Der Nievenheimer Gau (pago niuenhem/niuenem) bzw. Neusser Gau (pagus nivesum bzw. pagus minor ducatus Ripuariorum) war ein merowingisch-karolingischer Gau in Ripuarien. Er wurde ab 796 mehrfach urkundlich erwähnt.Gottfried Eckertz: Die Ausdehnung des fränkischen Ripuarlandes auf der linken Rheinseite. 1854, Seite 11–12
Name und geographische Lage Er hat seinen Namen vom Ort Nievenheim, welcher in der Nähe von Zons liegt. Er reichte südlich bis nach Köln (Kölngau), nördlich bis Krefeld-Gellep (Gilde-/Keldagau), westlich wurde er begrenzt von der Niers (Mühlgau), der westlichste Grenzpunkt war der alte römische Ort Vicus Mühlfort (Odenkirchen) - der Niers entlang bis Wanlo. Rechtsrheinisch gegenüber dem Nievenheimer Gau lag ein Gebiet, das als Ruhr- oder Duisburggau erscheint, von der neueren Forschung inzwischen aber Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft genannt wird. Das Gebiet zwischen Gillbach und Erft (verwaltet von Hülchrath) wird ab dem 10. Jhd. auch als Gillgau bezeichnet, das Gebiet zwischen Niers und Erft später als Neusser Gau.
Zentraler Ort des Nievenheimer Gaus war im frühen Mittelalter Neuss. In späteren Zeiten wird er deshalb auch als Neusser Gau bezeichnet. Er gehörte im Frühmittelalter zu Ripuarien. Weitere historische Orte waren Teile der Grafschaft Liedberg die das Gebiet zwischen Erft und Niers umfasste und die Grafschaft Hülchrath, südlich der Erft bis zum Kölngau. Um 800 war das Land zwischen Niers und Erft weithin mit dichtem Wald und vielen Sümpfen bedeckt. Für diesen Landstrich konnte für das frühe Mittelalter weder Gau noch Grafschaft nachgewiesen werdenJakob Bremer. Millendonk. 1939, S. 19. Jakob Bremer geht davon aus, dass dieses Gebiet „sowohl in römischer wie in fränkischer Zeit Staatseigentum war und in enger Beziehung zu den Herrschaftsfamilien stand“, sowohl die Heilige Helena als auch die Königin Plektrudis verfügten hier über SchenkungenJakob Bremer: Die reichsunmittelbare Herrschaft Millendonk. 1939, S. 11. Ein Teil dieses Waldes (von Büttgen bis Holzheim) wurde vom heiligen Liudger 793 Hamarithi (= Hammerrecht) genannt, wo nach altgermanischem Recht mit einem dem Gotte Donar geweihten Hammer die Eigentumsgrenzen bestimmt wurden. Der Ort Holzheim wurde in den Werdener Aufzeichnungen dem Nievenheimer Gau zugeordnetLacombelt Th.J.: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins. 1840 bis 1858, Seite 20. Bis zum Jahr 1000 wurde das nördliche Gaugebiet vom Stift Kaiserswerth erschlossen, danach durch das Stift Gerresheim.Jakob Bremer. Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck. 1959, Seite 24
Bereits im 9. Jahrhundert kam es zur Zersplitterung des Gaugebiets – in dem immer mehr Land und Volk dem Gau entzogen wurde und sich Immunitäten, danach Landesherrschaften (dominium) von mächtigen Grundherren entwickeltenJakob Bremer: Das kurkölnische Amt Liedberg. 1930, Seite 49. Das Gaugebiet ging später zu größeren Teilen in den Ämtern Hülchrath und Liedberg des Kurfürstentums Köln, sowie in die Herrschaften Dyck, Myllendonk und Elsen auf.Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz und die alten Zustände am Niederrhein: unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins, Band 11, 1863, Seite 270
Gaugerichte, Freigrafschaft und freie Marktgenossenschaften Alte Gaugerichte bestanden u. a. in Anrath und Kleinenbroich. Nach der Erbteilung 1166 und dem Untergang der Herrschaft Helpenstein, dehnten die Grafen von Hülchrath (Kurköln) ihre Gewalt auf den Süden des Gebietes aus und errichteten in Kleinenbroich („auf dem gemeinen Broiche bei des Slummen Hofstatt“) ein Grafengericht, die Gräfliche Bank.Jakob Bremer: Die reichsunmittelbare Herrschaft Millendonk. 1939, S. 19 Das Gaugericht in Kleinenbroich, welches Kleinenbroich, Büttgen, Glehn mit Lüttenglehn, Epsendorf und Scherfhausen, Kapellen und Gilverath umfasste, wurde ab 1369 Gräfliche Bank, 1404 als Gräfliches Gericht und seit 1539 als Gräfliches Land bezeichnet.Jakob Bremer. Das kurkölnische Amt Liedberg. 1930, Seite 208 und 212 Es handelte sich hier (nach alten Urkunden) um eine Freigrafschaft (libera iurisdictio). Vorläufer des Kleinenbroicher Gaugerichts war die Dingstätte Danner (Danner Gerichtsstätte) bzw. die Danner Grundherrschaft, die auf merowingische Zeit (450–500) zurückgeht und nach den WeistümernH. Aubin. Die Weistümer der Rheinprovinz. Amt Hülchrath 1913. Seite 47 bis 56 viele Sonderrechte der Bewohner umfasste. In diesem Gebiet, welche in alten Urkunden als „geschlossene, freie Gemeinschaft“ (una libera comecia) bzw. freie Markgenossenschaft bezeichnet wird, gab es „keine unfreien Menschen, keine pflichtgemäßen Abgaben oder Dienste irgendwelcher Art, keinen Mahlzwang usw.“Jakob Bremer. Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck. 1959, Seite 23. Der Historiker Jakob Bremer, der jahrzehntelang alle örtlichen Archive ausgewertet hat, bezeichnete diese rechtliche Sonderart als „Freie Bauernrepublik“ auf fränkischem Boden, wo ähnliche Verhältnisse herrschten wie in den Urkantonen der Schweiz.Jakob Bremer. Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck. 1959, Seite 23 Die Rechtsstreitigkeiten bzgl. der Sonderrechte gingen bis weit in die Neuzeit. Noch 1746 bezeichneten sich Einwohner von Pesch (heute Stadt Korschenbroich) als „unmittelbare Reichsuntertanen“.Jakob Bremer. Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck. 1959, Seite 24
Orte des Nievenheimer Gaus Das Gebiet des Nievenheimer Gau auf der linken Rheinseite entspricht nach älteren Untersuchungen dem Gebiet des alten Dekanats Neuss. Zu diesem zählen:
Rheinkassel, Longerich, Grevenbroich, Worringen, Dormagen, Zons, Nievenheim, Kapellen, Norf, Neuss, Holzheim, Husterknupp, Grefrath, Glehn, Korschenbroich, Büttgen, Willich, Kaarst, Anrath, Süchteln, Krefeld, Neersen, Schiefbahn, Linn, Büderich bei Neuss, Heerdt, Uedesheim und Grimlinghausen.
Grafen im Nievenheimer Gau Grafen des Nievenheimer Gau waren u. a. die lothringischen Pfalzgrafen (bis 1085), nachgewiesen sind u. a. Schenkungen von Ermfried aus dem Hause der Ezzonen in Büttgen.Steinbach, F. (1967). Die Ezzonen: ein Versuch territorialpolitischen Zusammenschlusses der fränkischen Rheinlande.
Pfalzgraf Ermfried
Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Austrasien Kategorie:Gau (Nordrhein-Westfalen)