Als Sonderermittler (, auch oder oder ) wird insbesondere im amerikanischen Rechtssystem ein Rechtsanwalt bezeichnet, der eingesetzt ist, einen bestimmten Sachverhalt, bei dem ein Interessenkonflikt für die eigentlich zuständige Strafverfolgungsbehörde besteht, auf potenzielles Fehlverhalten zu untersuchen und dieses gegebenenfalls zu verfolgen.
Beispielsweise kann die Ermittlung zu Anschuldigungen gegen einen amtierenden Präsidenten oder einen Attorney General an Stelle der zuständigen Staatsanwaltschaft, die gegen ihre eigenen Vorgesetzten ermitteln müsste, von einem Sonderermittler vorgenommen werden. Auch Untersuchungen gegen andere mit der Regierung in Verbindung stehende, die nicht in einem direkten Vorgesetztenverhältnis zu Staatsanwälten standen, wurden in der Vergangenheit von Sonderermittlern vorgenommen.
Der Begriff ist weder auf die Vereinigten Staaten noch auf die Bundesebene begrenzt. Nach Harriger stammt das Konzept aus dem Recht der Bundesstaaten:
Während die bekanntesten Sonderermittler seit den 1870er Jahren zu Untersuchungen gegen Präsidenten oder mit ihnen ihn Verbindung stehende Personen bestellt wurden, kann der Begriff auch in Bezug auf jeden Ermittler verwendet werden, der zur Vermeidung von Interessenkonflikten oder einem Anschein davon ernannt wurde. Weil beispielsweise die Büros der Bezirksstaatsanwälte eng mit der Polizei zusammenarbeiten, argumentieren einige Aktivisten, dass Fälle von Fehlverhalten der Polizei auf Bundesstaats- und lokaler Ebene von Sonderermittlern untersucht werden sollten.
Terminologie Im Englischen haben die Begriffe , und dieselbe grundlegende Bedeutung, ihre jeweilige Verwendung (zumindest auf Bundesebene in den USA) ist vom Zeitraum der Benutzung abhängig. Der Ausdruck wurde in der Watergateaffäre benutzt, aber bei der erneuten Bevollmächtigung 1983 im durch das weniger konfrontative ersetzt. Die nach diesem Gesetz ernannten Ermittler werden allgemein als independent counsel bezeichnet. Nachdem das 1999 ausgelaufen ist, wird allgemein der Begriff verwendet. Das ist der in den gegenwärtigen staatlichen Vorschriften bezüglich der Ernennung von Sonderermittlern allgemein verwendete Begriff.
Während special prosecutor mitunter in historischen Erörterungen von Vorgängen bis 1983 verwendet wird, kommt gelegentlich auch special counsel vor, einschließlich beispielsweise in einer Beschreibung des ersten präsidial ernannten Sonderermittlers im Jahr 1875 in zeitgenössischen Zeitungsartikeln.
Ernennungen in den Vereinigten Staaten auf Bundesebene Geschichte der Ernennungen
Vor Watergate Der erste Sonderermittler, John B. Henderson, wurde von Ulysses S. Grant 1875 ernannt, um den Whiskey-Ring-Skandal zu untersuchen. Nach Versuchen des persönlichen Sekretärs des Präsidenten, Hendersons Ermittlungen zu unterdrücken, feuerte Grant Henderson, weil sich dieser vor einer Grand Jury unverschämt über den Präsidenten geäußert habe. Wegen darauffolgender Kritik ernannte Grant mit James Broadhead einen neuen Sonderermittler, der die Untersuchung fortsetzte.
James A. Garfield ernannte 1881 den nächsten Sonderermittler, William Cook, um den Star-Route-Skandal zu untersuchen. Cook setzte seine Ermittlungen bis in die Amtszeit von Chester A. Arthur fort. Während der Präsidentschaft von Theodore Roosevelt wurden Sonderermittler zur Untersuchung von zwei Skandalen eingesetzt. 1903 ernannte Roosevelt zwei Sonderermittler (einen Demokraten und einen Republikaner) zur Untersuchung von Bestechungsvorwürfen im Postministerium. 1905 ernannte Roosevelts Attorney General, Philander C. Knox, Francis J. Heney zur Untersuchung von Betrügereien bei Grundstücksgeschäften in Oregon ().
Calvin Coolidge ernannte zwei Sonderermittler, Atlee Pomerene und Owen Roberts, um den Teapot-Dome-Skandal zu untersuchen. Diese Ernennung erfolgte auf der Grundlage einer speziellen Resolution des Kongresses und vorbehaltlich der Zustimmung des Senats und war insofern einzigartig.
1952 ernannte Harry S. Truman, nach Druck aus dem Kongress und Rufen nach einem Sonderermittler, Special Assistant to the Attorney General Newbold Morris zur Untersuchung der Korruption im Bureau of Internal Revenue. Nachdem Morris von allen leitenden Angestellten das Ausfüllen eines umfangreichen Fragebogens zu ihren persönlichen Finanzen forderte, wurde er von Attorney General J. Howard McGrath entlassen, der daraufhin vom Präsidenten entlassen wurde. Im Anschluss an die Ernennung eines neuen Attorney General wurden die Ermittlungen auf normalem Weg fortgesetzt.
Watergate Im Mai 1973 setzte Richard Nixons Attorney General, Elliot L. Richardson, Archibald Cox als Sonderermittler ein, um in der Watergate-Affäre zu ermitteln. Richardson hatte bereits in der Anhörung zu seiner Ernennung vor dem Senat der Einsetzung zugestimmt. Als Teil der Ermittlungen hatte Cox im Juli des Jahres die Herausgabe der Tonbänder mit den Aufnahmen der geheimen Gespräche, die Nixon im Oval Office des Weißen Hauses und anderswo geführt hatte, zunächst gefordert und dann eingeklagt. Die Nixon-Administration weigerte sich unter Berufung auf exekutive Privilegien, daraufhin wurde der Streit bis Oktober vor Gericht ausgetragen. Nachdem ein Berufungsgericht den Präsidenten anwies, der Forderung nachzukommen, ordnete Nixon die Entlassung des Sonderermittlers an. In den Ereignissen, die als Saturday Night Massacre bekannt wurden, waren sowohl der Attorney General wie auch sein Stellvertreter (beide hatten bei ihren Senatsanhörungen zu ihrer Ernennung Zusagen bezüglich des Sonderermittlers gemacht) zurückgetreten, um nicht die Anweisung zur Entlassung von Cox ausführen zu müssen. Der Solicitor General Robert Bork, der dritte in der Hierarchie des Justizministeriums der Vereinigten Staaten entließ daraufhin Cox.
Anfangs hatte das Weiße Haus unter Nixon angekündigt, dass das Amt des Sonderermittlers aufgehoben sei, nach einem Aufschrei in der Öffentlichkeit ließ Nixon jedoch Bork Leon Jaworski als zweiten Watergate-Sonderermittler ernennen, weniger als zwei Wochen nach dem Saturday Night Massacre. Jaworski setzte Cox’ Streben zur Erlangung der Tonbänder fort, die dann nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (United States v. Nixon) herausgegeben wurden. Jaworski trat nach knapp einem Jahr als Sonderermittler zurück, ungefähr zweieinhalb Monate nach Nixons eigenem Rücktritt. Er wurde ersetzt durch seinen (und Cox’) Stellvertreter, Henry Ruth Jr. Dieser trat 1975 zurück, im Amt folgte Charles Ruff, der vierte und letzte Watergate-Sonderermittler. Innerhalb seiner Berufung bezüglich Watergate führte Ruff eine damit nicht im Zusammenhang stehende Ermittlung, ob Gerald Ford als Kongressabgeordneter Wahlkampfgelder missbraucht hatte, dabei wurde Ford von jedem Fehlverhalten freigesprochen.
Gesetzliche Grundlage Nicht zuletzt angeregt durch die Watergateaffäre beschloss der Kongress 1978 den Ethics in Government Act, ein Gesetz, das unter anderem formale Regelungen zur Ernennung eines Sonderermittlers enthielt. Die Bestimmungen waren befristet, wurden aber durch den Kongress 1983 und 1987 verlängert und liefen erst 1992 aus, 1994 wurden sie nochmals für fünf Jahre erneuert, um dann 1999 wieder auszulaufen. Die Ernennung des Sonderermittlers nach dem Ethics in Government Act unterschied sich in wichtigen Punkten von den vorhergehenden und den nachfolgenden. Obwohl die Entscheidung der Einsetzung eines Sonderermittlers noch durch den Attorney General erfolgte, war die Auswahl der Person des Sonderermittlers einem aus drei Richtern bestehenden Gremium vorbehalten.
Ungefähr 20 Sonderermittler wurden gemäß dem Ethics in Government Act und seinem Nachfolgegesetz während der Amtszeiten von Jimmy Carter, Ronald Reagan, George H. W. Bush und Bill Clinton insgesamt ernannt. Diese beschäftigten sich auch mit den bekannt gewordenen Ermittlungen der Iran-Contra- und der Whitewater-Affäre, die letzteren führten zum Amtsenthebungsverfahren gegen Bill Clinton wegen des Lewinsky-Skandals. Weiterhin wurden in dieser Zeit zahlreiche kleinere Ermittlungen gegen Minister wegen relativ geringer Vergehen, wie Drogenmissbrauch, geführt.
In den Jahren 1992–1994, als die gesetzlichen Regelungen nicht in Kraft waren, ernannte Attorney General Janet Reno als Sonderermittler Robert B. Fiske zu Whitewater. Als das Gesetz 1994 wieder in Kraft gesetzt war, berief sich Reno für die Whitewater-Untersuchung auf diese Rechtsgrundlagen und schlug vor, dass Fiske sein Amt weiter ausüben solle. Stattdessen wurde durch das dafür vorgesehene dreiköpfige Richtergremium Kenneth Starr eingesetzt. Starr trat 1999 zurück und wurde unmittelbar vor dem Auslaufen des Gesetzes durch Robert William Ray ersetzt. Ray schloss die Whitewater-Ermittlungen formal 2003 ab.
Seit 1999 Nach dem Auslaufen der Bestimmungen im Jahr 1999 existiert, so wie es bereits bis 1978 der Fall war, kein Bundesgesetz zur Ernennung eines Sonderermittlers mehr. Mit dem Außerkrafttreten 1999 erließ das Justizministerium unter Attorney General Reno hierzu prozessuale Regelungen. Auf deren Grundlage ernannte Reno John Danforth zum Sonderermittler zur Untersuchung der Rolle des FBI bei der Belagerung von Waco.
2003, während der Amtszeit von George W. Bush, wurde Patrick Fitzgerald zum Sonderermittler durch Deputy Attorney General James B. Comey ernannt, nachdem sich der Attorney General John Ashcroft für befangen erklärt hatte, um in der Plame-Affäre zu ermitteln.
Am 17. Mai 2017 wurde der frühere FBI-Direktor Robert Mueller durch den Deputy Attorney General Rod Rosenstein ernannt, nachdem sich Attorney General Jeff Sessions für befangen erklärt hatte, um die Russische Einflussnahme auf den US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 zu untersuchen (Sonderermittlung zur Beeinflussung des Wahlkampfs in den Vereinigten Staaten 2016).
Am 18. November 2022 wurde Jack Smith als Sonderermittler eingesetzt, um den Sturm auf das Kapitol 2021 und die Mitnahme von Akten durch Donald Trump zu untersuchen. Er trat am 10. Januar 2025 (zehn Tage bevor Trump erneut Präsident wurde) zurück.
Am 12. Januar 2023 wurde ein Sonderermittler eingesetzt, um die Mitnahme von Akten durch Joe Biden zu untersuchen; im Februar 2024 endete die Sonderermittlung ohne Anklage.
Auch im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen dessen Sohn Hunter Biden war ein Sonderermittler tätig.
Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen, nach denen Sonderermittler ernannt wurden, änderten sich im Lauf der Zeit.
Im Fall der Teapot-Dome-Ermittlungen erließ der Kongress eine spezielle Joint Resolution zur Ernennung des Sonderermittlers, der, ähnlich wie bei Kabinettsmitgliedern, eine Bestätigung durch den Senat benötigte. Dieses Vorgehen war einmalig für Sonderermittler auf Bundesebene.
Sonderermittler wurden auch auf der Grundlage von jeweils einmaligen Bestimmungen durch den Attorney General ernannt. Das war beispielsweise bei den Watergate-Ermittlern der Fall.
Zum Teil als Reaktion auf die Watergate-Vorkommnisse wurde der Ethics in Government Act von 1978 gesetzliche Grundlage für die Ernennung von Sonderermittlern. Das Gesetz beschränkte ausdrücklich die Macht des Präsidenten beziehungsweise des Attorney General, den einmal ernannten unabhängigen Ermittler zu entlassen. Diese Bestimmungen waren von 1978 bis 1992 und 1994 bis 1999 in Kraft.
Mit Auslaufen der Regelungen 1999 erließ das Department of Justice unter Attorney General Janet Reno Regelungen für zukünftige Ernennungen von Sonderermittlern. Bis 2017 sind diese Regelungen als 28 CFR section 600 in Kraft. Obwohl die Regelungen der Macht des Attorney General, beispielsweise den Sonderermittler zu entlassen, nachdem er ernannt worden ist, Grenzen setzen, sind das nur interne Regelungen des Department of Justice ohne zu Grunde liegende gesetzliche Grundlage. Es ist daher unklar, ob die Grenzen, die diese Vorschriften dem Attorney General setzen, in der Praxis auch tatsächlich Rechtskraft entfalten.