Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg, kurz Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG, ist ein Landesgesetz in Brandenburg.

Es regelt die Unterbringung nach diesem Gesetz oder nach den §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches, den §§ 81 und 126a der Strafprozessordnung oder nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes.

Es sieht unter anderem Besuchskommissionen vor. Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, 9. Januar 2017

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