__NOTOC__ Ein UVCB-Stoff ist im Chemikalienrecht ein chemischer Stoff mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung bzw. ein komplexes Reaktionsprodukt oder ein biologisches Material. Dabei steht UVCB für .

Aus einem oder mehreren der folgenden Gründe können sie durch ihre chemische Zusammensetzung nicht ausreichend identifiziert bzw. definiert werden:ECHA: Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP. Version 2.0, 2016, S. 38. Die Anzahl der Bestandteile ist relativ groß. Die Zusammensetzung oder ein beträchtlicher Teil davon ist unbekannt. Die Zusammensetzung variiert relativ stark oder ist schwer vorhersehbar.

Daher muss die Stoffidentifizierung anhand der Bezeichnung des Ursprungs bzw. der Quelle, sowie des bei der Verarbeitung eingesetzten Verfahrens erfolgen.ECHA: Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP. Version 2.0, 2016, S. 39–48.

Untergruppe Ursprung/Quelle Verfahren Beispiel 1 biologisch Synthese Oils, citronella, reaction products with acetone 2 chemisch oder mineralisch Synthese Formaldehyde, reaction products with diethylene glycol and phenol 3 biologisch Raffination Pancreatic extracts, deproteinated 4 chemisch oder mineralisch Raffination Extracts (petroleum), cold-acid

Mehr als 70 000 Chemikalien auf dem Weltmarkt sind UVCB-Stoffe. Bei den unter REACH in der EU registrierten Stoffen sind es rund 15 %.

Siehe auch Gemisch

Literatur ECHA: Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP. Version 2.1, 2017 (Langfassung, Kurzfassung).

Weblinks Definition beim CLP-Biozid-Helpdesk der deutschen Bundesbehörden

Einzelnachweise

Kategorie:Chemikalienrecht (Europäische Union) Kategorie:Chemikalienrecht (Schweiz)