Überholung steht für:

die Reparatur bzw. Instandhaltung technischen Geräts den Überholvorgang zwischen zwei Fahrzeugen zollrechtliche Maßnahme zur Entdeckung von Waren, die von außerhalb des EU-Binnenmarkts stammen, und den Schmuggel unterbinden sollen

Siehe auch: Generalüberholung