Das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke ist ein Landesgesetz in Niedersachsen.
Es regelt Hilfen für Personen, die infolge einer psychischen Störung krank oder behindert sind oder gewesen sind oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen, und die Unterbringung von Personen, die in diesem Sinne krank oder behindert sind.
2013 wurde von Experten die Zwangsmedikation kritisiert.Wolf-Dieter Narr, Thomas Saschenbrecker: Zur Frage der Verfassungskonformität der geplanten Neufassungen der Gesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen sowie der Maßregelvollzugsgesetze der Länder Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen. Stellungnahme, Mai 2013
Die Neufassung wurde 2015 diskutiert.Kabinett gibt neues Psychisch-Kranken-Gesetz zur Verbandsbeteiligung frei Website der Niedersächsischen Staatskanzlei, 7. Oktober 2015
Im Land gibt es sechs Besuchskommissionen.Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung/Besuchskommissionen. Abgerufen am 8. November 2018.
Einzelnachweise
Weblinks Die vorläufige behördliche Unterbringung nach § 18 NPsychKG (PDF; 101 kB)
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