Der Kreis Gelnhausen ist ein ehemaliger Kreis; er bestand als territoriale Einheit der inneren Verwaltung (später daneben auch als Selbstverwaltungskörperschaft) von 1822 bis 1946; sein Gebiet gehörte von 1822 bis 1866 zu Kurhessen (Hessen-Kassel) und von 1866 bis 1918 zum Königreich Preußen (ab 1868 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau), und ab 1918 bis 1945 zum Freistaat Preußen (weiterhin zur Provinz Hessen-Nassau bis 1944; 1944/45 zur Provinz Nassau) sowie ab September 1945 zum – von der US-Militärregierung gegründeten – Staat Groß-Hessen und 1946 bis 1974 zum Land Hessen. Sein Nachfolger, nach 1946 der Landkreis Gelnhausen (1946 bis 1974), bildet mit den beiden Nachbarkreisen Hanau (im Westen) und Schlüchtern (im Osten) und der kreisfreien Stadt Hanau infolge der Gebietsreform in Hessen den Main-Kinzig-Kreis im Südosten des heutigen Hessen. Der Name leitete sich von der Kreisstadt Gelnhausen ab (Diese ist seit 2005 wieder Sitz der Kreisverwaltung, jetzt aber der des Main-Kinzig-Kreises).
Geographie Lage, Grenzen, Größe Da der Kreis im 19. Jahrhundert mehrfach durch den Verlust und Gewinn von Gemeinden seine Lage, Grenzen und Größe veränderte, lässt sich als unverändertes Merkmal nur seine Lage an der Südgrenze Kurhessens zu Bayern hin (Provinz Hanau) festhalten. 1945 reichte er vom Vogelsberg im Norden bis zur bayerischen Grenze im Süden im heutigen Hessen und umfasste ein Gebiet von 640 km² mit 73 Gemeinden.
Nachbarkreise Der Kreis grenzte von Anfang (1821) bis zum Ende (1945) im Westen an den Kreis Hanau (ab 1886 Landkreis Hanau), im Norden an die späteren Kreise Büdingen und Lauterbach (ab 1939 Landkreis Büdingen und Landkreis Lauterbach) im Großherzogtum Hessen (ab 1919 Volksstaat Hessen) und den Kreis Schlüchtern (alle im heutigen Hessen) sowie an die (ab 1802 Landgerichtsbezirke, ab 1862 Bezirke und ab 1939 Landkreise) Gemünden am Main, Lohr am Main und Alzenau in Unterfranken (alle in Bayern).
Sitz der Kreisverwaltung Anfangs (1821) war der Sitz der Kreisverwaltung in Meerholz (im Gebäude der ehemaligen gräflich-ysenburgischen RentkammerGeorg Rösch: Das erste Verwaltungsgebäude 1821. – Verwaltungsgebäude des Kreises Gelnhausen im Laufe von 150 Jahren. In: 150 Jahre Kreis Gelnhausen – Heimat-Jahrbuch des Kreises Gelnhausen 1971 – Jahreskalender für Familie und Heim in Stadt und Land zwischen Vogelsberg und Spessart. Gelnhausen 1970, S. 73.). Ein Landratsamt gab es noch nicht, es war (in Kurhessen) das Kreisamt, einen Landrat gab es auch nicht, seine Funktionen erfüllte der Kreisrath (§ 87 ff. der kurfürstlichen Verordnung über die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffendVerordnung vom 29. Juni 1821 über die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend, in: Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen vom Jahre 1821, Hof- und Waisenhaus-Druckerei, Cassel, kurhessGS 1821, S. 29–62; auch in: Wilhelm Möller, Karl Fuchs (Hrsg.): Sammlung der im Kurfürstenthum Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1860. Elwert’sche Universitäts-Buchhandlung, Marburg/Leipzig 1866, S. 311–351.). Später zog die Kreisverwaltung nach Gelnhausen, in das Haus Stadtschreiberei Nr. 8 (ehemalige Niederlassung des Templerordens, später Franziskaner-Kloster).Georg Rösch: Das alte Landratsamt. – Verwaltungsgebäude des Kreises Gelnhausen im Laufe von 150 Jahren. In: 150 Jahre Kreis Gelnhausen – Heimat-Jahrbuch des Kreises Gelnhausen 1971 – Jahreskalender für Familie und Heim in Stadt und Land zwischen Vogelsberg und Spessart. Gelnhausen 1970, S. 74. Dort blieb die Kreisverwaltung bis 1907, einzelne Stellen bis 1916. Von 1888 bis 1897 befand sich die Kreissparkasse in dem unteren Stockwerk des Gebäudes.Georg Rösch Das alte Landratsamt – Verwaltungsgebäude des Kreises Gelnhausen im Laufe von 150 Jahren. In: Zwischen Vogelsberg und Spessart – 10 Jahre Heimat-Jahrbuch des Kreises Gelnhausen 1958. Gelnhausen 1957, S. 54. Am 22. August 1907 wurde das neue Kreishaus in der Barbarossastraße 20 seiner Bestimmung übergeben.Georg Rösch: Heutiges Kreishaus – Verwaltungsgebäude des Kreises Gelnhausen im Laufe von 150 Jahren. In: 150 Jahre Kreis Gelnhausen – Heimat-Jahrbuch des Kreises Gelnhausen 1971 – Jahreskalender für Familie und Heim in Stadt und Land zwischen Vogelsberg und Spessart. Gelnhausen 1970, S. 75 f. 1967 wurde ein auf dem Grundstück gebauter fünfgeschossiger Verwaltungsneubau bezogen, der der erste Abschnitt einer größeren Anlage von Gebäuden sein sollte (u. a. ein elfgeschossiges Hochhaus,Georg Rösch Ein neues Landratsamt? – Versuch einer Lösung auf lange Sicht. In: 150 Jahre Kreis Gelnhausen – Heimat-Jahrbuch des Kreises Gelnhausen 1971 – Jahreskalender für Familie und Heim in Stadt und Land zwischen Vogelsberg und Spessart. Gelnhausen 1970, S. 77 f. was aber nicht zur Ausführung kam).
Das Kreisgebiet von 1822 bis zur Auflösung des Kreises 1849 Kreisgebiet von 1822 bis 1829 mini|Gemeinden und Kreisgrenze des ehemals kurhessischen Kreises Gelnhausen 1822–1829
Der Kreis Gelnhausen wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1822 nach einer kurfürstlichen VerordnungVerordnung vom 29. Juni 1821 über die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend, in (Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen vom Jahre 1821, Hof- und Waisenhaus-Druckerei, Cassel) kurhessGS 1821, S. 29–62; auch in: Wilhelm Möller, Karl Fuchs (Hrsg.): Sammlung der im Kurfürstenthum Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1860. Elwert’sche Universitäts-Buchhandlung, Marburg/Leipzig 1866, S. 311–351. (§ 137) nach der Trennung von Justiz (§§ 36 ff. der Verordnung) und Verwaltung (§§ 58 ff. der Verordnung) als territoriale Einheit des Kurfürstentums Hessen für die innere Verwaltung gegründet. Die Verordnung über die neue Organisation der Staatsverwaltung teilte das Staatsgebiet in vier Provinzen ein, jede Provinz wurde wieder in Kreise (§ 1) eingeteilt (Niederhessen in zehn, Oberhessen, Fulda und Hanau in jeweils vier).
Damals gehörten nach der Gebietseinteilung durch die Verordnung vom 30. August 1821 über die neue Gebiets-Einteilung betreffendIn: Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen vom Jahre 1821, Hof- und Waisenhaus-Druckerei, Cassel, kurhessGS 1821, S. 69–76. zum Kreis Gelnhausen:Thomas Klein: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1845. Reihe A: Preußen. Band 11: Hessen-Nassau einschließlich Vorgängerstaaten. Marburg 1979, S. 110. das Amt Gelnhausen (bisher Altenhaßlau) mit der Stadt Gelnhausen und dem Amt Altenhaßlau das Amt Bieber das standesherrliche gräflich-ysenburgische Gericht MeerholzNorbert Breunig: Die Standesherren in Gründau – Die Ysenburger als Standesherren in Gründau von 1806 bis 1866. In: Grindaha, Heft 27, Veröffentlichungen des Geschichtsvereins Gründau e. V., Gründau 2017, ISSN 2194-8631, S. 1 ff. das standesherrliche fürstlich-isenburgische Gericht Langenselbold
Der Kreis Gelnhausen kam so auf 18.168 Einwohner.Verordnung vom 30. August 1821 über die neue Gebiets-Einteilung betreffend. In: Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen vom Jahre 1821, Hof- und Waisenhaus-Druckerei, Cassel, kurhessGS 1821 S. 76.Thomas Klein: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1845. Reihe A: Preußen. Band 11: Hessen-Nassau einschließlich Vorgängerstaaten. Marburg 1979, S. 110.
Die 39 Gemeinden des Kreises Gelnhausen von 1822 bis 1829 waren Altenhaßlau, Altenmittlau, Bernbach, Bieber, Breitenborn A. B., Burg Gelnhausen, Eidengesäß, Flörsbach, Gassen m. Büchelbach (1928 zu Bieber), Geislitz, Gelnhausen (Stadt), Gettenbach, Gondsroth, Großenhausen, Hailer, Haitz, Horbach, Hüttengesäß, Kempfenbrunn, Langendiebach, Langenselbold, Lanzingen, Lieblos, Lohrhaupten, Lützelhausen, Meerholz, Mosborn, Neuenhaßlau, Neuses, Neuwiedermus, Niedergründau, Niedermittlau, Ravolzhausen, Röhrig (1928 zu Bieber), Roth, Rothenbergen, Roßbach, Rückingen und Somborn.
Vergrößerung des Kreisgebietes 1830 Verfassung, Beamten- und Soldatengesetz und Gemeindeordnung Die Juli-Revolution von 1830 brachte nicht nur neue Könige in Europa hervor (Frankreich, Belgien, Griechenland), sondern auch neue Verfassungen, auch in Kurhessen. Die Verfassungs-Urkunde vom 5. Januar 1831Verfassungs-Urkunde vom 5. Januar 1831 kurhessGS 1831 S. 1–27; auch in Wilhelm Möller, Carl Fuchs (Hrsg.): Sammlung der im vormaligen Kurfürstenthume Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1866. Elwert, Marburg/Leipzig 1867, S. 818–845. gewährte viele Bürgerrechte, ein Parlament, eine unabhängige Justiz und einen Verfassungseid: Beamte, Richter und Soldaten schworen nicht nur dem Kurfürsten, sondern auch der Verfassung die Treue (was vielen von ihnen 20 Jahre später im kurhessischen Verfassungskonflikt arge Gewissenskonflikte bringen sollte).§ 13 Staatsdienstgesetz vom 8. März 1831. In: Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen vom Jahre 1831 (Hof- und Waisenhaus-Druckerei, Cassel) kurhessGS 1831 S. 69–91; auch in Wilhelm Möller, Carl Fuchs (Hrsg.): Sammlung der im vormaligen Kurfürstenthume Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1866. Elwert, Marburg/Leipzig 1867, S. 856–878. § 42 der Verfassungs-Urkunde garantierte eine Gemeinde-Ordnung,Vom 23. Oktober 1834 (kurhessGS) 1834 S. 181–214; auch in Wilhelm Möller, Carl Fuchs (Hrsg.): Sammlung der im vormaligen Kurfürstenthume Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1866. Elwert, Marburg/Leipzig 1867, S. 1043–1081. die freie Wahl der (Gemeinde-)Vorstände und (Gemeinde-)Vertreter (allerdings mit Zwei-Klassen-Wahlrecht), die selbstständige Verwaltung des Gemeinde-Vermögens und der örtlichen Einrichtungen. Diese für seine Zeit sehr moderne Regelung mit der Magistratsverfassung erließ der mitregierende Kurprinz als Gesetz.Zu den Einzelheiten dieser für alle Städte und Gemeinden geltenden Kommunalverfassung, Norbert Breunig: Die kurhessische Gemeindeordnung von 1834. In: Grindaha, Heft 22, Jahreshefte des Geschichtsvereins Gründau e. V., Gründau 2012, , S. 105–120.
Gebietsreform mini|Gemeinden und Kreisgrenze des Kreises Gelnhausen 1830–1866
Bereits nach acht Jahren wurde zum 1. Januar 1830 der nordöstliche Nachbarkreis Salmünster aufgelöst: Das standesherrliche fürstlich-isenburgische Amt Birstein und das standesherrliche gräflich-ysenburgische Amt Wächtersbach kamen zum Kreis Gelnhausen, dafür wurde das standesherrliche fürstlich-isenburgische Amt Langenselbold abgetrennt und in den westlichen Nachbarkreis Hanau eingegliedert.Ausschreiben des Staatsministeriums vom 23. November 1829, wegen der Veränderung der Kreis-Eintheilung in der Provinz Hanau, Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen (kurhessGS) 1829 S. 80.
Die 1830 aus dem aufgelösten Kreis Salmünster in den Kreis Gelnhausen eingegliederten 31 Gemeinden waren Birstein, Bösgesäß, Breitenborn A. W., Fischborn, Helfersdorf, Hellstein, Hesseldorf, Hettersroth, Katholisch-Willenroth, Kirchbracht, Leisenwald, Lichenroth, Mauswinkel, Neuenschmidten, Oberreichenbach, Obersotzbach, Radmühl, Schlierbach, Spielberg, Streitberg, Udenhain, Unterreichenbach, Untersotzbach, Völzberg, Waldensberg, Wächtersbach (Stadt), Weilers, Wettges, Wittgenborn, Wolferborn und Wüstwillenroth.
Gleichzeitig wurde das Amt Langenselbold mit folgenden sechs Gemeinden aus dem Kreis Gelnhausen aus- und in den Kreis Hanau eingegliedert: Hüttengesäß, Langendiebach, Langenselbold, Neuwiedermuß, Ravolzhausen, Rückingen.
Vergrößerung des Kreisgebietes 1840 1840 vergrößerte sich das Kreisgebiet nur geringfügig durch die Eingliederung eines Gutsbezirks im Süden des Kreisgebiets: Gutsbezirk Hüttelngesäß im Kahlgrund. Das Gebiet wurde in die Gemarkung des Dorfes Neuses (Freigericht) eingegliedert.
Die Auflösung des Kreises 1849 und seine Wiederherstellung 1851