Die Verfassungskrise in Polen begann im Herbst des Jahres 2015 mit der zweifachen Wahl von je fünf Verfassungsrichtern durch die 7. und 8. Legislaturperiode des polnischen Parlaments. Infolgedessen verabschiedete der PiS-dominierte Sejm zwischen November 2015 und Dezember 2016 sechs Gesetze über die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofes.
Die Krise war ein Entstehungsgrund für die Protestbewegung Komitee zur Verteidigung der Demokratie (polnisch: Komitet Obrony Demokracji).
Der EuGH urteilte Mitte Juli 2021, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern europäisches Recht verletze. Das System biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit innerhalb des politischen Systems. Die EU-Kommission forderte Polen am 20. Juli 2021 auf, ein EuGH-Urteil zu seiner Justizreform bis Mitte August 2021 umzusetzen. Andernfalls drohten finanzielle Sanktionen.zeit.de: EU-Kommission stellt Polen Ultimatum zu Justizreform Nachdem die polnische Regierung sich weiterhin weigert, das EuGH-Urteil umzusetzen, verurteilte der Gerichtshof das Land am 27. Oktober 2021 zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro.
Verlauf Zweifache Richterwahl Richterwahl durch die 7. Gesetzgebungsperiode Gegen Ende der 7. Sejmperiode endeten die Amtszeiten von fünf Verfassungsrichtern; drei schieden am 6. November 2015 aus dem Amt, zwei weitere Anfang Dezember. In den zwei letzten Fällen fiel das jeweilige Ende der Amtszeit voraussehbar in die nächste Legislaturperiode, deren Parlament am 25. Oktober 2015 gewählt wurde.
Am 25. Juni 2015 verabschiedete der Sejm mit Stimmen der regierenden PO-PSL-Koalition ein neues Gesetz über den Verfassungsgerichtshof, das es dem 7. Sejm ermöglichte, auch die Nachfolger der zwei im Dezember 2015 ausscheidenden Richter zu wählen.Sejm wybrał pięciu nowych sędziów Trybunału Konstytucyjnego. Kronika Sejmowa, S. 3, 15. Dezember 2015. (polnisch) Am 8. Oktober fand schließlich die Wahl für die insgesamt fünf kurz darauf frei werdenden Richterposten statt. Neu gewählte Verfassungsrichter wurden Roman Hauser, Krzysztof Ślebzak, Andrzej Jakubecki, Bronisław Sitek und Andrzej Sokala, wobei der Amtsantritt von Sitek und Sokala erst für den darauffolgenden Sejm angesetzt war. Die oppositionelle PiS kritisierte dies massiv, da ihrer Ansicht nach die Regierung in Erwartung einer Wahlniederlage in Kompetenzen des nächsten Sejms eingreife. Während die PiS gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht klagte, weigerte sich Präsident Duda, die gewählten Verfassungsrichter zu vereidigen, was jedoch notwendig ist, damit diese ihre Amtsgeschäfte aufnehmen können. Nachdem die PiS die Parlamentswahl gewonnen hatte, zog sie ihre Klage gegen das Gesetz zurück. Abgeordnete der Bürgerplattform reichten ihrerseits eine Klage ein, um die Frage der Rechtmäßigkeit der Richterwahl vom Verfassungsgericht klären zu lassen. Sie kritisierten, dass Präsident Duda die Vereidigung der Richter mit Zweifeln an der Verfassungskonformität der Beschlüsse begründete, sich aber nicht zur Klärung an das Verfassungsgericht wandte.
Gesetzesnovelle vom 19. November 2015 Am 12. November konstituierte sich der neue Sejm, in dem die PiS eine absolute Mehrheit hat. Bereits am 19. November wurde eine Novelle des Verfassungsgerichtsgesetzes verabschiedet, wonach die Amtszeit eines Richters erst mit seiner Vereidigung beginnt. Die Abänderung begrenzte die Amtsperioden vom Präsidenten und Vizepräsidenten des Gerichts auf drei Jahre mit der Möglichkeit zur einfachen Wiederwahl. Zusätzlich war die frühzeitige Degradierung der damaligen Vorsitzenden Andrzej Rzepliński und Stanisław Biernat zu einfachen Verfassungsrichtern vorgesehen. Da es das Gesetz ermöglichte, nicht nur die bis dahin strittigen zwei, sondern alle fünf im Oktober neu besetzten Richterposten erneut besetzen zu lassen, klagten Abgeordnete der Bürgerplattform umgehend vor dem Verfassungsgericht. Weitere Klagen wurden vom Beauftragten für Bürgerrechte Adam Bodnar, dem Landesrat für Gerichtsbarkeit (polnisch: Krajowa Rada Sądownictwa) sowie der Präsidentin des Obersten Gerichts eingereicht.
Richterwahl durch die 8. Gesetzgebungsperiode Als das Verfassungsgericht angekündigt hatte, am 3. Dezember 2015 über die Klage gegen die Gesetzesnovelle vom 25. Juni 2015 und damit über die Rechtmäßigkeit der Richterwahl vom 8. Oktober zu entscheiden, erklärte der Sejm am 25. November 2015 mit Stimmen der PiS sowie von Kukiz’15 ohne Rechtsgrundlage diese Wahl eigenmächtig für ungültig. Zusätzlich wurde der Staatspräsident dazu aufgerufen die gewählten Richter nicht zu vereidigen.
Dem PiS-Abgeordneten Stanisław Piotrowicz zufolge sei es bei der Richterwahl durch die vorherige Sejmperiode zu vielen Verfahrensfehlern gekommen. Der Sejmbeschluss führe zur Konvaleszenz des Wahlprozesses und beende die fünf vakanten Stellen im Verfassungsgericht, da die regierende PiS von den Wählern zur Reform des Landes legitimiert sei. Ginge es nach der abgewählten Bürgerplattform, sei das Verfassungsgericht zu einer Blockade dieser Reformen instrumentalisiert worden.Sejm podjął uchwały w sprawie braku mocy prawnej uchwał w sprawie wyboru sędziów Trybunału Konstytucyjnego. Kronika Sejmowa, S. 21, 30. November 2015. Diese Ansicht werde zudem von den Verfassungsrechtlern Jaroslaw Szymanek, Bogusław Banaszak und Bogumił Szmulik vertreten.
In einer 36-seitigen Beurteilung betonte Szymanek den Verdacht, die von der Vorgängerregierung verabschiedete Gesetzesänderung sollte dem damaligen Parlament die Möglichkeit zur Wahl aller fünf Richter geben. Banaszak erklärte, dass die Wahl an Stelle der ausscheidenden Richter, dessen Amtsabtritt außerhalb der aktuellen Sejmperiode liege, einer „Petrifikation“ nicht aktuellen Wählerwillens gleichkomme. Er bemängelte auch eine Widersprüchlichkeit zwischen Sejm-Geschäftsordnung und des Verfassungsgerichtsgesetzes hinsichtlich der Richterwahl. Überdies merkte Szmulik an, dass jedes Gesetz, welches in Widerspruch zur Geschäftsordnung stehe, verfassungswidrig sei, weil in die Unabhängigkeit des Parlaments eingegriffen werde.
Am 26. November 2015 wurde Artikel 30 der Geschäftsordnung geändert, der die Antragsstellung zur Besetzung von Staatsämtern festlegt. Laut der Gesetzesbegründung sollen verschiedene Ausnahmefälle reguliert werden: unter anderem vakante Stellen in Folge von fehlender Vereidigung, Abbruch des weiteren Wahlverfahrens oder Tod.Sejm podjął uchwałę w sprawie zmiany Regulaminu Sejmu. Kronika Sejmowa, S. 22, 30. November 2015.
Am 30. November 2015 entschied das Verfassungsgericht einstimmig basierend auf der Zivilprozessordnung die von den PO-Abgeordneten eingereichte Verfassungsklage über das Gesetz vom 25. Juni 2015 zu „sichern“. Mit der vorläufigen Sicherstellungsentscheidung des Antrags (polnisch: „postanowienie tymczasowe o zabezpieczeniu wniosku“) forderte das Gericht den Sejm auf, keine Richterwahl bis zur Urteilsfindung in erwähnter Klage zu unternehmen. Das Parlament ignorierte jedoch diese Aufforderung.Andrzej Stankiewicz: Sejmowe awantury o TK. Rzeczpospolita, S. A4, 23. Dezember 2015. (polnisch)
Am 2. Dezember 2015, einen Tag vor dem angekündigten Urteil, wählte der Sejm fünf PiS-Kandidaten (Henryk Cioch, Lech Morawski, Mariusz Muszyński, Piotr Pszczółkowski und Julia Przyłębska) auf die fraglichen Richterposten. Kurz nach Mitternacht nahm Präsident Duda den vier zuerst genannten Personen den Amtseid ab. (Przyłębska musste noch auf das Auslaufen des Mandats eines Richters warten.)
Der Justiz- und Menschenrechtsausschuss (polnisch: Komisja Sprawiedliwości i Praw Człowieka) gab am Vortag eine positive Beurteilung zu diesen fünf Kandidaturen ab. Der Ausschussvorsitzende Piotrowicz verwehrte den Oppositionsabgeordneten die Teilnahme an der Diskussion. Zudem kam es zu keiner Anhörung der Bewerber für das Verfassungsgericht.Renata Grochal, Ewa Siedlecka: Czy Trybunał Konstytucyjny zastopuje PiS. Gazeta Wyborcza, S. 4, 2. Dezember 2015. (polnisch)
Am 3. Dezember 2015 betraten vier neu vereidigte Richter in Begleitung des Regierungsschutzbüros das Verfassungsgericht. Der Gerichtspräsident Andrzej Rzepliński suspendierte die Richter von der Rechtsprechung bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit ihrer Wahl.Ewa Siedlecka: Prezydent nie wykonuje wyroku. Gazeta Wyborcza, S. 1, 7. Dezember 2015. (polnisch)
Am 7. Januar 2016 wurde die Klage der PO-Abgeordneten über die Sejmbeschlüsse vom 25. November und 2. Dezember 2015 vom Verfassungsgericht verworfen, weil es sich nicht um „Normativakte“ (polnisch: akt normatywny) handele; das heißt, sie sind in der polnischen Verfassung nicht als Rechtsquelle ausgewiesen und stellen keine Rechtsnorm auf. Daher liege die Prüfung dieser Beschlüsse außerhalb der Kompetenzen des Verfassungsorgans.Małgorzata Kryszkiewicz: Trybunał nie zbada uchwał Sejmu. Dziennik Gazeta Prawna, S. B8, 12. Januar 2016. (polnisch)
Am 12. Januar 2016 wurde den Richtern Pszczółkowski und Przyłębska die Teilnahme an der Rechtsprechung gewährt.Ewa Siedlecka: Rzepliński dopuścił do orzekania dwoje sędziów z PiS. Gazeta Wyborcza, S. 4, 13. Januar 2016. (polnisch)
Die übrigen drei Richter werden aufgrund ihrer Kollision mit den drei rechtmäßig vergebenen Posten durch das vorherige Parlament auch mit der Vokabel „Doubles“ assoziiert.Małgorzata Kryszkiewicz: Temida radzi sobie bez TK. Dziennik Gazeta Prawna, S. B6, 27. Juni 2017.
Urteile vom Dezember 2015 Am 3. Dezember 2015 fällte das Verfassungsgericht ein Urteil in der Rechtssache K 34/15 über das Gesetz vom 25. Juni 2015. Es entschied, dass die gesetzliche Vorschrift für die Wahl von drei Richtern mit Amtsbeginn im November 2015 verfassungskonform sei, jedoch die Möglichkeit zur Wahl von zwei weiteren Richtern der Verfassung zuwiderlaufe.
Die Begründung besagte, dass der Staatspräsident unverzüglich den Amtseid von den drei legal gewählten Richtern abzunehmen habe. Aus Sicht der Kanzlei des Präsidenten sei die Vereidigung aufgrund des vollständig besetzten Verfassungsgerichtes nicht möglich. Präsident Duda nahm während einer Ansprache am 3. Dezember keine Stellungnahme zu dem Urteil. Am 9. Dezember 2015 brachten die Parlamentarier der Bürgerplattform einen Antrag in das Parlament ein, der den Präsidenten dazu aufforderte dem Urteil vom 3. Dezember nachzukommen und die Richter zu vereidigen.
Am 9. Dezember 2015 fällte das Verfassungsgericht ein Urteil in der Rechtssache K 35/15 zum Gesetz vom 19. November 2015. Es erklärte die Möglichkeit zur erneuten Wahl aller fünf Richter sowie die vorzeitige Degradierung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters für verfassungswidrig. Zugleich sei das Gesetzgebungsverfahren verfassungskonform gewesen.
Urteilsveröffentlichung im Gesetzblatt Die Regierungschefin Beata Szydło weigerte sich, das Urteil vom 3. Dezember im Gesetzblatt zu veröffentlichen. Sie begründete dies mit eventuellen Formfehlern bei der Urteilsgebung. Das Verfassungsgericht urteilte in fünfköpfiger Zusammensetzung, jedoch wäre ihrer Ansicht nach ein Gremium aus neun Richtern erforderlich.Ewa Siedlecka: PiS wygasi Trybunał. Gazeta Wyborcza, S. 3, 15. Dezember 2015. Am 10. Dezember 2015 forderte die Kanzleileiterin Beata Kempa in einem Schreiben an den Vorsitzenden Rzepliński Rechenschaft hierzu abzulegen und machte die Veröffentlichung davon abhängig.Małgorzata Kryszkiewicz: Spór o publikację, czyli o pietruszkę. Dziennik Gazeta Prawna, S. A4, 14. Dezember 2015. Dies ist ein Novum in der Geschichte des Gerichtshofes. Rzepliński antwortete, der Premierminister sei gemäß Artikel 190 Absatz 2 der polnischen Verfassung zur unverzüglichen Urteilsveröffentlichung im Gesetzblatt verpflichtet. Hiervon gebe es keine Ausnahme.