mini|Präsident Recep Tayyip Erdoğan bei einer „Ja“-Wahlkampfauftritt in Kahramanmaraş (Türkei) am 17. Februar 2017 Während des Verfassungsreferendums in der Türkei im April 2017 gab es viele Kampagnen sowie Auftritte in der Türkei. Im Ausland wurden nur wenige Kampagnen und Auftritte erlaubt, während viele untersagt wurden.
Wahlkampagnen Haltung der Parteien Haltung der Parteien zur VolksabstimmungWahl ParteiVorsitzAusrichtungJa AKP Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung Binali Yıldırım islamisch-konservativ, neoosmanisch MHP (z. T.) Partei der Nationalistischen Bewegung Devlet Bahçeli rechtsextremistisch, nationalistisch BBP (z. T.) Partei der Großen Einheit Mustafa Destici rechtsextremistisch, islamistisch HÜDA PAR Partei der Freien Sache Zekeriya Yapıcıoğlu islamistisch, pro-kurdischNein CHP Republikanische Volkspartei Kemal Kılıçdaroğlu kemalistisch, sozialdemokratisch MHP (z. T.) Partei der Nationalistischen Bewegung Devlet Bahçeli rechtsextremistisch, nationalistisch HDP Demokratische Partei der Völker Selahattin Demirtaş / Figen Yüksekdağ demokratisch-sozialistisch, pro-kurdisch SAADET Glückseligkeitspartei Temel Karamollaoğlu islamistisch, konservativ BBP (z. T.) Partei der Großen Einheit Mustafa Destici rechtsextremistisch, islamistisch Vatan Vaterlandspartei Doğu Perinçek linksnationalistisch, kemalistisch HAK-PAR Partei für Recht und Freiheiten Refik Karakoç pro-kurdisch HKP Volksbefreiungspartei Nurullah Ankut kommunistisch DP Demokratische Partei Gültekin Uysal konservativ, wirtschaftsliberal TKP Kommunistische Partei kollektive Führerschaft kommunistisch DSP Demokratische Linkspartei Önder Aksakal sozialdemokratisch, kemalistisch LDP Liberaldemokratische Partei Gültekin Tırpancı liberal Millet Nationspartei Aykut Edibali nationalistisch Yeşil Sol Grüne Linkspartei Eylem Tuncaelli / Naci Sönmez grün HEPAR Partei für Recht und Gleichheit Yücel Savaş nationalistisch ÖDP Partei der Freiheit und Solidarität kollektive Führerschaft sozialistisch EMEP Partei der Arbeit Selma Gürkan kommunistisch ANAP Mutterlandspartei İbrahim Çelebi konservativ, wirtschaftsliberal SEP Sozialistische Arbeiterpartei Güneş Gümüş marxistisch DBP Demokratische Partei der Regionen Emine Ayna pro-kurdisch e-Parti Partei der Elektronischen Demokratie Emrehan Halıcı Einzweckpartei, „Direkte Demokratie“ DYP Partei des Rechten Weges Çetin Özaçıkgöz konservativNeutral BTP Partei der unabhängigen Türkei Haydar Baş nationalistisch, kemalistisch
„Ja“-Kampagnen mini|hochkant|Lindentee für ein „Ja“ mini|links|Kampagne-Logo und -Slogan „Unsere Entscheidung ist Ja“ von der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) und der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP). Die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) trat fast geschlossen für eine Verfassungsänderung auf, jedoch gab es auch hier Stimmen, die sich (leise) gegen Erdoğans Pläne erhoben. Zwei prominente davon waren der vorige Präsident Abdullah Gül und der vorige Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu. Diese beiden engen Parteifreunde von Erdoğan hielten sich im gesamten Wahlkampf zurück, was von Beobachtern als leises „Nein“ zu werten war. Davutoğlu war im Vorfeld (22. Mai 2016/Sonderparteitag) als Parteichef zurückgetreten, was als verlorener Machtkampf gegen Erdoğan und seine Pläne galt.
Die rechtsextreme Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), welche die Abstimmung überhaupt möglich gemacht hatte, war tief zerrissen. Parteichef Bahçeli, der sich zuvor als starke Opposition zu Erdoğan verstand, und sein Anhang warben für ein „Ja“, dies traf jedoch in der Parteibasis mit Dauer des Wahlkampfes auf immer weniger Begeisterung. So wurden auch ranghohe Parteimitglieder im Wahlkampf aus der Partei ausgeschlossen, weil sie sich gegen Bahceli stellten. Die Wähler der MHP waren Umfragen zufolge mit ungefähr 70 Prozent mehrheitlich gegen eine Änderung der Verfassung.
„Nein“-Kampagnen mini|links|Kampagneslogan und -logo „Nein zum Präsidialsystem“ mini|„Nein“-Kampagnestand in Hannover. Die beiden Oppositionsparteien, die sich geschlossen gegen Erdoğan und seine Pläne zur türkischen Verfassungsreform stellten, waren die Republikanische Volkspartei (CHP) und die Demokratische Partei der Völker (HDP). Dies betraf sowohl die Politiker, als auch die Wähler. Viele ranghohe Parteimitglieder warben in der gesamten Türkei für ein „Nein“. Jedoch wurde immer wieder von Gegnern auch mit Gewalt versucht, diese Bemühungen zu unterdrücken. Die türkische Polizei war hier zum Teil ebenfalls involviert.
Im April 2017 berichteten Wahlkampfbeobachter der OSZE aus der Türkei, dass das Nein-Lager teilweise medial und politisch eingeschüchtert sowie behindert werde, wodurch ein adäquater Wahlkampf der Nein-Kampagne erschwert worden sei. Zudem waren zahlreiche Oppositionspolitiker und neutrale oder gegen die türkische Regierung argumentierende Journalisten inhaftiert.OSZE-Kritik: Nein-Lager in der Türkei wird behindert. In: Tagesschau, 13. April 2017 In den ersten drei Wochen des März gaben 17 Fernsehsender (darunter der staatliche TRT) der AKP und dem Präsidialamt 470 Stunden Sendezeit, der größten Oppositionspartei CHP jedoch nur 45 und der HDP sogar 0 (Statistik durch den obersten Radio- und Rundfunkrat der Türkei). Auch die Daten der Nachrichtensendungen vom 1. bis 10. März zeigen einen großen Unterschied zwischen den Lagern und der Berichterstattung: So wurden den Vertretern des Präsidialamtes und der AKP 136 Stunden, der CHP 17 Stunden und der HDP 33 Minuten Sendezeit zugeteilt. CHP-Chef Kemal Kılıçdaroğlu sprach diese Bedingungen bei einem Interview mit dem staatlichen Sender TRT an und beklagte vor allem die Situation der TRT und deren Nähe zu Erdoğan. Dies fand in der Türkei großen Anklang und hatte zur Folge, dass vier Tage später die HDP (vertreten durch Osman Baydemir) ein neunminütiges Statement zum Referendum im Staatsfernsehen abgeben durfte.
Wahlkampfauftritte Neben den etwa 55 Millionen Stimmberechtigten in der Türkei waren rund 3 Millionen in über 50 Ländern lebende Staatsbürger zur Teilnahme an der Volksabstimmung aufgerufen (vgl. auch Auslandsstimmen bei der Präsidentschaftswahl 2014). Eine Beteiligung mittels Briefwahl war im türkischen Wahlrecht nicht vorgesehen.Vgl. insbesondere VerfG, Urteil vom 29. Mai 2008, E. 2008/33, K. 2008/113, Amtsblatt Nr. 26927 vom 5. Juli 2008 (online). Die etwa 1,4 Millionen in Deutschland lebenden Türken, die in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, konnten (wie am 15. März 2017 von der Bundesregierung offiziell bestätigt wurde) zwischen dem 27. März und dem 9. April 2017 in den 13 konsularischen Vertretungen der Türkei in Deutschland abstimmen.Im Schattenreich. Der Spiegel 11/2017, 11. März 2017, S. 12–19, hier S. 18; ARD, Tagesschau vom 15. März 2017. Die Liste der weltweiten ausländischen Abstimmungsorte und -zeiträume siehe unter Anayasa Değişikliği Halkoylamasında Sandık Kurulacak Temsilcilikler, Oy Verme Tarihleri ve Seçim Yapılacak Yerlerin Adresleri. Hoher Wahlausschuss (PDF).
Für Abstimmungen im Zusammenhang mit Verfassungsreferenden galten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 3376Anayasa Değişikliklerinin Halkoyuna Sunulması Hakkında Kanun (Gesetz über die Unterbreitung zur Volksabstimmung von Verfassungsänderungen); Gesetz Nr. 3376 vom 23. Mai 1987, Amtsblatt Nr. 19473 vom 28. Mai 1987. und des allgemeinen Wahlgesetzes (Gesetz Nr. 298)Seçimlerin Temel Hükümleri ve Seçmen Kütükleri Hakkında Kanun (Gesetz über die allgemeinen Wahlgrundsätze und Wählerverzeichnisse); Gesetz Nr. 298 vom 26. April 1961, Amtsblatt Nr. 10796 vom 2. Mai 1961.. Art. 50 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 298 untersagt Wahlpropaganda (seçim propagandası) unter anderem auf allgemeinen Straßen sowie in Bethäusern und Dienstgebäuden. Darüber hinaus durfte nach Art. 94/A Abs. 5 des Gesetzes Nr. 298 im Ausland sowie in Auslandsvertretungen und nach Art. 94/E Abs. 6 des Gesetzes Nr. 298 an Grenzübergängen keine Wahlpropaganda betrieben werden.Siehe dazu ferner Christian Rumpf: Der türkische Außenminister im türkischen Generalkonsulat in Hamburg am 7. März 2017. Eine vorläufige Bewertung aus der Sicht des türkischen Wahlrechts. (PDF; 0,7 MB). Sowohl Art. 94/A als auch Art. 94/E des Gesetzes Nr. 298 wurden 2008 eingefügt.Eingefügt durch Art. 10 des Gesetzes Nr. 5749 vom 13. März 2008, Amtsblatt Nr. 26824/Mükerrer vom 22. März 2008.
Kontroverse Debatten um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker gab es in mehreren europäischen Staaten.
Dänemark Die dänische Regierung sagte am 12. März 2017 ein geplantes Treffen im eigenen Land vorerst ab, das mit dem türkischen Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu für den 19. und 20. März 2017 geplant war. Hierbei wären auch türkische Einwohner zugegen gewesen.Dänemark will Yildirim-Besuch verschieben. In: Welt.de, 12. März 2017.
Deutschland mini|Außenminister Cavusoglu kritisiert die Absagen und Verbote für die Wahlkampfauftritte in Deutschland. Während der damalige türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan in Köln für die Volksabstimmung von 2010 trotz Kritik in seinem Sinne werben konnte, waren türkische Wahlkampfveranstaltungen 2017 hochumstritten und meist unerwünscht.
In Zusammenhang mit dem abgesagten Auftritt des türkischen Justizministers Bekir Bozdağ ging eine Bombendrohung gegen das Rathaus von Gaggenau ein, nachdem von Vertretern mehrerer Parteien, beispielsweise Julia Klöckner (CDU), Wolfgang Bosbach (CDU), Jürgen Hardt (CDU), Andreas Scheuer (CSU), Bernd Riexinger (Die Linke), Christian Lindner (FDP) und Alexander Gauland (AfD) Forderungen nach einem Verbot durch die Bundesregierung laut geworden waren.Rüdiger Soldt: Der Entscheider. In: faz.net, 3. März 2017Politiker fordern Verbot von Erdoğan-Auftritt in Deutschland. In: faz.net, 3. März 2017Türkei bestellt deutschen Botschafter ein. In: zeit.de, 2. März 2017.Forderung nach Verbot von Erdogan-Auftritt in Deutschland. In: Kölner Stadtanzeiger, 23. Februar 2017Erdogan spricht von „Nazi-Praktiken“. In: Deutschlandfunk, 5. März 2017Politiker fordern Verbot von Erdoğan-Auftritt in Deutschland. In: Zeit online, 1. März 2017.
Am 8. März 2017 wurde in Hamburg der geplante Auftritt des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu an zwei Standorten aus Sicherheitsgründen abgesagt.Auftritt des türkischen Außenministers in Hamburg abgesagt. In: Welt.de, 8. März 2017. Der Außenminister sprach daraufhin vom Balkon des Generalkonsulats in Hamburg-Uhlenhorst zu etwa 350 Besuchern, begleitet von 250 Gegendemonstranten und 850 Einsatzkräften.
Haltung von Bundesregierung und einzelnen Politikern Die Verwaltungen mehrerer Gemeinden untersagten einige geplante Wahlkampfauftritte aufgrund von Sicherheitsbedenken (z. B. nicht gewährleisteter Brandschutz), was von Teilen der Befürworter des Referendums jedoch als Vorwand interpretiert wurde.
Bundeskanzlerin Angela Merkel machte deutlich, dass die Entscheidung bei den zuständigen Kommunen liege und keine Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeute. Einige deutsche Kommentatoren interpretierten Merkels Standpunkt als Schwäche.