Das Dorf Rosenthal ist ein Ortsteil der amtsangehörigen Stadt Dahme/Mark im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming.

Geographische Lage Das Dorf Rosenthal liegt ca. 2 Kilometer östlich der Stadt Dahme/Mark. Die Bundesstraße 102 führt in West-Ost-Richtung südlich am Dorfkern vorbei. Von ihr zweigt die Straße Rosenthal im Westen und Osten jeweils nach Nordosten bzw. Nordwesten in den Ortskern ab und umschließt dort den Dorfanger. Es handelt sich um eines der östlichsten Flämingsdörfer, welches unmittelbar an den Niederlausitzer Landrücken grenzt. Im Südwesten grenzt der Wohnplatz Kolonie Rosenthal an. Die Ortschaft liegt an der Bundesstraße 102.

Siedlungsform Eine Besonderheit des Dorfes ist seine Ortsform. Bei dieser handelt es sich um eine Übergangsform eines Angerdorfs und eines Sackgassendorfs. Das aus dem Mittelalter stammende Ortsbild ist bis in die Gegenwart sehr gut erhalten.

Geschichte und Etymologie Etymologie Die erste urkundliche Erwähnung des Dorfes ist auf das Jahr 1328 zurückzuführen; in jener urkundlichen Erwähnung wird der Name Petrus Dictus de Rosendal aufgeführt. Im Jahre 1346 kommt es zur ersten direkten Nennung des Dorfes unter dem Namen Rosental in der Bistumsmatrikel des Hochstifts Meißen. Der Name ändert sich zu von Rosentale, zu Rosenthale im Jahr 1446. Im Jahr 1579 erscheinen die Bezeichnungen Rosenthal/Roschane und 1768 schließlich Rosenthal.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 444. Begründet wurde das Dorf wohl im frühen 14. Jahrhundert als eines von vielen Dörfern im Rahmen der Deutschen Ostsiedlung durch Flämische Siedler, welche der Region ihren Namen verliehen. Es handelt sich dabei um einen typischen Wunschnamen der „mittelalterlichen Kolonisationszeit mit dem „schönen“ Wort Rose“.Reinhard E. Fischer: Die Ortsnamen der Länder Brandenburg und Berlin, Band 13 der Brandenburgischen Historischen Studien im Auftrag der Brandenburgischen Historischen Kommission, be.bra wissenschaft verlag, Berlin-Brandenburg 2005, S. 144, ISBN 3-937233-17-2.

Landesherrschaft Die landesherrliche Zugehörigkeit des Ortes wechselte mehrfach. Bis 1566 unterstand er dem Erzbischof von Magdeburg, anschließend von 1566 bis 1635 dem Administrator des Erzstifts. Nach dem Prager Frieden gelangte der Ort 1635 bis 1656 an den Kurfürsten von Sachsen und gehörte von 1657 bis 1746 zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels. Zwischen 1746 und 1806 stand er erneut unter dem Kurfürsten von Sachsen, ehe er von 1806 bis 1815 dem Königreich Sachsen zugeordnet war.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 445.

Grundherrschaft Ob der Ort bis 1388 sowie erneut 1390 bis 1405 zur Herrschaft Dahme gehörte, bleibt unklar, da er in den einschlägigen Urkunden nicht genannt wird. Sicher belegt ist jedoch, dass das Amt Dahme spätestens vor 1414 bis 1872 die Oberhoheit über das Dorf mit allen Rechten und dem Patronat ausübte. Die grundherrlichen Verhältnisse waren stark zersplittert und verteilten sich auf zahlreiche Adelsfamilien, Bürger und Amtsinhaber. Ein erster größerer Abgabenkomplex befand sich vor 1446 bis 1484 bei der Familie Schilling, die Hebungen von sieben Malter Roggen und elf Hühnern im Dorf und auf der Feldmark bezog, später acht Malter Roggen und elf Hühner. Dieser Besitz wurde 1484 geteilt. Eine Hälfte verblieb bis 1568 bei Schilling, gelangte 1568 bis 1621 an die von Raschkau und 1621 bis 1661 an die von Klitzing, bevor sie an das Amt Dahme fiel. Die zweite Hälfte lag 1484 bis 1487 bei Jungermann aus Jüterbog und 1487 bis 1492 bei Kühne aus Herzberg (Elster), der Hebungen von zwei Einwohnern bezog (acht Scheffel Korn bzw. sechs Scheffel Hafer). Auch dieser Anteil wurde 1492 erneut geteilt. Eine Hälfte befand sich 1492 bis nach 1514 bei Hoppe aus Jüterbog, anschließend bis 1535 beim Kammerdiener von Hietzhaim und 1535 bei von Falkenhagen, bevor sie vermutlich mit der zweiten Hälfte vereinigt wurde. Die andere Hälfte blieb 1492 bis 1613 bei der Familie Jungermann, war 1613 bis 1615 im unmittelbaren Besitz des Administrators von Magdeburg, gelangte 1615 bis 1654 an die von Löben und 1654 bis 1769 an den kurfürstlich‑brandenburgischen Hof- und Konsistorialrat Reinhardt und dessen Erben. Von 1770 bis nach 1815 lag dieser Anteil bei Baizer aus Jüterbog. Bereits 1658 scheint der gesamte Teil (b) wieder vereinigt gewesen zu sein. Ein weiterer Abgabenkomplex befand sich vor 1446 bis 1517 bei der Familie Schütz aus Dahme, die Geldhebungen von einem Lehngut bezog. Von 1517 bis 1560 lag dieser Anteil bei Liebe aus Dahme und wurde 1560 geteilt. Eine Hälfte verblieb bis 1596 bei Liebe, die andere bis 1596 bei den von Raschkau. Danach wurden beide Teile wieder vereinigt und befanden sich 1596 bis nach 1633 erneut bei Liebe. Vor 1654 bis 1699 lag dieser Besitz wieder bei der Familie Schütz aus Dahme, ehe er an das Amt Dahme fiel. Ein besonders umfangreicher Komplex von Hebungen aus drei beziehungsweise sieben Einwohnerstellen befand sich vor 1446 bis 1478 bei den von Thümen, 1478 bis 1485 bei den von Drandorf zu Wildenau und 1485 bis 1522 erneut bei den von Thümen. Von 1522 bis 1549 lag er bei den von Queiß, anschließend 1549 bis 1728 bei den von Brandenstein und 1728 bis 1750 bei Frau von Leipzig(er), geborene von Brandenstein. Die Abgaben umfassten Roggen, Hafer, Hühner, Eier, Mohn, Geld, Dienste, Zehnten sowie Stroh, teils in detaillierter Aufschlüsselung. Im Jahr 1715 wurde dieser Besitz in ein Allodium umgewandelt und fiel später an das Amt Dahme. Ein weiterer Anteil lag 1451 bis nach 1466 bei der Familie Schenck, Vasallen zu Dahme, die Hebungen von einem Hof mit zwei Hufen bezog (Roggen, Hafer, elf Hühner, sieben Eier, eine Mandel Stroh, den Fleischzehnten und Geld). Danach fiel dieser Anteil an den Landesherrn beziehungsweise das Amt. Ein zusätzlicher Komplex von Hebungen aus den Mühlen zu Rosenthal und Rietdorf (jeweils sechs Scheffel Roggen) befand sich vor 1454 bis 1500 bei Seidenhefter, 1500 bis 1512 beim Amtsschreiber Hofmann zu Dahme, 1512 bis 1516 beim Kanzleischreiber Glaser, 1516 bis 1567 bei Freudemann aus Halle/Saale und Jüterbog, 1567 bis 1569 bei den von Schönermark, 1569 bis 1595 bei den von Rathenow, 1595 bis 1657 bei den von Löben, 1657 bis 1681 bei den von Koseritz, 1681 bis 1689 bei den von Drandorf, 1689 bis 1714 bei den von Birckholtz und 1714 bis nach 1797 bei den von Leipzig(er). Seit 1657 umfasste dieser Komplex auch den achten Anteil. Ein weiterer Anteil mit Hebungen von vier Hufen (Roggen, Hafer, Eier, Stroh, elf Hühner, Geld und Fleischzehnt) befand sich vor 1466 bis 1516 bei Laurentz, genannt Kersten, einem Bürger aus Jüterbog, 1516 bis 1583 bei den von Thümen und 1583 bis 1669 bei den von Seelen, bevor er an den Landesherrn beziehungsweise das Amt fiel. Ein zusätzlicher Komplex mit Hebungen von einem Gut und dem Krüger – später vom Müller, dem Krüger und einem Einwohner – lag bis 1487 bei den von Wolfersdorff, 1487 bis 1491 bei den von Drauschwitz, 1491 bis 1601 bei Otte aus Dahme, 1601 bis 1657 bei den von Löben und 1657 bei den von Koseritz, womit er mit dem sechsten Anteil vereinigt wurde. Schließlich befand sich ein kleinerer Anteil mit Hebungen von einem Einwohner (15 Scheffel Korn) bis 1528 bei Schilling und 1528 bei Reinicke, bevor er an den Landesherrn beziehungsweise das Amt fiel.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 446.

14. bis 16. Jahrhundert Infolge baubegleitender Maßnahmen konnten im Ortskern zahlreiche mittelalterliche sowie frühneuzeitliche Erdbefunde datiert und erfasst werden. Der Ort wurde 1346 erstmals als Kirchdorf erwähnt. Für das Jahr 1446 ist belegt, dass der Schulze einen Hof mit zwei Hufen als Lehngut besaß. Um 1500 wurden 14 Schock und 7½ Groschen zur Anlage erhoben. Im Jahr 1516 betrug die Steuerlast 25 Gulden; zudem verfügte die Familie Bitzschen über einen freien Hof mit einer Hufe. 1534 wurden zum 50. Pfennig 38 Gulden, 12 Groschen und 4 Denare veranlagt. Im Jahr 1551 wurden 19 Hufner und 12 Kossäten gezählt. 1562 lebten 36 Hauswirte im Dorf, ebenso 1584, als zusätzlich ein Pfarrer genannt wird. Für die Jahre 1562, 1658, 1665 und 1722 sind vier Pfarrhufen belegt. 1562 verfügte der Pfarrer über vier Hufen vor Rosenthal, die verpachtet waren. Aus einer dieser Hufen erhielt er vier Scheffel Roggen, acht Scheffel Gerste und zwei Scheffel Hafer. Hinzu kamen drei Wiesen vor Rosenthal, von denen jede in gemeinen Jahren ein Fuder Heu trug. Der Küster erhielt 18 Scheffel Roggen sowie aus jedem Haus halbjährlich ein Brot und ein Ei. Außerdem standen ihm sechs oder sieben Stein Wolle von den Schafen zu, die die Gemeinde den Nachbarn zur Hälfte ausgetan hatte. Weitere Einnahmen bestanden aus zwei Schock Zins von mehreren Ackerstücken bei Liebsdorf sowie acht Groschen von einigen Gärten zu R. Der Pfarrer verfügte zudem über drei Ackerstücke, von denen eines auf der Schlagsdorfer Mark und die beiden anderen im Elsbruch lagen; diese wurden jedoch selten bestellt. Ein weiteres Ackerstück gehörte ebenfalls zur Pfarre. Vor Jahren hatte die Familie von Klitzing auf diesem Besitz eine Schäferei errichtet.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 450. 1586 wurden zum 70. Pfennig 19 Taler erhoben. Für die Jahre 1595/1596 ist die Abgabenleistung der Einwohner detailliert überliefert. Insgesamt 19 Einwohner, darunter der Schulze und der Müller, entrichteten dem Amt Dahme den Michaelisschoß. Die Zahlungen beliefen sich auf zwei Mal 1 Taler und 16 Groschen, sechs Mal 1 Taler, einmal 21 Groschen, einmal 16 Groschen, zwei Mal 12 Groschen, fünf Mal 8 Groschen, einmal 6 Groschen sowie einmal 1 Groschen und 8 Denare.

17. Jahrhundert Um 1600 zählte der Ort 32 Hauswirte. Im Jahr 1609 werden fünf Lehnleute, darunter der Schulze, vierzehn Ackerleute sowie fünfzehn Kossäten genannt. Um 1625 bestand die Bevölkerung aus einem Lehnschulzen, vier Lehnleuten mit zusammen neun Hufen, zehn dienstpflichtigen Bauern mit zusammen neunzehn Hufen, vier freien Bauern mit acht Hufen, acht dienstpflichtigen Kossäten, sieben freien Kossäten sowie zwei Häuslern. Insgesamt lebten zu dieser Zeit 36 Einwohner im Ort; die Gemarkung umfasste 40 Hufen, von denen vier zur Pfarre gehörten.

Der Dreißigjährige Krieg führte zu erheblichen Zerstörungen. 1638 waren dreizehn Bauernhöfe, zehn Gärtnerstellen und sechs Büdnerstellen abgebrannt; zwei weitere Gärtnerstellen lagen wüst. 1646 bestanden nur noch ein Schulzenhof und sieben Gärtnerstellen, die teilweise ebenfalls vom Brand betroffen waren. 1653 wurden neun Hufner und zehn Gärtner verzeichnet, von denen jeder fünf Ackerstücke mit einer Aussaat von sechs Scheffeln bewirtschaftete. Zehn Hufnerstellen und sechs Gärtnerstellen lagen weiterhin wüst. Eine detaillierte Erhebung von 1658 zeigt ein stark differenziertes Besitzgefüge: Es bestanden vier Lehngüter, sechs Bauerngüter, zehn Gärtnerstellen sowie ein Häusler. Zahlreiche weitere Güter und Stellen waren wüst, darunter ein Lehngut mit zwei Hufen, acht Bauerngüter mit je zwei Hufen sowie vier Gärtnerstellen. Die einzelnen Hofstellen verfügten über unterschiedlich große Ackerstücke, häufig mit einer Aussaat von sechs Scheffeln. Mehrere Kossäten besaßen zusätzlich Anteile auf der Bürgermark, einzelne betrieben eine Windmühle. Auch wüste Güter wurden teilweise noch mit Ackerstücken beschrieben, die weiterhin genutzt wurden.