Die Parlamentswahl in Indien 1971 fand vom 1. bis 10. März 1971 statt. Gewählt wurde die Lok Sabha, die zweite Kammer des indischen Parlaments. Es handelte sich eine vorgezogene Wahl – die erste im unabhängigen Indien –, da die Legislaturperiode der 1967 gewählten Lok Sabha noch bis März 1972 gedauert hätte. Bei der Wahl standen sich zwei Flügel der Kongresspartei, die sich im Jahr 1969 gespalten hatte, gegenüber: zum einen der Congress (R) unter Führung der bisherigen Premierministerin Indira Gandhi, und zum anderen der Congress (O) unter Führung von Morarji Desai. Die Wahl wurde deutlich vom Congress (R) gewonnen, der mehr als zwei Drittel der Parlamentsmandate erlangen konnte. Die Wahlbeteiligung lag mit 55,3 % unter der der vorangegangenen Wahl (61,0 %).

Vorgeschichte Die Kongresspartei nach 1967 mini|Indira Gandhi (1967) mini|Morarji Desai (1977) Die Wahlen 1967 sowohl zur Lok Sabha, als auch zu den Parlamenten der meisten Bundesstaaten wurden allgemein als eine Niederlage des Kongresses bewertet. Die Kongresspartei unter Premierministerin Indira Gandhi kam auf etwas mehr als die Hälfte der Parlamentssitze in der Lok Sabha, bewahrte damit die Regierungsmehrheit, verlor aber etwa 20 % der bisher von ihr gehaltenen Parlamentsmandate und damit die bisherige Supermajorität. Die Kongresspartei war innerlich gespalten. Nach dem Tod Jawaharlal Nehrus 1964 fehlte eine allgemein anerkannte Führungspersönlichkeit. Indira Gandhi, die seit 1966 als Premierministerin amtierte, hatte schon als Frau in der ausschließlich männlichen Führungsriege der Kongresspartei einen schwierigen Stand. Innerhalb des Kongresses gab es ideologische Differenzen. Während einige Nehrus sozialistischen Kurs fortführen oder sogar noch akzentuieren wollten, sprachen sich andere mehr oder weniger für eine Neuorientierung aus. Außerdem gab es eine Reihe von regional einflussreichen Parteigrößen, die ihren Einflussbereich wahren wollten, und schon aus diesem Grund an einer relativ schwachen Zentralmacht interessiert waren. Besonderen Einfluss hatte das sogenannte „Syndikat“, eine Gruppe von älteren, konservativeren Kongresspolitikern größtenteils aus Nicht-Hindi-Bundesstaaten.

Streit um die Bankenverstaatlichung Indira Gandhi erwies sich als Exponentin des linken Flügels der Kongresspartei. Mit ihrer Politik gewann sie die Unterstützung der jungen, radikaleren Parteimitglieder, geriet aber zunehmend in Gegnerschaft zu den traditionellen, konservativeren Parteieliten. Zu einem zentralen Streitpunkt entwickelte sich die Frage der Verstaatlichung der indischen Banken. Der allergrößte Teil des indischen Bankensektors befand sich in Privatbesitz. Von den Kommunisten, Sozialisten und Parteilinken des Kongresses wurde seit langem kritisiert, dass die Banken angeblich nicht genügend zum wirtschaftlichen Aufbau des Landes beitrügen. Insbesondere, so die Vorwürfe, kümmerten sie sich nicht genügend um die wenig profitable Vergabe von Kleinkrediten an Bauern und Kleinstunternehmen (Handwerker etc.), die damit häufig überhaupt keinen Zugang zu Krediten hätten. Zur Lösung dieses Problems wurde die Verstaatlichung der Großbanken gefordert. In diese Forderung flossen auch allgemein-sozialistische Ideen über eine staatlich gelenkte und entwickelte Wirtschaft und ein Misstrauen gegenüber der Konzentration von Kapital in privaten Händen ein. Von Seiten des Bankensektors argumentierten die Gegner dieses Konzeptes, dass eine solche staatliche Übernahme nicht notwendig sei, da die Befugnisse der staatlichen Reserve Bank of India bereits sehr weitgehend seien und diese bereits die Möglichkeit habe, in nahezu jeden Aspekt des Bankwesens regulierend einzugreifen. Auch wurde bestritten, dass die Banken nicht genügend Anstrengungen zur Kreditvergabe unternähmen. Staatliche Stellen äußerten Bedenken, dass eine Verstaatlichung zu sehr hohen Kosten aufgrund von Entschädigungszahlungen führen und dass die staatlichen Institutionen möglicherweise nicht über genügend kompetentes Personal zur Leitung der Bankgeschäfte verfügten.

Am 1. Februar 1969 trat der von der Regierung Indiras initiierte Banking Laws (Amendment) Act in Kraft. Das Gesetz schrieb eine Reorganisation der Aufsichtsräte der indischen Großbanken mit mehr 25 crore (250 Millionen) Rupien (damals 33,3 Millionen US$, 134 Millionen DM) vor. Die Aufsichtsräte mussten mehrheitlich mit Nicht-Industriellen besetzt werden. Außerdem wurde als zentrales Bankenaufsichtsorgan ein „Nationaler Kreditrat“ (National Credit Council) unter Vorsitz des Finanzministers eingeführt. Im Kreditrat waren Vertreter von Landwirtschaft, Handel, Industrie und anderer Berufsgruppen vertreten. Diese verschärfte staatliche Kontrollen reichte jedoch den politischen Linken nicht aus, die eine Voll-Verstaatlichung der Großbanken forderten. Indira Gandhi widersetzte sich zunächst auf dem Treffen des All India Congress Committee (AICC) im April 1969 diesen Forderungen, jedoch nicht aus grundsätzlicher Gegnerschaft, sondern mit dem Argument, dass der Staat nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung habe, um die Banken kompetent zu führen. In der folgenden Zeit änderte die Premierministerin jedoch ihre Meinung und kam zu einer radikal anderen Einschätzung. Im Juli desselben Jahres sprach sie sich auf einem Treffen des AICC in Bangalore für die Bankenverstaatlichung aus. Damit stieß sie auf die Gegnerschaft des Finanzministers Morarji Desai, der die Ansicht vertrat, dass die bisherige „soziale Kontrolle“ (social control) über die Banken ausreichend sei.

Am 29. Juni 1969 verkündete Indira Gandhi öffentlich ihre Absicht, die Großbanken zu verstaatlichen und erklärte gleichzeitig, das Finanzministerium in eigener Regie übernehmen zu wollen. Finanzminister Desai wurde als Ersatz der Posten des stellvertretenden Premierministers angeboten. Dies lehnte Desai ab und er wurde am 16. Juli 1969 als Finanzminister entlassen. Mit Wirkung vom 19. Juli 1969 wurden mit der Banking Companies (Acquisition and Transfer of Undertakings) Ordinance, einer Präsidialverordnung, insgesamt 14 Banken verstaatlicht, die jeweils mehr als 50 crore Rupien Einlagen hatten und zusammen mehr als 70 % der indischen Einlagen kontrollierten.die Banken waren im Einzelnen: 1. Central Bank of India, 2. Bank of Maharashtra, 3. Dena Bank, 4. Punjab National Bank, 5. Syndicate Bank, 6. Canara Bank, 7. Indian Bank, 8. Indian Overseas Bank, 9. Bank of Baroda, 10. Union Bank, 11. Allahabad Bank, 12. United Bank of India, 13. UCO Bank, 14. Bank of India Von vielen Beobachtern wurde vermutet, dass Indira Gandhis Entscheidung nicht nur von reinen wirtschaftspolitischen Überlegungen geleitet war, sondern auch machtpolitischem Kalkül entsprang. Ihre Gegner im „Syndikat“ waren hinsichtlich der Frage der Verstaatlichung gespalten. Einige hatte sich öffentlich für diesen Schritt ausgesprochen (Kamaraj und Chavan), andere waren bekanntermaßen dagegen (Nijalingappa, Patil). Die Premierministerin hatte in dieser Frage damit keinen einheitlichen Widerstand zu erwarten. Einhellig war dagegen die Ablehnung durch die konservative Opposition (Swatantra, Jan Sangh), die vor allem das Eilverfahren, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, kritisierte und Verfassungsbeschwerde vor dem Obersten Gericht einlegte. Die Präsidialverordnung wurde später durch ein rückwirkend geltendes Gesetz ersetzt. Allerdings erlitt Indira Gandhis Regierung eine deutliche Schlappe, als der Supreme Court in einer Entscheidung am 10. Februar 1970 das Gesetz mit 10:1 Stimmen für unwirksam erklärte. Der Streit um die Banken entwickelte sich in der Folge zu einem der zahlreichen Klein- und Dauerkriege, die Indira Gandhi mit den Obersten Gerichten Indiens führte.

Präsidentschaftswahl 1969

Während der Intensivierung des Streits um die Bankenverstaatlichung fand die indische Präsidentschaftswahl statt. Die Gegner Indira Gandhis in der Kongresspartei sahen hier die Möglichkeit gekommen, Indira Gandhi eine Niederlage beizubringen und schafften es, Neelam Sanjiva Reddy, einen der Mitglieder des „Syndikats“ als offiziellen Kongressparteikandidaten nominieren zu lassen. Zeitgleich hatte der bisherige Vizepräsident V. V. Giri seine Kandidatur als Parteiloser bekanntgegeben. Giri galt als Exponent des linken Spektrums und auch wenn Indira Gandhi in der Wahlauseinandersetzung formell neutral blieb, war ihre Präferenz für Giri allgemein bekannt. In einer extrem knappen Abstimmung am 16. August 1969 wurde Giri letztlich mit 50,9 % der gewichteten Abgeordnetenstimmen gewählt. Bei der Abstimmung zeigte sich, dass ein großer Teil der Kongresspartei-Abgeordneten nicht den Wunschkandidaten der Parteiführung, sondern den Kandidaten Indira Gandhis unterstützt hatte.

Spaltung der Kongresspartei +Machtverhältnisse in der Lok Sabha im Dezember 1970 Partei Sitze Regierung: Congress (R) 228 häufig mit der Regierung abstimmend: Dravida Munnetra Kazhagam (DMK) 24 Communist Party of India (CPI) 24 Kern-Opposition: Congress (O) 65 Swatantra 35 Jan Sangh 33 Andere: Communist Party of India (Marxist) (CPM) 19 Samyukta Socialist Party (SSP) 17 Praja Socialist Party (PSP) 15 Andere und Unabhängige 59 vakant 3 Speaker 1Gesamt523

Die innere Krise der Kongresspartei wurde durch den Ausgang der Präsidentschaftswahl entscheidend verschärft. Die Kongressparteiführung fühlte sich durch die Premierministerin zunehmend ausmanövriert. Die Spannungen und gegenseitigen Vorwürfe eskalierten und am 12. November 1969 erklärte Kongressparteipräsident Nijalingappa schließlich den Ausschluss Indira Gandhis aus der Kongresspartei wegen parteischädigenden Verhaltens und forderte die Parlamentsfraktion der Kongresspartei in der Lok Sabha zur Neuwahl eines Vorsitzenden, also de facto zur Abwahl der Premierministerin auf. Die Parlamentsfraktion folgte dieser Aufforderung jedoch nicht und sprach Indira Gandhi mit Mehrheit von 330 ihrer 427 Abgeordneten das Vertrauen aus. Etwa 60 Kongress-Abgeordnete wählten jedoch zwei Tage später Moraji Desai zu ihrem Vorsitzenden und gingen in die Opposition. Damit war die Kongresspartei gespalten. Indira Gandhis Regierung hatte ihre bisherige absolute Mehrheit im Parlament verloren und war auf die Unterstützung anderer Parteien, vor allem der Kommunisten, Sozialisten, DMK, Akali Dal und einiger Unabhängiger angewiesen. In der Folge vertiefte sich die Spaltung und jede der beiden Kongress-Fraktionen hielt eigene Sitzungen ab und wählte eigene Parteigremien. Die Indische Wahlkommission erkannte beide Fraktionen als eigene Parteien an, vergab jedoch den alten Parteinamen an keine der beiden Fraktionen. Stattdessen erhielten die Fraktionen neue Benennungen. Indiras Fraktion erhielt die Bezeichnung Indian National Congress (Requisition) („Congress (R)“) und die in Opposition zu dieser stehende Fraktion die Bezeichnung Indian National Congress (Organisation) („Congress (O)“). Auch das Wahlsymbol der alten Kongresspartei, die beiden Ochsen unter dem Joch, wurde an keine der beiden Nachfolgeparteien vergeben. Der Congress (R) erhielt als neues Wahlsymbol eine Kuh mit einem Kalb, und der der Congress (O) eine Frau mit einem Spinnrad (Chakra).

Am 27. Dezember 1970 löste Präsident Giri auf Ersuchen von Indira Gandhi die Lok Sabha auf und verkündete die Abhaltung von Neuwahlen für den März 1971.

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