Das Erhabene oder die Erhabenheit bezeichnet in ästhetischer, religiöser oder ethischer Hinsicht die Anmutung von etwas Großem oder Heiligem, das dem Gemüt und Denken die Schranken des Irdischen und Endlichen nimmt und mit Ehrfurcht, Verehrung und Achtung sowie mit einer spezifischen Art von Schrecken oder Schaudern verbunden ist. In der Ästhetik ist es eine komplementäre Kategorie zum Schönen.
Begriffe Die Unterscheidung des Erhabenen vom Schönen scheint eine rein westlich-abendländische zu sein; die östliche Philosophie, speziell die chinesische, kennt dergleichen nicht.
In den romanischen Sprachen wird, ebenso wie im Englischen, für „das Erhabene“ der Begriff sublime (das Sublime) verwendet. Dies kann bei fehlerhafter Übersetzung ins Deutsche zu Missverständnissen führen, da das gleichlautende Adjektiv sublim „subtil“ und „unterschwellig“ bedeutet. Das Wort bezeichnet etwas, das nur mit feinem Gespür wahrgenommen werden kann.
Der Ursprung liegt in beiden Fällen im Lateinischen. Sublim(ite) steht hier für das (wörtlich) Unterschwellige, also das kaum bewusst Wahrnehmbare bzw. Geistig-Jenseitige. Sublim(at)um bezeichnet demgegenüber die „gewaltige Erhabenheit“ (etwa die eines Augustus). Beide Begriffe leiten sich von limes bzw. limite ab.
Ästhetische Theorie
Antike bis Burke Schon bei Aristoteles spielt das Erhabene (Sublime) eine große Rolle in seiner Tragödientheorie. Als eine Stillage wird es in der antiken Rhetorik als erhabener Stil im Rahmen der sogenannten Dreistillehre beschrieben (genus grande). Zentral ist die Abhandlung Peri hypsous, die gewöhnlich Longinos (also Pseudo-Longinos; vermutlich 1. Jh. n. Chr.) zugeschrieben wird. Das Erhabene wird dort als dasjenige beschrieben, das die Hörer bewegt und erschüttert. Die Begabung zum Erhabenen ist angeboren und durch Kenntnis der Regeln nicht zu erlangen. Wiederentdeckt wird der Traktat des Pseudo-Longinos im 16. Jahrhundert. Ein Erstdruck erfolgte 1544. Er spielt eine zentrale Rolle in der Querelle des Anciens et des Modernes (frz. für Streit der Alten und der Neuen) zwischen Boileau und Perrault.
In der Philosophie der Neuzeit wird das Erhabene/Sublime erstmals von Edmund Burke in die Diskussion gebracht. Mit seiner Schrift A philosophical enquiry into the origin of our ideas of the sublime and beautiful, 1757 (deutsch: Philosophische Untersuchung über den Ursprung unserer Ideen vom Erhabenen und Schönen) grenzt er als erster Ästhetiker das Erhabene vom Schönen ab.Werner Strube: Edmund Burke. In: Julian Nida-Rümelin und Monika Betzler (Hrsg.): Ästhetik und Kunstphilosophie. Von der Antike bis zur Gegenwart in Einzeldarstellungen. Krömer, Stuttgart 1998, S. 151–156, hier S. 152. Nach Burke löst das Erhabene eine „Form von Schrecken oder Schmerz“ aus; es erzeuge einen delightful horror.
„Eine Art von Schrecken oder Schmerz ist immer die Ursache des Erhabenen.“ – „Seinen höchsten Grad nenne ich das Erschauern; die untergeordneten Grade sind Ehrfurcht, Verehrung und Achtung […].“Edmund Burke: Philosophische Untersuchung über den Ursprung unserer Ideen vom Erhabenen und Schönen. 2. Auflage. Felix Meiner Verlag, Hamburg 1989, S. 176.
Deutsche Philosophen kritisierten Burkes Begriff des Erhabenen als zu einseitig. Er fixiere nur das „Furchtbar–Erhabene“ und nicht auch das „Feierlich–Erhabene“ oder das Erhabene, das „mit stiller Majestät“ wirkt (so Friedrich Ludewig Bouterweck in seiner Ästhetik, 1806). Gustav Theodor Fechner monierte in seiner Vorschule der Ästhetik (Leipzig 1876), dass die gotische Kathedrale oder der sternenklare Nachthimmel von Burkes Begriff nicht getroffen würde.Werner Strube: Einleitung. In: Edmund Burke: Philosophische Untersuchung über den Ursprung unserer Ideen vom Erhabenen und Schönen. 2. Auflage. Felix Meiner Verlag, Hamburg 1989, S. 19.
Kant Das Erhabene als „Erhebung“ über die Sinnlichkeit Immanuel Kant, der die Ästhetik in seiner Kritik der Urteilskraft behandelt, definiert das Schöne als das, was interesselos, aus sich selbst heraus, „ohne Begriffe, als Objekt eines allgemeinen Wohlgefallens“ gefällt. Das Schöne rufe ein Lustgefühl hervor, das er – im Gegensatz zum rein sinnlichen Wohlgefallen – für verallgemeinerbar hält. Es ist auch für sich genommen weder nützlich noch moralisch gut. Im Rückgriff auf Burke grenzt Kant das Erhabene ebenfalls vom Schönen ab. Für Kant ist ein Objekt erhaben, wenn es erhabene Ideen im wahrnehmenden Subjekt hervorruft. Solche Gegenstände findet er vor allem in der Natur, wobei die geistige Verfassung des Betrachters (des Subjekts) die entscheidende Rolle spiele, denn die Natur alleine ist ohne die Vernunftideen des Subjekts nicht erhaben:
„So kann der weite, durch Stürme empörte Ozean nicht erhaben genannt werden. Sein Anblick ist gräßlich; und man muss das Gemüt schon mit mancherlei Ideen angefüllt haben, wenn es durch eine solche Anschauung zu einem Gefühl gestimmt werden soll, welches selbst erhaben ist.“[Immanuel Kant: Kritik der Urteilskraft - Kapitel 32, Zweites Buch: Analytik des Erhabenen, § 23 Übergang von dem Beurteilungsvermögen des Schönen zu dem des Erhabenen https://www.projekt-gutenberg.org/kant/kuk/kukp231.html]
Angesichts des unendlichen Meeres erkennt der Mensch Kant zufolge seine Ohnmacht. Der Übermacht der Natur könne er jedoch die Erkenntnis entgegensetzen, dass, „obgleich der Mensch jener Gewalt unterliegen müßte“, seine „Menschheit“, das Bewusstsein der „eigenen Erhabenheit der Bestimmung“, davon unberührt bleibe. Seine Unterlegenheit als Sinnenwesen schlägt um in das Bewusstsein seiner Überlegenheit als moralisches Wesen. Eben jene moralisch-geistige Überwindung der sinnlichen Natur des Menschen zeichne das Erhabene aus:
„Schön ist das, was in bloßer Beurteilung (also nicht vermittelst der Empfindung des Sinnes nach einem Begriffe des Verstandes) gefällt. Hieraus folgt von selbst, dass es ohne alles Interesse gefallen müsse. Erhaben ist das, was durch seinen Widerstand gegen das Interesse der Sinne unmittelbar gefällt.“
Maßgeblich für das Erhabene ist eine „Bewegung des Gemüts“. Erhaben ist für Kant, „was schlechthin groß ist“, „was über alle Vergleichung groß ist“. Die „Unangemessenheit unseres Vermögens der Größenschätzung“ erweckt das Gefühl eines „übersinnlichen Vermögens in uns“.
Schiller Das Erhabene als „Ausgang aus der sinnlichen Welt“ Friedrich Schiller schließt an Kant an und unterscheidet das Erhabene (Sublime) vom Schönen dadurch, dass letzteres innerhalb der menschlichen Natur Ausdruck der Freiheit sei; das im Gegensatz dazu von der sinnlichen, berührbaren Welt unabhängige Erhabene erhebe ihn über seine Natur. Das Schöne binde uns an die sinnliche Welt, das Erhabene hingegen befreie uns davon. Schiller zufolge besteht das Erhabene „einerseits aus dem Gefühl unserer Ohnmacht und Begrenzung, einen Gegenstand zu umfassen, anderseits aus dem Gefühle unserer Übermacht, welche vor keinen Grenzen erschrickt und dasjenige sich geistig unterwirft, dem unsere sinnlichen Kräfte unterliegen“. Beim Erhabenen fühlen wir uns frei, „weil die sinnlichen Triebe auf die Gesetzgebung der Vernunft keinen Einfluss haben, weil der Geist hier handelt, als ob er unter keinen anderen als seinen eigenen Gesetzen stünde“. Das Erhabene „verschafft uns einen Ausgang aus der sinnlichen Welt“ und sei gleichzeitig „ein gemischtes Gefühl. Es ist eine Zusammensetzung von Wehsein… und von Frohsein…“ – Beim Erhabenen „stimmen Vernunft und Sinnlichkeit nicht zusammen, und eben in diesem Widerspruch zwischen beiden liegt der Zauber, womit es unser Gemüth ergreift“:
„Der erhabene Gegenstand ist von doppelter Art. Wir beziehen ihn entweder auf unsere Fassungskraft und erliegen bei dem Versuch, uns ein Bild oder einen Begriff von ihm zu bilden; oder wir beziehen ihn auf unsere Lebenskraft und betrachten ihn als eine Macht, gegen welche die unsrige in Nichts verschwindet. Aber ob wir gleich in dem einen wie in dem anderen Fall durch seine Veranlassung das peinliche Gefühl unserer Grenzen erhalten, so fliehen wir ihn doch nicht, sondern werden vielmehr mit unwiderstehlicher Gewalt von ihm angezogen. Würde dieses wohl möglich sein, wenn die Grenzen unsrer Phantasie zugleich die Grenzen unsrer Fassungskraft wären?“
Schiller sieht in der Würde den Ausdruck einer erhabenen Gesinnung.
Adorno und Lyotard Die Begrenztheit und Abgrenzung der Kunst Unter den Philosophen des 20. Jahrhunderts spielt das Sublime bzw. Erhabene insbesondere bei Theodor W. Adorno und Jean-François Lyotard eine herausragende Rolle. Letzterer geht von der auch bei Kant angesprochenen Erfahrung aus, dass das Erhabene in der Kunst die Natur nur unangemessen nachahmen kann. Auch für Hegel war das Erhabene „der Versuch, das Unendliche auszudrücken, ohne in dem Bereich der Erscheinungen einen Gegenstand zu finden, welcher sich für diese Darstellung passend erwiese“. Sowohl Lyotard als auch Adorno insistieren darauf, dass eine Transposition des Erhabenen in die Sphäre des Politischen ausgeschlossen bleiben müsse, weil dies entweder in Terror oder Faschismus münde.
Entgegen der Konvention deutet Adorno in seiner Ästhetischen Theorie das Erhabene in eine Kategorie der Erfahrung des „Selbstbewusstseins des Menschen von seiner Naturhaftigkeit“Theodor W. Adorno: Ästhetische Theorie. Gesammelte Schriften, Band 7, Frankfurt am Main 1970, S. 295. um und überträgt es auf die Kunst als Idee der Gerechtigkeit gegenüber dem HeterogenenTheodor W. Adorno: Ästhetische Theorie. Gesammelte Schriften, Band 7, Frankfurt am Main 1970, S. 285. und der „Rettung des Vielen im Einem“.Theodor W. Adorno: Ästhetische Theorie. Gesammelte Schriften, Band 7, Frankfurt am Main 1970, S. 284. Adorno dekonstruiert dabei die Selbstgenügsamkeit des Subjekts, wie sie sich noch bei Kant fand. Es gibt kein rein durch Innerlichkeit bestimmtes Subjekt, das ohne ein Außen auskäme. Dies markiert für Adorno das Weinen:
„Weniger wird der Geist, wie Kant es möchte, vor der Natur seiner eigenen Superiorität gewahr als seiner Naturhaftigkeit. Dieser Augenblick bewegt das Subjekt vorm Erhabenen zum Weinen. Eingedenken der Natur löst den Trotz seiner Selbstsetzung: »Die Träne quillt, die Erde hat mich wieder!« Darin tritt das Ich, geistig, aus der Gefangenschaft in sich selbst heraus.“Theodor W. Adorno: Ästhetische Theorie. Gesammelte Schriften, Band 7, Frankfurt am Main 1970, S. 410.