Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (offiziell Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK) ist ein Ausbildungsstandard in der Immobilien- und Finanzdienstleistungsbranche.

Berufsbild Die Qualifikation zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung ist eine der Voraussetzungen zur Ausübung des Berufs Immobiliardarlehensvermittler nach GewO.

Rechtliches Der Paragraph 34i der Gewerbeordnung, der unter anderem auch die Sachkundeprüfung zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung regelt, ist am 21. März 2016 in Kraft getreten.

Prüfung Die Prüfung zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (siehe auch Immobiliendarlehen) wird von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen- und einem praktischen Prüfungsteil.

Einzelnachweise

Kategorie:Kaufmännischer Beruf