich verächtlich gemacht und damit die deutsche Autorität für das Ausland geschwächt. Im historischen Kontext betrachtet, bezog sich Hitler wahrscheinlich auf Otto Braun, dem ehemaligen Ministerpräsidenten Preußens, der durch die Reichsregierung unter Franz von Papen infolge des Preußenschlags de facto gestürzt wurde; gegen diesen Putsch versuchte Braun mehrfach erfolglos juristisch vorzugehen und er verbreitete seinen Unmut darüber sowohl über den Reichs-Rundfunk als auch in ausländischen Zeitschriften. Die Wohlfahrt der Länder hänge so wie die Existenz der einzelnen deutschen Menschen „an der Kraft und Gesundheit des Reichs“. Jedoch sei „die geistige und willensmäßige Einheit der Nation und damit [der] Reichsgedanke an sich“ nicht möglich, wenn die „Gleichmäßigkeit der politischen Intentionen im Reich und in den Ländern“ nicht gewährleistet sei.

Es sei nicht Absicht, durch das Ermächtigungsgesetz „die Länder aufzuheben“. Auch solle „Rücksichtnahme auf die Traditionswerte der Länder“ genommen werden. Es müssten nur übergangsweise Maßnahmen getroffen werden, um Reich und Länder wieder in Einklang zu bringen. Und „je größer diese geistige und willensmäßige Übereinstimmung, um so weniger Interesse kann […] für das Reich bestehen, das kulturelle und wirtschaftliche Eigenleben der einzelnen Länder zu vergewaltigen.“

Vereinnahmung der Presse und Medien Um den für die Stabilität notwendigen „Volkskörper“ zu garantieren, müsse die Reichsregierung eine „moralische Sanierung“ vornehmen. Das gesamte Erziehungswesen – vor allem das Theater, der Film, die Literatur, die Presse und der Rundfunk – müssten hierfür unmittelbar von der Regierung geleitet und kontrolliert werden. Auch wenn Hitler dieses Wort nicht benutzte, so ist mit der „moralischen Sanierung“ durch volle staatliche Kontrolle der Medien zweifelsfrei die spätere Gleichschaltung der Gesellschaft gemeint. Der Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels erklärte in diesem Zuge am 25. März 1933 und damit nur einen Tag nach Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes gegenüber der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft: