Finanzanlagenfachmann/-frau (offiziell Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK) ist ein Ausbildungsstandard in der deutschen Finanzdienstleistungsbranche.

Berufsbild Die Qualifikation zum Finanzanlagenfachmann ist eine der Voraussetzungen zur Ausübung des Berufs Finanzanlagenvermittler nach GewO sowie des Berufs Honorar-Finanzanlagenberater nach GewO.

Rechtliches Mit Umsetzung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID I) und Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) in deutsches Recht wird vorgeschrieben, dass Finanzanlagenvermittler nach GewO eine geeignete Sachkundeprüfung zur Ausübung derartiger Dienstleistungen nachzuweisen haben.

Prüfung Die Prüfung zum Finanzanlagenfachmann wird von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen- und einem praktischen Prüfungsteil.

Siehe auch Finanzberater Finanzprodukt Anlageberatung

Einzelnachweise

Kategorie:Kaufmännischer Beruf