Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (, SPT) ist ein UN-Vertragsorgan, das die Einhaltung der Bestimmungen des Fakultativprotokolls (OPCAT) zum UN-Übereinkommen gegen Folter (CAT) überwacht, welches ein präventives Besuchssystem in den Gefängnissen der ratifizierenden Staaten vorsieht. Damit wurde ein internationales System zur Inspektion von Haftorten etabliert, um zu verhindern, dass die Inhaftierten unmenschlich behandelt werden, was eine Resozialisierung erschweren würde. Bis heute haben 83 Staaten das Protokoll ratifiziert, womit der Ausschuss für diese Staaten zuständig ist. Der UN-Unterausschuss SPT entspricht der Europäischen Kommission zur Verhütung von Folter, welche ihrerseits auf der Europäischen Antifolterkonvention beruht.

Aufgabe Es handelt sich beim UN-Unterausschuss SPT um einen nichtrichterlichen Mechanismus, der die Umsetzung des Übereinkommens in den Mitgliedstaaten überwacht. Er nahm seine Arbeit nach Inkrafttreten des Fakultativprotokolls im Februar 2007 auf. Seine Aufgaben bestehen einerseits darin, selbstständig Besuche an Orten der Freiheitsentziehung in den Mitgliedsstaaten des Fakultativprotokolls durchzuführen, andererseits unterstützt und berät er die Nationalen Präventionsmechanismen (NPM) bei ihrer Arbeit. Er verfügt über ein generelles Besuchsrecht an allen Orten, wo Personen im Freiheitsentzug sind. Er gibt Empfehlungen ab und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Freiheitsentzugs vor. Die Missachtung seiner Empfehlungen hat keine Folgen. Während seiner Besuche steht der UN-Unterausschuss in direktem Dialog mit Regierungsvertretern, Strafvollzugspersonal, Anwälten, Ärzten und mit den Betroffenen selbst. Die Arbeitsweise und die gesammelten Informationen unterstehen dem Grundsatz der Vertraulichkeit.Kontrollen des SPT In Deutschland war der letzte Kontrollbesuch am 8. und 12. April 2013. Der SPT hatte daraufhin Deutschland in ungewöhnlich scharfer Form darauf hingewiesen, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden die völkerrechtlichen Anforderungen nicht erfülle.Pressemitteilung UN Rüge an DeutschlandBericht über den Besuch des Unterausschusses in Deutschland vom April 2013

Mitglieder des SPT-Ausschusses Der Ausschuss setzt sich aus 25 unabhängigen Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin und Strafvollzug zusammen, welche jeweils von den Vertragsstaaten des Fakultativprotokolls vorgeschlagen und von den Vertragsstaaten mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Sie werden für vier Jahre gewählt, wobei alle zwei Jahre die Hälfte der Mitglieder ersetzt wird; Wiederwahl ist möglich. Name Land Bis amMari Amos 31. Dezember 2018Hans-Jörg Viktor Bannwart 31. Dezember 2020Arman Danielyan 31. Dezember 2018Marija Definis-Gojanovic 31. Dezember 2018Satyabhooshun Gupt Domah 31. Dezember 2020Malcolm Evans 31. Dezember 2020Roberto Michel Feher Perez 31. Dezember 2018Emilio Gines Santidrian 31. Dezember 2018Maria Dolores Gomez 31. Dezember 2020Lorena Gonzalez Pinto 31. Dezember 2018Gnambi Garba Kodjo 31. Dezember 2018Petros Michaelides 31. Dezember 2020Kosta Mitrovic 31. Dezember 2020Aisha Shujune Muhammad 31. Dezember 2018Radhia Nasraoui 31. Dezember 2018Abdallah Ounnir 31. Dezember 2020Margarete Osterfeld 31. Dezember 2020June Caridad Pagaduan Lopez 31. Dezember 2020Catherine Paulet 31. Dezember 2018Zdenka Perovic 31. Dezember 2020Haimoud Ramdam 31. Dezember 2020Aneta Stanchevska 31. Dezember 2018Nora Sveaass 31. Dezember 2018Felipe Villavicencio Terreros 31. Dezember 2018Victor Zaharia 31. Dezember 2020

Weblinks UN-Unterausschuss beim Institut für Menschenrechte Internetseite des SPT OPCAT auf Deutsch

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation der Vereinten Nationen Kategorie:Kampf gegen Folter