Hier werden früher in Deutschland strafbare Übertretungen aufgeführt (die Geldstrafen geben den Stand von 1915 wieder, die Höchstmaße wurden 1924 nach vorübergehenden Erhöhungen in der Inflationszeit bei 150 Reichsmark vereinheitlicht und 1948 auf 150 DM umgestellt, 1964 wurden in der Bundesrepublik die Höchstmaße auf 500 DM erhöht, 1970 die Haft durch die Freiheitsstrafe ersetzt und auch im § 361 die Worte "oder Geldstrafe" hinzugefügt).

In der DDR wurde mit Einführung des Strafgesetzbuchs (DDR) mit Wirkung vom 1. Juli 1968 der Begriff Übertretung abgeschafft; liegt das unten genannte Jahr der Abschaffung danach, bezieht es sich also nur auf die Bundesrepublik:

lfd. Nr.TatbestandJahr der AbschaffungWeitere Entwicklung § 360 StGB(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)lfd. Nr. 1 Anlegen oder Veröffentlichen von Grundrissen von Festungsbauwerken ohne Erlaubnis 1914 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 109 g StGBlfd. Nr. 2 Illegaler Waffenbesitz 1975 jetzt Straftat: zunächst § 73 Waffengesetz, seit 2003 § 51, § 52 WaffGlfd. Nr. 3 Auswandern von Reservisten ohne Genehmigung oder von Ersatzreservisten erster Klasse ohne der Militärbehörde vorher das Auswandern angezeigt zu haben 1935 1935–1945 Straftat § 140a bzw. 140b StGB, 1965–2008 Ordnungswidrigkeit: § 45 Abs. 1 Nr. 2 WehrpflichtG, heute kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 4 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 127 OWiGlfd. Nr. 5 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 127 OWiGlfd. Nr. 6 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 128 OWiGlfd. Nr. 7 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 124 OWiGlfd. Nr. 8 Falsche Namensangabe 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 111 OWiGlfd. Nr. 9 Verbotener Betrieb einer Versicherung 1975 jetzt Straftat: § 331 VAGlfd. Nr. 10 unterlassene Hilfeleistung 1935 jetzt Straftat: § 330 c StGB, seit 1980 § 323c StGBlfd. Nr. 11 Ruhestörung; Grober Unfug 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 117 OWiG; § 118 OWiGlfd. Nr. 12 Verstoß gegen die Pfandleiherverordnung 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 12a PfandlVlfd. Nr. 13 Tierquälerei 1933 jetzt Straftat: zunächst § 145b StGB, 1934–1972 § 9 Tierschutzgesetz, seit 1972 § 17 TierSchGlfd. Nr. 14 unbefugtes öffentliches Glücksspiel 1919 jetzt Straftat: § 284 StGB § 361 StGB(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen)lfd. Nr. 1Verstoß gegen die Vorschriften über die Polizei-Aufsicht 1975 jetzt Straftat: § 145a StGB Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsichtlfd. Nr. 2Rückkehr nach Ausweisung1934 jetzt Straftat: zunächst § 5 Reichsverweisungsgesetz, § 47 Ausländergesetz 1965, § 92 AuslG 1990, seit 2005 § 95 AufenthaltsGlfd. Nr. 3 Landstreicherei 1974 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 4 Betteln 1974 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 5 Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 34 SGB IIlfd. Nr. 6 Grob anstößige und belästigende Handlungen 1973 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 119 OWiGlfd. Nr. 6aProstitution in der Nähe von Kirchen oder in Wohnungen, in der Personen zwischen 3 und 18 Jahren wohnen (unabhängig davon, ob jemand sittlich gefährdet wurde) 1973 kein Tatbestand mehr, vgl. aber Zeile darunter lfd. Nr. 6b Jugendgefährdende Prostitution 1973 jetzt Straftat: § 184 g StGBlfd. Nr. 6c Ausübung der verbotenen Prostitution 1973 jetzt Straftat: § 184f StGBlfd. Nr. 7 Verweigern zumutbarer Arbeit 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 31 SGB IIlfd. Nr. 8 Unzureichende Bemühung um einen Wohnsitz bei Obdachlosigkeit 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 31 SGB IIlfd. Nr. 9 Verstoß gegen die Aufsichtspflicht 1973 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 10Verletzung der Unterhaltspflicht 1943jetzt Straftat: § 170 StGB § 363 StGB(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark) bis 1943 Missbrauch von Ausweispapieren, ab 1957 Betreten militärischer Anlagen 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 114 OWiG § 364 StGB(Strafmaß: Geldstrafe bis zu 150 Mark) Wiederverwenden von Briefmarken und anderem Stempelpapier nach Entfernung der Entwertung 1975 jetzt Straftat: § 148 Abs. 2 StGB § 365 StGB(Strafmaß: Geldstrafe bis zu 15 Mark für den Gast, Haft bis zu vierzehn Tage oder Geldstrafe bis zu 60 Mark für den Wirt) Missachtung der Sperrstunde 1930 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 28 Abs. 1 Nr. 6 GaststättenG § 366 StGB(Strafmaß: Haft bis zu vierzehn Tage oder Geldstrafe bis zu 60 Mark)lfd. Nr. 1 Verstoß gegen die Sonn- und Feiertagsruhe 1975 jetzt landesrechtlich geregeltlfd. Nr. 2Übermäßig schnelles Fahren oder Reiten in Städten oder Dörfern1968jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVGlfd. Nr. 3Mutwilliges Verhindern des Vorbeifahrens auf öffentlichen Wegen1968jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG, unter Umständen Straftat Nötigunglfd. Nr. 4Fahren mit Schlitten ohne feste Deichsel oder ohne Geläute oder Schelle in Städten1968kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 5Gefährdung durch Tiere auf öffentlichen Wegen1968jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVGlfd. Nr. 6Hetzen von Hunden auf Menschen (wenn es zu keiner Körperverletzung kam)1975jetzt Straftat: versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 a Abs. 2, seit 1998 § 224 Abs. 2 StGB)lfd. Nr. 7Werfen von Steinen oder anderen harten Körpern (wenn es zu keiner Körperverletzung kam)1975jetzt Straftat: versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 a Abs. 2, seit 1998 § 224 Abs. 2 StGB)lfd. Nr. 8Aufstellen oder Aufhängen von Sachen, die auf Straßen fallen können, ohne gehörige Befestigung1975kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 9Aufstellen von Hindernissen auf öffentlichen Wegen1968 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG, unter Umständen Straftat Nötigung oder Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehrlfd. Nr. 10Verstoß gegen Polizeiverordnungen, die der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe auf öffentlichen Wegen dienen1975jetzt landesrechtlich geregelt bzw. Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG § 366a StGB(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark) Verstoß gegen Polizeiverordnungen, die zum Schutz von Dünen oder Ufern erlassen wurden 1975 jetzt landesrechtlich geregelt § 367 StGB(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)lfd. Nr. 1 Störung der Totenruhe 1975 jetzt Straftat: § 168 StGBlfd. Nr. 2 vorzeitige Beerdigung 1975 jetzt landesrechtlich geregeltlfd. Nr. 3 unerlaubter Handel mit Arzneimitteln 1975 jetzt Straftat: § 95 ArzneimittelGlfd. Nr. 4 unerlaubte Herstellung von Feuerwerk 1969 zunächst landesrechtlich geregelt, seit 1977 Ordnungswidrigkeit: § 46 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetzlfd. Nr. 5 unerlaubter Verkauf oder Verwendung von Feuerwerk 1969 zunächst landesrechtlich geregelt, seit 1977 Ordnungswidrigkeit: § 46 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetzlfd. Nr. 6 Aufbewahren feuergefährlicher Stoffe 1975 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 7 Verkauf verdorbener oder verfälschter Getränke oder Speisen 1927 jetzt Straftat: zunächst § 12 Lebensmittelgesetz, 1975–2005 § 52 LMGB, seit 2005 § 58 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)lfd. Nr. 8Schlageisen oder Fußangeln ausgelegt 1975 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 9 verborgene Waffen mit sich geführt oder verkauft 1968 jetzt Straftat: zunächst § 36 Bundeswaffengesetz, 1972–2003 § 53 Waffengesetz, seit 2003 § 52 WaffenGlfd. Nr. 10 Messer bei Schlägerei oder Angriff verwendet (wenn es zu keiner Körperverletzung kam) 1975 jetzt Straftat: versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 a Abs. 2, seit 1998 § 224 Abs. 2 StGB)lfd. Nr. 11 Halten gefährlicher Tiere 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 121 OWiGlfd. Nr. 12 Gruben, Öffnungen oder Brunnen ungesichert gelassen 1975 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 13 Baugefährdung 1975 jetzt Straftat: § 319 lfd. Nr. 1 StGBlfd. Nr. 14 Baugefährdung 1975 jetzt Straftat: § 319 lfd. Nr. 2 StGBlfd. Nr. 15 Baugefährdung 1975 jetzt Straftat: § 319 StGBlfd. Nr. 16unerlaubte Versteigerung 1934 zunächst Straftat § 11 Gesetz über das Versteigerergewerbe, 1960–1975 wieder Übertretung § 34b i. V. m. § 148 Gewerbeordnung,

jetzt Ordnungswidrigkeit: § 144 Abs. 1 Nr. 1 g Gewerbeordnung § 368 StGB(Strafmaß: Haft bis zu vierzehn Tage oder Geldstrafe bis zu 60 Mark)lfd. Nr. 1 Verstoß gegen die Anordnungen über die Schließung der Weinberge 1969 bis 1993 landesrechtlich geregelt, jetzt kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 2Verstoß gegen die Anordnungen über das Raupen 1975 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 3ungenehmigte Feuerstätte errichtet 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 1. BImSchVlfd. Nr. 4Feuerstätte oder Schornstein nicht ordnungsgemäß unterhalten 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 1. BImSchVlfd. Nr. 5Scheunen, Ställe oder Dachböden mit offenem Feuer betreten 1975 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 6in der Nähe von Gebäuden oder feuerfangender Sachen Feuer angezündet 1975 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 7in der Nähe von Gebäuden oder feuerfangender Sachen Feuerwerke abgebrannt 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 46 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetzlfd. Nr. 8Feuerlöschgerätschaften nicht gewartet 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 25 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. Arbeitsstättenverordnung 2004lfd. Nr. 9über bestellte Äcker gefahren, geritten oder Vieh getrieben 1975 jetzt Straftat Sachbeschädigunglfd. Nr. 10unbefugt Jagdgebiet betreten 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 292 StGBlfd. Nr. 10aunbefugt Fischereigebiet betreten 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 293 StGBlfd. Nr. 11 Eier oder Junge von jagdbarem Federwild oder von Singvögeln ausgenommen 1935wenn jagdbare Art: Straftat § 292 StGB; wenn geschützte Art: zunächst Übertretung § 30 Naturschutzverordnung, 1949–1976 landesrechtlich geregelt,

nun Ordnungswidrigkeit § 30 Bundesnaturschutzgesetz 1976, § 65 BNatschG 2002, jetzt § 69 BNatschG 2010 § 369 StGB(Strafmaß: Haft bis zu vier Wochen oder Geldstrafe bis zu 100 Mark)lfd. Nr. 1 unbefugt Nachschlüssel angefertigt 1975 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 2 als Gewerbetreibender ungeeichte Maße, Gewichte oder Waagen benutzt 1908 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 69 Mess- und Eichgesetzlfd. Nr. 3 als Gewerbetreibender ungenehmigte Feuerstätte errichtet 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 1.BImSchV § 370 StGB(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)lfd. Nr. 1 fremdes Grundstück abgegraben oder abgepflügt 1975 jetzt Straftat Sachbeschädigunglfd. Nr. 2 Erde, Lehm, Sand, Blüten oder Steine von fremdem Grundstück weggenommen 1975 jetzt Straftat Diebstahl: §§ 248, 242 StGBlfd. Nr. 3 unbefugt militärische Uniformen oder Ausrüstungsstücke angekauft oder als Pfand genommen 1946 kein Tatbestand mehrlfd. Nr. 4 Fischwilderei1935 jetzt Straftat: § 293 StGBlfd. Nr. 5 Mundraub1975 jetzt Straftat Diebstahl: §§ 248, 242 StGBlfd. Nr. 6 fremdes Vieh mit fremdem Futter gefüttert 1975 jetzt Straftat Sachbeschädigung

Strafrecht bis 1975 !