Der Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel (amtlich: Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL)) fand am 24. September 2017 statt. Auslöser des Volksentscheids war ein erfolgreiches Volksbegehren, welches den Senat von Berlin aufforderte, statt der geplanten Schließung des Flughafens Tegel diesen regulär weiterzubetreiben. Da das Volksbegehren kein Gesetz zum Gegenstand hatte und die Angelegenheit in die Zuständigkeit der Exekutive fiel, hatte der Volksentscheid nur empfehlenden Charakter (vergleichbar einer Entschließung des Abgeordnetenhauses). Die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof gehörte zu den Genehmigungsauflagen für den Bau des neuen Flughafens Berlin Brandenburg.

Beim Volksentscheid sprach sich eine Mehrheit von 56,1 % der Abstimmenden für den Weiterbetrieb aus. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 71,3 % entsprach dies 40 % der Stimmberechtigten, womit das Abstimmungsquorum von 25 % der Stimmberechtigten deutlich überschritten wurde. Im Juni 2018 informierte der Senat das Abgeordnetenhaus, dass er sich nicht in der Lage sehe, die Forderung des Volksbegehrens umzusetzen. Der reguläre Flugverkehr am Flughafen Tegel wurde am 8. November 2020 eingestellt, die Entwidmung als Flughafen erfolgte am 5. Mai 2021.

Hintergrund Planung und Bau des Flughafens Berlin Brandenburg

mini|hochkant=1.5|Luftbild des Flughafens Berlin-Tegel (2015) Zur Zeit der deutschen Teilung existierten in Berlin getrennte Flughäfen für Ost-Berlin und West-Berlin. Für den Ostteil gab es den Flughafen Berlin-Schönefeld, und im Westteil die beiden Flughäfen Tempelhof und Tegel. Bald nach der Wiedervereinigung kamen Pläne auf, die Berliner Flughäfen in einem einzigen großen Flughafen zusammenzuführen. Die innerstädtischen Flughäfen sollten geschlossen werden. Nach längeren Diskussionen und diversen Gutachten zum möglichen künftigen Standort einigten sich die Vertreter des Bundes (Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann, CDU), des Landes Brandenburg (Ministerpräsident Manfred Stolpe, SPD) und des Landes Berlin (Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen, CDU) im sogenannten „Konsensbeschluss“ am 28. Mai 1996 auf den Standort Schönefeld für den künftigen Flughafen.

Mit dem Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) wurde im Jahr 2006 begonnen. Die ursprüngliche Planung sah eine Flughafeneröffnung im November 2011 vor. Nach den Planungen sollte der Flughafen Tegel spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme des BER geschlossen werden.

Im März 2006 wies das Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen den Bau des neuen Flughafens am Standort Schönefeld und gegen die geplanten Schließungen der Flughäfen in Tegel und Tempelhof ab. In seiner Urteilsbegründung stellte es unter anderem fest: Gleichwohl brachte wenig später eine Bürgerinitiative in Berlin ein erfolgreiches Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof auf den Weg. Im Jahr 2008 führte dies zum ersten Volksentscheid Berlins, bei dem sich eine Mehrheit der Abstimmenden für die Offenhaltung aussprach. Da dem auslösenden Volksbegehren jedoch kein Gesetz zugrunde lag, hatte der Volksentscheid nur empfehlenden Charakter. Der Senat verwies auf die Rechtsprechung und seine Gebundenheit an die gemeinsame Landesplanung Berlins und Brandenburgs und setzt das Volksbegehren nicht um. Der Flughafenbetrieb in Tempelhof endete schließlich zum 30. Oktober 2008.

Der Termin im Jahr 2011 zur Neueröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg konnte jedoch aufgrund verschiedener Baumängel nicht eingehalten werden und wurde mehrfach verschoben, zuletzt auf „möglicherweise 2018“, bevor er am 4. November 2020 dem Verkehr übergeben wurde. Die Gesamtkosten des Bauprojektes stiegen von der ursprünglich veranschlagten eine Milliarde Euro, auf letztlich fast sechs Milliarden Euro.

Öffentliche Diskussion über die geplante Schließung Tegels Bereits ab den 2000er Jahren wurden Forderungen nach einem Weiterbetrieb der beiden bestehenden Flughäfen Tegel und Tempelhof laut. Die wiederholten Verzögerungen sowie die enormen Kostensteigerungen beim Bau des Flughafen BER befeuerten diese Kritik. Daneben wurde auch grundsätzliche Kritik am BER geübt (am Standort, an der Dimensionierung, an der verkehrlichen Anbindung und so weiter), die seine tatsächliche Eignung als Ersatz für die beiden bestehenden Flughäfen fraglich erscheinen ließ.

Die Initiatoren eines Weiterbetriebs des Flughafen Tegel, die Initiative „Berlin braucht Tegel“, argumentierten zunächst mit der vermeintlich zu kleinen Größe des neuen Flughafens BER. Dieser werde nicht in der Lage sein, den prognostizierten Aufwuchs an Flugverkehr abzuwickeln, weswegen Tegel gebraucht werden. Zudem hätten mehrere Airlines, ausdrücklich wurden Ryanair und Norwegian Air Shuttle genannt, Interesse an einer Nutzung von Tegel anstatt des BER geäußert. Auch gebe es nach der Schließung Tegels keinen Ausweichflughafen in Berlin mehr, sollte der BER wegen besonderer Umstände zeitweise geschlossen werden müssen. Die Anbindung des BER an Berlin sei mangelhaft, weswegen ein Verkehrsinfarkt drohe. Der Weiterbetrieb Tegels sichere Berlin zudem Gewerbesteuereinnahmen und etwa 10.000 Arbeitsplätze. Auch sei das Land Berlin generell mit dem Plan überfordert, das Gelände des Flughafens Tegel in ein gemischtes Stadtquartier zu entwickeln. Das Gelände sei zudem schadstoffbelastet, durch die notwendige Entgiftung nach einer Umnutzung kämen Kosten in unschätzbarer Höhe auf das Land zu. Zuletzt ergebe sich die Schließung Tegels gar nicht zwingend aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen BER, ein Weiterbetrieb sei rechtlich möglich. Die Fluglärmbelastung in Tegel werde im Fall eines Weiterbetriebs sinken, da das Flugverkehrsaufkommen dort abnehme und man parallel in besseren Schallschutz investieren können.Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid, S. 6/8/10/12/16.

Die Gegner des Weiterbetriebs zogen viele der Behauptungen von „Berlin braucht Tegel“ in Zweifel. So biete sich am BER die Möglichkeit, die Kapazität des Flughafens um ein weiteres Terminal zu erweitern. Der Betrieb von zwei Flughäfen sei jedoch grundsätzlich mit erheblichen Mehrkosten für die Infrastruktur (Fluglotsen, Zoll, Feuerwehr, Personal und so weiter) verbunden und daher unwirtschaftlich. Auch sei ein Weiterbetrieb Tegel nur nach erheblichen Investitionen in die Sanierung der Landebahnen und den Lärmschutz (geschätzte Kosten: 1 Milliarde Euro und 400 Millionen Euro) möglich. Der Betrieb eines innerstädtischen Flughafens sei ein Anachronismus, die Schließung werde 300.000 Menschen unmittelbar von Fluglärm entlasten. Die Entwicklung Tegels hin zu einem neuen gemischten Stadtquartier mit Wohnnutzung, Gewerbe und einer attraktiven Nachnutzung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes sei ein Gewinn für Berlin. Beim Abweichen vom Planfeststellungsbeschluss drohten jahrelange Rechtsstreitigkeiten, zudem müssten Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Tegel erneut begonnen werden. Zuletzt sei das Land Berlin hier gar nicht allein entscheidungsbefugt, weil es sich um ein gemeinsames Projekt mit dem Land Brandenburg handele.Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid, S. 7/9/11/13/17.

Der Weg zum Volksentscheid Antrag auf ein Volksbegehren Die Wahl von Schönefeld als Standort des neuen Berlin-Brandenburger Zentralflughafens war von Anfang an umstritten. Angesichts der zahlreichen Pannen beim Bau des Flughafens Berlin Brandenburg, der Kostensteigerungen und des mehrfach verschobenen Eröffnungstermins, mehrten sich skeptische Stimmen. Zu den in diesem Zusammenhang ins Leben gerufenen Organisationen gehörte auch der 2013 gegründete Pro Tegel e. V.

Am 8. Dezember 2015 startete Pro Tegel e. V. zusammen mit der FDP Berlin, die zu diesem Zeitpunkt nicht im Abgeordnetenhaus vertreten war, als Bündnis unter dem Namen „Berlin braucht Tegel“ einen Antrag auf ein Volksbegehren zum Erhalt des Flughafens Tegel, um das Abgeordnetenhaus und den Senat dazu aufzufordern, sich mit der Forderung nach Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu befassen. Die Sammlung wurde am 29. März 2016 mit der Übergabe der Unterschriften an die Berliner Senatsverwaltung für Inneres beendet. Diese erklärte am 18. April 2016 von den rund 30.000 eingereichten Unterstützungsbekundungen 23.526 für gültig, womit das erforderliche Unterschriftenquorum von 20.000 gültigen Bekundungen in sechs Monaten überschritten war. Das Abgeordnetenhaus verzichtete auf eine eigene Beschäftigung mit dem Antrag. Der Senat gab dem Abgeordnetenhaus seine Stellungnahme zur Kenntnis, in der er unter anderem schrieb Wie gesetzlich vorgeschrieben, konnten die Initiatoren frühestens vier Monate nach Feststellung des Zustandekommens des Antrags auf ein Volksbegehren, mit der Sammlung für das eigentliche Volksbegehren beginnen.

Volksbegehren Die Initiative „Berlin braucht Tegel“ startete am 20. November 2016 das Volksbegehren, die Eintragungsfrist endete am 20. März 2017, am 4. April 2017 erfolgte die offizielle Ergebnisbekanntgabe. Demnach wurden 257.218 Zustimmungserklärungen eingereicht, von denen 204.263 als gültig anerkannt wurden. Das geforderte Unterschriftenquorum von 174.251 Unterstützungen wurde somit um etwa dreißigtausend überschritten. Ein Großteil der eingegangenen Unterstützungsbekundungen (mehr als 75 Prozent) wurde in den West-Berliner Bezirken geleistet.

Der Wortlaut des Volksbegehrens lautete:

Für besondere Aufmerksamkeit an den letzten Tagen der Unterschriftensammlung sorgte eine Werbeaktion der Firma Sixt. Diese stellte 10-Euro-Gutscheine für das Leisten einer Unterschrift in Aussicht gestellt. Weiterhin konnten alle Personen, die 500 Unterschriften sammelten, an einem Gewinnspiel teilnehmen, bei dem unter allen Teilnehmenden 500 EUR verlost wurden (Aktion „500 für 500“). Die Landesabstimmungsleiterin erstattete daraufhin Strafanzeige wegen vermeintlichen Stimmenkaufs gestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren später gegen eine Zahlung von 30.000 EUR Bußgeld ein. Ebenfalls wurde die Kampagne durch die Billigfluggesellschaft Ryanair mit einer Plakatkampagne im Wert von 30.000 EUR unterstützt, wobei die Initiatoren ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht erst nach mehrfacher Aufforderung nachkamen.

Im November 2016 brachte die FDP, die nach der Abgeordnetenhauswahl 2016 wieder im Parlament vertreten war, einen Gesetzentwurf zur Offenhaltung der noch in Betrieb befindlichen Flughäfen in das Abgeordnetenhaus ein, der jedoch in der Lesung am 22. Juni 2017 mehrheitlich abgelehnt wurde. In der gleichen Sitzung brachten die Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf eine Entschließung für eine Stellungnahme des Abgeordnetenhauses zum Volksbegehren ein, in dem dieses zu einem „Nein“ bei einem möglichen Volksentscheid aufrief. Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Die CDU hatte sich bei der Abstimmung enthalten, weil sie zunächst das Ergebnis einer Mitgliederbefragung am 3. Juli 2017 wollte. An dieser beteiligten sich 35,8 % der Mitglieder, von denen sich 83 Prozent für den Weiterbetrieb von Tegel aussprachen. Die CDU-Fraktion übernahm diesen Standpunkt und wich damit von ihrer zuvor noch vertretenen Position ab.

Unterstützungsbekundungen für das Volksbegehren nach Berliner Bezirken(Unterschriftenquorum: 7 % der Stimmberechtigten = 174.251 Personen) Bezirk Anzahl Anteil der Stimm-berechtigten13.8386,8 %5.5993,3 %97343,4 %39.78518,3 %14.5829,0 %34.65715,9 %24.85410,6 %12.8016,3 %10.9615,4 %35111,8 %41762,0 %29.76516,4 %204.2638,2 %

Volksentscheid mini|Der Stimmzettel zum Volksentscheid Am 25. April 2017 setzte der Berliner Senat den Volksentscheid auf den 24. September 2017 fest, den Tag der Bundestagswahl.