hochkant=1.2|mini|Ägidienkurie. Heimstatt des Katechetischen Oberseminars Das Katechetische Oberseminar Naumburg (Saale) (1990–1993 Kirchliche Hochschule Naumburg) war eine kirchliche Ausbildungsstätte in der DDR. Wie am Sprachenkonvikt in Berlin und am Theologischen Seminar in Leipzig war es hier möglich, evangelische Theologie außerhalb der staatlich beeinflussten theologischen Fakultäten bzw. Sektionen Theologie der Universitäten in Berlin, Greifswald, Halle, Jena, Leipzig und Rostock zu studieren.
Geschichte Die Einrichtung des Katechetischen Oberseminars (KOS) hängt mit der staatlichen Bildungspolitik in der Sowjetischen Besatzungszone nach 1945 und in der später gegründeten DDR zusammen. Durch die Trennung von Schule und Kirche fiel die Zuständigkeit für den Christenlehre genannten Religionsunterricht an die Kirchen, die selbst für Lehrplan und Lehrkräfte verantwortlich waren. Für die Oberschulen wurden daher Lehrer mit sehr guten Kenntnissen in Naturwissenschaften, Philosophie und Geschichte gebraucht. Die Leiterin des Katechetischen Amtes der Kirchenprovinz Sachsen (KPS), Inge Zippel, unterbreitete den Vorschlag, ein Seminar zur Ausbildung von Katecheten für die Oberschulen einzurichten, da die an den bereits bestehenden Katechetischen Seminaren ausgebildeten Lehrkräfte für den Einsatz an Oberschulen nicht geeignet waren. Das Katechetische Oberseminar nahm am 15. September 1949 seine Arbeit in Wittenberg, in den Räumen des Predigerseminars, auf.
Im Dezember 1949 beschloss die Magdeburger Kirchenleitung der Kirchenprovinz Sachsen, das Katechetische Oberseminar nach Naumburg zu verlegen. Dort gab es bereits seit 1947 das Katechetische Seminar, und dort wohnte der Provinzialkatechet Otto Güldenberg, der die Konzeption und den Lehrplan für das neugegründete Katechetische Oberseminar entwickelt hatte. Die katechetische Ausbildung sollte in Naumburg konzentriert werden. Im April 1950 erfolgte der Umzug von Wittenberg nach Naumburg in das ehemalige Domhospital, Hinter dem Dom 1–2. 1952 wurde das Haus von der sowjetischen Kommandantur in Naumburg beansprucht, und das KOS zog in die Ägidienkurie Am Domplatz 8.
Auf dem Weg zur Theologischen Hochschule Durch die Hochschulreform in der DDR 1951 änderten sich die Aufgaben des Katechetischen Oberseminars. Zum einen wurden für alle Studiengänge der staatlichen Universitäten Lehrveranstaltungen in Marxismus-Leninismus eingeführt, und auch die Theologischen Fakultäten mussten ein gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium anbieten. Zum anderen konnten sich ab Sommer 1952 Theologiestudenten aus der DDR, die aufgrund der zu geringen Zahl von Studienplätzen an den Theologischen Fakultäten in der DDR an der Kirchlichen Hochschule Berlin-Zehlendorf und an den westdeutschen Fakultäten studiert hatten, nicht mehr, wie üblich, zum Examen an den Theologischen Fakultäten ihrer jeweiligen Landeskirche immatrikulieren lassen. Die Kirchen befürchteten, dass sie die Studenten an westdeutsche Landeskirchen verlieren würden und sich der bereits bestehende Pfarrermangel ausweiten würde. Im Zuge dieser Veränderungen beschloss die Kirchenprovinz Sachsen bereits im April 1951, das Oberseminar zu einer Kirchlichen Hochschule auszubauen. Somit wurde ein Theologiestudium außerhalb der staatlichen Theologischen Fakultäten möglich.
Das Katechetische Oberseminar entwickelte sich damit zu einer vollständigen Hochschule, an der ab den 1960er Jahren alle theologischen Disziplinen doppelt mit Dozenten besetzt waren. Dazu trug auch bei, dass die Christenlehre an den Oberschulen von staatlicher Stelle zunehmend in Frage gestellt wurde und die Berufsaussichten der künftigen Oberschulkatecheten damit sehr unsicher wurden. Die Bereiche Katechetik und Pädagogik bildeten aber weiterhin einen Schwerpunkt des Theologiestudiums am KOS.
Zusätzlich entstand ein Schwerpunkt für die Geschichte und Theologie der orthodoxen Kirchen, insbesondere der Russisch-Orthodoxen Kirche, der von Theologen betreut wurde, die gleichzeitig als Slawisten ausgebildet waren. Seit 1985 gab es zudem eine Forschungsstelle für kirchliche Zeitgeschichte.
Seit dem 1. Mai 1990 nannte sich das KOS Kirchliche Hochschule Naumburg (KHN). Im August 1990 wurde ihr von der Regierung der DDR das Promotions- und Habilitationsrecht verliehen. Das Ziel einer Kirchlichen Hochschule war damit auch formal erreicht.
Schließung der Kirchlichen Hochschule Mit den Wende und friedlichen Revolution in der DDR und der Deutschen Wiedervereinigung zeichnete sich ab, dass sich die Kirchliche Hochschule in der bisherigen Form neben den Theologischen Fakultäten der Universitäten nicht erhalten lassen würde. Als sich Pläne zerschlugen, die Kirchliche Hochschule als Evangelisch-Theologische Fakultät in die sich in Wiedererrichtung befindende Universität Erfurt einzugliedern, beschloss die Kirchenleitung der Kirchenprovinz Sachsen im Mai 1992, den Lehrbetrieb der Kirchlichen Hochschule Naumburg mit dem Sommersemester 1993 einzustellen.
Weitere Ausbildungsgänge am KOS In den 1960er Jahren fanden zwei Kurse für die Ausbildung von Juristen statt. Damit sollte der Bedarf an Juristen für den Dienst in den kirchlichen Verwaltungen gedeckt werden, da unter den Absolventen der juristischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten aufgrund der ideologischen Prägung des Studiums kein geeigneter Nachwuchs gefunden werden konnte.
Nachdem das theologisch-pädagogische Studium aufgrund der geschilderten unsicheren Aussichten für Oberschulkatecheten weniger attraktiv geworden war, fehlten auch entsprechend ausgebildete Katecheten für leitende Funktionen in den Kirchen. Um diesen Mangel zu beheben, wurden theologische Sonderkurse für Katecheten eingerichtet. Insgesamt drei solcher zweisemestrigen Kurse fanden 1969/70, 1972/73 und 1975/76 statt.
Trägerschaft, Finanzierung und Organisation Zunächst wurde das KOS allein durch die Evangelische Kirche der KPS finanziert. Da jedoch auch andere Landeskirchen an dieser Ausbildungsstätte interessiert waren, beteiligten sich die unierten Landeskirchen über die Evangelische Kirche der Union (EKU) an der Finanzierung. Die lutherischen Landeskirchen hingegen lehnten eine Mitfinanzierung zunächst ab, beteiligten sich aber später, als sich Studierende aus ihrem Bereich in Naumburg einschrieben. Auch von den finanziellen Leistungen der Kirchen der Bundesrepublik hat das KOS mit Blick auf seine Innenausstattung und seine Bibliothek kräftig profitiert.
Im Zuge der Verselbständigung des KOS als akademisch-theologischer Ausbildungsstätte wurde zum 1. Januar 1960 das „Statut des Katechetischen Oberseminars Naumburg“ in Kraft gesetzt, das als Leitungsorgane u. a. das Kuratorium und das Dozentenkollegium vorsah.
Das Kuratorium vertrat die Kirchenleitung in Angelegenheiten des KOS nach innen und außen. Vorsitzender war der Bischof der Evangelischen Kirche der KPS, weitere Mitglieder waren u. a. der Naumburger Propst, der Rektor und Prorektor des KOS, ein Mitglied der Theologischen Fakultät Halle (Saale) sowie Vertreter anderer Landeskirchen. Das Dozentenkollegium hielt das Vorschlagsrecht für Dozentenstellen inne und verantwortete Lehre und Forschung.
Da die Dozenten als Provinzialpfarrer berufen und bezahlt wurden, behielt sich die Kirchenleitung der KPS das Recht auf Berufung und Entlassung auf Vorschlag des Dozentenkollegiums und des Kuratoriums vor.
Studium Am KOS konnten Abiturienten sowie Absolventen der kirchlichen Vorausbildungsstätten, wie z. B. des Proseminars, studieren. Das Proseminar war 1952 als Einrichtung des Oberseminars für Schüler gegründet worden, die wegen verweigerter Zulassung zur Oberschule kein Abitur machen konnten. Es sollte eine Vorbildung für das Theologiestudium an einer kirchlichen Ausbildungsstätte vermitteln. Der Lehrplan entsprach dem einer staatlichen Erweiterten Oberschule. 1958 wurde das Kirchliche Proseminar Naumburg eine selbständige Ausbildungsstätte. Darüber hinaus konnten auch diejenigen, die am KOS eine Sonderreifeprüfung ablegten, das Studium aufnehmen. Dazu zählten Oberschüler, die vor dem Abitur relegiert worden waren.
Hinzu kamen Studierende, denen das Studium an einer Universität aufgrund einer politisch motivierten Inhaftierung oder wegen ihrer Meldung zu den Bausoldaten verweigert worden war oder die aus gesellschaftlichen Gründen von der Universität exmatrikuliert worden waren.
Die Anzahl der Studenten war v. a. durch den knappen, z. T. sehr überholungsbedürftigen Wohnraum in Naumburg begrenzt und pendelte sich auf 70–100 ein. Die Studierenden konnten die Abfolge der Seminare und Vorlesungen selbst wählen. Die Möglichkeit zum Wechsel vor allem an das Sprachenkonvikt, aber auch an das Theologische Seminar Leipzig, nahmen viele wahr. Der Wechsel zu einer der Universitäten gelang mit Greifswald nur gelegentlich.
Lehre und Forschung Mit dem Ausbau des KOS zu einer theologischen Hochschule umfasste das Lehrangebot die klassischen theologischen Fächer Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Praktische Theologie. Aufgrund der besonderen Entstehungsgeschichte des KOS trat als weiteres Fach die Katechetik hinzu. Des Weiteren gab es Lehrveranstaltungen in Philosophie, da die Prüfungsordnungen der Evangelischen Landeskirchen in der DDR für das Erste Theologische Examen eine mündliche Prüfung im Nebenfach Philosophie vorsahen. Zum Erwerb der für das Theologiestudium notwendigen Kenntnisse in Hebräisch, Griechisch und Latein wurden entsprechende Sprachkurse angeboten.
Das ursprüngliche Anliegen des KOS, Religionslehrer für die Oberschulen auszubilden, fand anfangs seinen Niederschlag in einem eigenen Block Naturwissenschaften, um zur Auseinandersetzung mit dem naturwissenschaftlich geprägten atheistischen Weltbild an den Schulen zu befähigen. Diese Lehrveranstaltungen wurden aber bald als ein Studium generale zu Beginn eines jeden Sommersemesters zusammengefasst. Ab dem Sommersemester 1969 wurde es in Studium universale umbenannt. Seit Beginn der 1970er Jahre fand jeweils im Wintersemester eine Ringvorlesung statt, um über die Grenzen der einzelnen Disziplinen hinweg theologische Fragen zu behandeln.
Qualifizierungsmöglichkeiten Mit der Eigenständigkeit des KOS als kirchlicher Ausbildungsstätte war allerdings verbunden, dass es kein Promotions- und Habilitationsrecht besaß. Dies war staatlicherseits nur den Fakultäten bzw. Sektionen zuerkannt worden. Daher wurde 1965 für die kirchlichen Hochschulen Berlin und Naumburg, später auch Leipzig, ein zweistufiges kirchliches Qualifikationsverfahren verabschiedet. Analog zu Promotion und Habilitation konnte die „Befähigung zur theologisch-wissenschaftlichen Forschung“ sowie die „Befähigung zu theologisch-wissenschaftlicher Lehrtätigkeit“ nachgewiesen werden. Aufgrund der unklaren Rechtslage wurde darauf verzichtet, mit den Qualifikationsarbeiten entsprechende akademische Titel zu verleihen. Erst mit dem Erhalt des Promotionsrechts konnte die Kirchliche Hochschule Naumburg 1990 denjenigen, die dieses Qualifikationsverfahren durchlaufen hatten, die Titel Dr. theol. bzw. Dr. theol. habil. verleihen.
Studienreform