Eine Kapitalmaßnahme () umfasst bei Kapitalgesellschaften alle Maßnahmen, welche die Ausstattung mit Eigen- oder Fremdkapital und somit die Kapitalstruktur betreffen.

Allgemeines Während die Betriebswirtschaftslehre unter Kapitalmaßnahmen sowohl Eigen- als auch Fremdfinanzierung versteht, beschränkt die aktienrechtliche Fachliteratur den Begriffsinhalt auf Eigenkapital.Michael Port/Fabian Steinlein, Kapitalmaßnahmen: Steuerliche Bewertung und Einstufung, 2011, S. 18 ff. Handelsrechtlich liegen Finanzierungsvorgänge bei Kapitalgesellschaften zugrunde.Michael Port/Fabian Steinlein, Kapitalmaßnahmen: Steuerliche Bewertung und Einstufung, 2015, S. 3 Aus steuerlicher Sicht sind Kapitalmaßnahmen Veränderungen in der Vermögens- oder Ertragsstruktur einer privaten Kapitalanlage, die nicht auf einer autonomen Entscheidung des Privatanlegers beruhen, sondern zumindest mittelbar durch die Entscheidung eines Emittenten beeinflusst wird und Auswirkungen auf die steuerliche Situation des Anlegers haben kann.Michael Port/Fabian Steinlein, Kapitalmaßnahmen: Steuerliche Bewertung und Einstufung, 2015, S. 5

Aktienrecht Unter dem Rechtsbegriff „Kapital“ versteht das Aktienrecht lediglich Eigenkapital, konkreter Grundkapital. Kapitalmaßnahmen wie die Kapitalerhöhung betreffen lediglich das Grundkapital. So beschließt nach Abs. 1 Nr. 7 AktG die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über „Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung“. Aktienrechtlich wird zwischen Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen unterschieden, wobei nur die gesetzlich vorgesehenen Formen zulässig sind.

Kapitalmaßnahme Arten Rechtsgrundlage Kapitalerhöhung reguläre Kapitalerhöhungbedingtes Kapital genehmigtes KapitalKapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln § ff. AktG § ff. AktG§ ff. AktG§ ff. AktG Kapitalherabsetzung ordentliche Kapitalherabsetzungvereinfachte Kapitalherabsetzung Einziehung von Aktien § ff. AktG§ ff. AktG AktG

Nach Abs. 1b Satz 3 HGB handelt es sich bei der Veräußerung eigener Aktien wirtschaftlich betrachtet um eine Kapitalmaßnahme, und zwar um eine Kapitalerhöhung.Klaus Bertram (Hrsg.), Haufe-HGB-Kommentar, 2009, S. 1146 Kapitalherabsetzungen sollen dazu dienen, Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen ( AktG). Ein Aktientausch erfolgt etwa im Rahmen von Spin-offs oder einer Fusion, sofern er mit einer Kapitalerhöhung verbunden ist.

Auch Abs. 1 KWG versteht unter dem Kapitalpuffer einen Teil der Eigenmittel der Kreditinstitute.

Betriebswirtschaftslehre Über die Kapitalmaßnahmen beim Eigenkapital hinaus befasst sich die Betriebswirtschaftslehre auch mit Kapitalmaßnahmen beim Fremdkapital. Hierzu gehören insbesondere Kreditaufnahme (Bankkredite, Lieferantenkredite, Unternehmensanleihen), Konsolidierung, Prolongation, Stundung oder Umschuldung. Im weiteren Sinne gehört auch die Tilgung zu den Kapitalmaßnahmen. Als besondere Kapitalmaßnahme wird die Gläubigerbeteiligung diskutiert, deren bedeutsamste Maßnahme des Debt Equity Swap im Tausch einer Verbindlichkeit gegen Eigenkapital besteht.Robi Chattopadhyay, Bridge Banks in Deutschland, 2018, S. 396 Hierdurch wird der Gläubiger eines Unternehmens bei dessen Restrukturierung zu dessen Gesellschafter.

Je nachdem, ob sich durch Kapitalmaßnahmen das Grundkapital verändert oder nicht, kann wie folgt unterschieden werden:

Veränderung Grundkapital Kapitalmaßnahme Unterarten Grundkapital erhöht sich Kapitalerhöhung, Zweitplatzierung Kapitalerhöhung: reguläre Kapitalerhöhung, bedingtes Kapital, genehmigtes Kapital und Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Grundkapital bleibt unverändert Aktiensplit, Aktientausch, Aktienzusammenlegung, Umplatzierung Aktiensplit ist eine Herabsetzung des Nennwerts, sowohl bei Stück- als auch bei Nennwertaktien möglich Grundkapital verringert sich Kapitalherabsetzung („Kapitalschnitt“) ordentliche Kapitalherabsetzung, vereinfachte Kapitalherabsetzung und Einziehung von Aktien

Werden neue Aktien ausgegeben, so dürfen dadurch die Ansprüche der bestehenden Aktionäre bezüglich Gewinnbeteiligung und Mitbestimmung nicht eingeschränkt werden (Verwässerungsschutz; Abs. 1 AktG). Die Emission von Wandelschuldverschreibungen und von Optionsscheinen ist eine Form des bedingten Kapitals.

Angelsächsische Literatur In der angelsächsischen Literatur über „Corporate Actions“ sind folgende Vorgänge ebenfalls Kapitalmaßnahmen, werden aber im deutschen Sprachgebrauch in der Praxis dem entsprechenden englischen Begriff als solche zugeordnet: Dividendenausschüttungen, Übernahmeangebot (), Delisting, Aktienrückkauf, Squeeze-out, Emission von Genussscheinen oder Namensänderung. Außerdem werden im englischen Sprachgebrauch teilweise auch Maßnahmen, die das Fremdkapital betreffen (zum Beispiel Emission von Schuldscheinen), in den Begriff der Kapitalmaßnahme mit einbezogen.

Einzelnachweise

Kategorie:Aktienrecht Kategorie:Betriebswirtschaftslehre Kategorie:Börsenhandel Kategorie:Finanzierung