Die Volksabstimmung in Kärnten (slowenisch: Koroški plebiscit, englisch: Carinthian plebiscite, beides auf Deutsch wörtlich: „Kärntner Plebiszit“) am 10. Oktober 1920 war eine der Volksabstimmungen infolge des Vertrags von Saint-Germain. Mit der Volksbefragung sollte ein verlässliches Meinungsbild darüber gewonnen werden, ob die Bevölkerung im Südosten Kärntens, in einem Gebiet das in etwa dem Klagenfurter Becken entsprach, Teil der Republik Österreich oder des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen sein wollte.

Das Plebiszit in dem seit dem Mittelalter sowohl deutsch- als auch slowenischsprachigen Gebiet wurde notwendig, weil nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zerfall Österreich-Ungarns im Jahr 1918 mehrere Nachfolgestaaten Anspruch darauf erhoben. Im Einklang mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker sollte die Bevölkerung mittels eines Plebiszits ihren Wunsch äußern können. Die Letztentscheidung der Frage wurde vom Obersten Rat der Pariser Friedenskonferenz getroffen.

Das Abstimmungsgebiet wurde in zwei Zonen geteilt, von denen jeweils eine von den beiden streitenden Staaten verwaltet wurde. Das Plebiszit hätte in bis zu zwei Stimmgängen in einem Abstand von drei Wochen durchgeführt werden können. Voraussetzung hierfür war, dass die erste Abstimmung in „Zone I“ am 10. Oktober 1920 eine Mehrheit für den Anschluss an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen ergeben hätte. Da sich jedoch die Mehrheit der Abstimmenden für einen Verbleib bei der Republik Österreich aussprach, erübrigte sich der zweite Stimmgang in „Zone II“.

Vorgeschichte Zerfall Österreich-Ungarns Im Verlauf des Jahres 1918 zeichnete sich ab, dass die Mittelmächte zu einer Fortführung des Ersten Weltkriegs nicht mehr in der Lage sein würden. Ende September schloss das Königreich Bulgarien den separaten Waffenstillstand von Thessaloniki mit der Entente, wenige Tage später gründete sich der Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben mit dem erklärten Ziel der Unabhängigkeit von Österreich-Ungarn. Am 3. November 1918 schloss der österreichische Reichsteil den Waffenstillstand von Villa Giusti mit der Entente. Allerdings hatten die Sieger keine ausreichenden Vorkehrungen für die geordnete Besetzung der Gebiete Österreich getroffen. So versuchten die gerade entstehenden Nachfolgestaaten, ihr Einflussgebiet jeweils durch militärische Besetzungen auszuweiten und vor den zu erwartenden Pariser Friedensverhandlungen Fakten zu schaffen.Arnold Suppan: Kärntens Volksabstimmung 1920, S. 168–169.

Bereits am 16. Oktober 1918 hatte Kaiser Karl das Völkermanifest verkündet, mit dem die bereits beginnende Auflösung in Teilstaaten anerkannt wurde. Am 21. Oktober bildete sich Deutschösterreich, das sich einen Tag nach Karls Verzicht auf die Kaiserwürde am 11. November zur Republik erklärte. Die Republik Deutschösterreich verabschiedete am 22. November 1918 eine Staatserklärung über Umfang, Grenzen und Beziehungen des Staatsgebietes von Deutschösterreich, in der sie den Anspruch auf das im bisherigen Habsburgerreich erhob. Dies umfasste auch das Kronland Kärnten, jedoch ohne die ausschließlich slowenischen Siedlungsgebiete.Arnold Suppan: Kärntens Volksabstimmung 1920, S. 167.

Dieser maximalistische Anspruch stand im Widerspruch zu den ebenfalls maximalistischen Ansprüchen der anderen aus dem Habsburgerreich hervorgehenden Staaten. So erhob der am 29. Oktober 1918 ausgerufene Staat der Slowenen, Kroaten und Serben (slowenisch: , daher oft abgekürzt zu „SHS-Staat“) ebenfalls Anspruch auf eine Reihe der von Deutschösterreich beanspruchten Gebiete, darunter Südkärnten. Da sich der SHS-Staat selbst weitreichenden Gebietsforderungen Italiens gegenübersah, schloss er sich bereits am 1. Dezember 1918 mit dem Königreich Serbien und dem Königreich Montenegro zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen („SHS-Königreich“) zusammen.

Kärnten in der Umbruchzeit Ab November 1918 konstituierten sich innerhalb Österreichs verschiedene Gebiete als eigenständige Länder. Kärnten erklärte sich ebenfalls am 11. November 1918 zu einem Land Deutschösterreichs. Das ehemalige Kronland Kärnten hatte seit dem Mittelalter eine gemischtsprachige Bevölkerung. Die letzte Volkszählung im Jahre 1910 hatte einen Anteil von etwa vier Fünfteln Deutschsprachiger und ein Fünftel Slowenischsprachiger ergeben. Auch wenn im Norden die deutsche und im Süden die slowenische Sprache überwog, gab es keine klare Sprachgrenze. Viele Kärntner waren mehrsprachig.Wilhelm Wadl: Die Kärntner Volksabstimmung vom 10. Oktober 1920, S. 511.

Italien erhob Anspruch auf das zu Kärnten gehörende Kanaltal und der SHS-Staat auf den südlichen Teil des Klagenfurter Beckens, inklusive Klagenfurts und Villachs. In Erwartung einer Besetzung Kärntens durch SHS-Truppen erbat Otto Bauer, damals Staatssekretär in der Wiener Regierung, über den Vertreter Deutschösterreichs in Bern und das Politische Departement der Schweiz, die Entente um Besetzung Kärntens durch US-amerikanische und britische Truppen. Dieser Bitte wurde jedoch nicht entsprochen. Die deutschösterreichische Regierung telegraphierte auch an die slowenische Regierung in Ljubljana und warnte diese vor einem Einmarsch in Kärnten. Tatsächlich zogen sich die österreichischen Sicherungstruppen jedoch zurück, als im November diese Besetzung tatsächlich begann.Arnold Suppan: Kärntens Volksabstimmung 1920, S. 169–170.

Am 5. November 1918 drangen Truppen des Staates der Serben, Kroaten und Slowenen („SHS-Staat“) mit der Begründung der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung unter dem Kommando von Rudolf Majster in die südöstlichen Landesteile ein. Die SHS-Polizei rückte in das Rosen- und untere Gailtal vor. Ferlach und am 30. November das nördlich der Drau gelegene Völkermarkt wurden besetzt. Die Landesregierung verlegte ihren Sitz angesichts dieser Bedrohung nach Spittal an der Drau. In Ferlach und Völkermarkt richteten sie je ein Verwaltungszentrum ein, setzten alle Behördenvertreter und Richter ab, und begann mit der Ausweisung von österreichisch-freundlich gesinnten Personen, Deutschen wie Slowenen.Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war. Band 1, S. 171–172.

Die österreichische Regierung war in einer schwierigen Situation, weil der Waffenstillstandsvertrag ihr die Fortführung des Kampfes gegen Truppen der Entente verbot. So hatte beispielsweise die Tschechoslowakei im November 1918 ihre heimkehrenden k.u.k.-Truppen unter französisches Kommando gestellt, wodurch diese formal zu Entente-Truppen wurden, und mit diesen die ebenfalls von Deutschösterreich beanspruchten Gebiete in Böhmen und Mähren besetzt. Die Regierung in Wien befürchtete, dass gleiches mit den SHS-Truppen in Kärnten geschehen könnte, indem diese formal dem Königreich Serbien, das ebenfalls zur Entente gehörte, unterstellt würden.Arnold Suppan: Kärntens Volksabstimmung 1920, S. 168–170.

Vor diesem Hintergrund blieben die Bitten der Kärntner Landesregierung unter dem Landesverweser Arthur Lemisch an die Wiener Regierung ungehört. Zugleich war es der Wiener Regierung nicht unrecht, wenn vor Ort eigenständiger militärischer Widerstand geleistet würde, für den sie nicht diplomatisch haftbar gemacht werden konnte. Die Regierungen Deutschösterreichs wie auch Kärntens baten die Entente wiederholt um eine Besetzung des Gebiets und die Abhaltung eines Plebiszits zur friedlichen Klärung der Gebietsforderungen.

Kärntner Abwehrkampf

Nachdem weder in Wien noch in Paris Schritte gegen die Besetzung Südkärntens unternommen wurden, beschloss die Kärntner Landesversammlung am 5. Dezember 1918 den eigenständigen bewaffneten Widerstand gegen das seit dem 1. Dezember durch Zusammenschluss mit dem Königreich Serbien entstandene „SHS-Königreich“. Der möglichen Gefahr, gegen das Waffenstillstandsabkommen zu verstoßen, war auch sie sich bewusst und beschloss daher zitiert nach Arnold Suppan: Kärntens Volksabstimmung 1920, S. 170.

Zu Beginn des sogenannten Kärntner Abwehrkampfs wurde zunächst am 14. Dezember 1918 das Eindringen von SHS-Truppen in Klagenfurt verhindert. Alsdann begann die Rückeroberung, zunächst im Gailtal mit Arnoldstein am 6. Jänner 1919, einem Vormarsch gegen das Rosental und schließlich Ferlach. Die Kämpfe in Kärnten hatten den Charakter eines Regionalkriegs, insgesamt waren mehr als 20.000 Soldaten beteiligt.Wilhelm Wadl: Die Kärntner Volksabstimmung am 10. Oktober 1920, S. 512.

Es ist bezeichnend, dass die Kärntner Landesregierung noch am 15. Dezember 1918 eine streng vertrauliche Denkschrift an die österreichische Regierung in Wien sandte, in der sie ihre Überlegungen zu möglichen Gebietsabtretungen darlegte. In der Schrift nannte sie sowohl Städte und Ortschaften, deren Abtretung nicht hinnehmbar sei, aber eben auch solche, die aus ihrer Sicht tragbar erschienen. Aufgrund der Erfolge im Kärntner Abwehrkampf zum Jahreswechsel 1918/1919 wurde die Denkschrift jedoch nicht weiter verbreitet.Arnold Suppan: Kärntens Volksabstimmung 1920, S. 171–173.

Am 14. Jänner 1919 wurde ein Waffenstillstand vereinbart und ab 16. Jänner kam es in Graz zu förmlichen Waffenstillstandsverhandlungen zwischen dem österreichischen Außenministerium und der Regierung in Ljubljana. Als diese zu scheitern drohten, machte der vor Ort anwesende Lieutenant Colonel Sherman Miles, der von der US-amerikanischen Delegation bei der Pariser Friedenskonferenz als Beobachter nach Graz entsandt worden war, einen Schlichtungsvorschlag. Die Grenze würde zunächst nur provisorisch festgelegt. In den kommenden Wochen würden er und seine Mitarbeiter, unterstützt von beiden Konfliktparteien, auf Basis der geographischen und Bevölkerungsverhältnisse vor Ort einen Vorschlag vorlegen. Beide Seiten stimmten dieser sogenannten „Miles-Mission“ zu und unterzeichneten am 22. Jänner 1919 ein entsprechendes Abkommen.Arnold Suppan: Kärntens Volksabstimmung 1920, S. 176.

Der Weg zur Volksabstimmung Die Miles-Mission Bereits am 28. Jänner traf Miles in Kärnten ein und unternahm eine zehntägige Untersuchung der Verhältnisse. In dieser Zeit besuchten sie eine große Zahl an Gemeinden und befragten die Einwohner: Von wem wollten sie regiert werden? Verkauften sie ihre Waren in Richtung Wien, Marburg/Maribor oder Triest? Welcher Nationalität rechnete sich die Mehrzahl der Menschen im Ort zu? Woher stammten die Großväter und welche Sprache hatten sie gesprochen? Die Miles-Mission wurde sehr ernst genommen und beide Seiten bemühten sich nachdrücklich, ihre Ansprüche glaubhaft zu machen.Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war. Band 1, S. 172.

Entgegen ihrer ursprünglichen Einschätzung kam die Miles-Mission in ihrem auf den 12. Februar 1919 datierten Bericht zu dem Schluss, dass Kärnten nördlich der Karawanken bei Österreich verbleiben sollte.Arnold Suppan: Kärntens Volksabstimmung 1920, S. 176–180. Die große Mehrheit der Befragten habe sich für Österreich ausgesprochen. Weiterhin sei das Klagenfurter Becken wirtschaftlich eng miteinander verflochten, was gegen jede Aufspaltung spreche. Die einzige Ausnahme hiervon stelle die südlich der Karawanken liegende Gemeinde Seeland dar.Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war. Band 1, S. 174.

Kärnten bei der Pariser Friedenskonferenz Der erste Teilungsvorschlag