mini|Landschaftsschutzgebiet Freiflächen nördlich Wehrstapel

Das Landschaftsschutzgebiet Freiflächen nördlich Wehrstapel mit 21,24 ha liegt im Stadtgebiet von Meschede im Hochsauerlandkreis. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Meschede durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Burghagen südlich Eversberg und einer Flächengröße von 4,4 ha ausgewiesen.Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede. Meschede 1994, S. 97 ff. Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Meschede wurde es in der Fläche mehr als vervierfacht und als LSG sowie als Landschaftsplangebiet vom Typ B, Kleinflächiger Landschaftsschutz, ausgewiesen. Es ist eines von 102 Landschaftsschutzgebieten in der Stadt Meschede. Dort gibt es ein Landschaftsschutzgebiet vom Typ A, 51 Landschaftsschutzgebiete vom Typ B und 50 Landschaftsschutzgebiete vom Typ C.

Beschreibung Das LSG besteht aus drei Teilflächen mit Grünland nördlich von Wehrstapel. Beim LSG handelt es sich zum einen um zwei Teilflächen an der Südflanke des Eversberger Burgberges. Sie werden durch die Bundesautobahn 46 und die K 45 zerschnitten. Die Östliche Teilfläche liegt am Lappenufer zwischen dem Naturschutzgebiet Ruhrtal bei Wehrstapel und dem hier verlaufenden Ruhrtalradweg.

Schutzzweck Zum Schutzzweck der LSG vom Typ B Ortsrandlagen, Landschaftscharakter im Landschaftsplangebiet Meschede führt der Landschaftsplan auf: „Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutreffenden kulturhistorischen Relikte.“

Rechtliche Vorschriften Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Meschede besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Hochsauerlandkreis

Literatur Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede. Meschede 1994, S. 97 ff. Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Meschede. Meschede 2020, S. 146 ff.

Einzelnachweise

Weblinks

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