Das Hamburgische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, kurz HmbPsychKG, ist ein Landesgesetz in Hamburg.

Es regelt die Unterbringung. Es gilt nicht für Personen, bei denen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 Nummer 1 oder 2 des Strafgesetzbuchs vollzogen werden.

2013 wurde die Zwangsbehandlung thematisiert (Änderung vom 1. Oktober 2013, HmbGVBl. S. 425).Wolf-Dieter Narr, Thomas Saschenbrecker: Kurzstellungnahme. Zur Frage der Verfassungskonformität der Zwangsbehandlung psychisch Kranker in der geplanten Neufassungen des PsychKGs und des Maßregelvollzugsgesetzes der Hansestadt Hamburg. 19. Mai 2013

Einzelnachweise

Kategorie:Rechtsquelle (Hamburg) Kategorie:Medizinrecht (Deutschland) Kategorie:Psychiatrie (Deutschland)