Eine Grundmandatsklausel kann bei der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl bestimmen, dass eine Partei bei der Verteilung der Sitze nach ihrem Stimmenanteil berücksichtigt wird, wenn sie eine festgelegte Mindestanzahl von Direktmandaten gewinnt. Die benötigten Direktmandate sind die Grundmandate.
Deutschland In Deutschland gibt es Grundmandatsklauseln bei Landtagswahlen in vier Bundesländern. Grundmandatsklauseln sind in Deutschland immer mit einer Sperrklausel verbunden. Parteien werden bei der Verteilung der Sitze nach ihrem Stimmanteil also berücksichtigt, wenn sie die Sperrklausel oder die Grundmandatsklausel erfüllen. Demnach ist die Erringung einer bestimmten Anzahl von Grundmandaten eine alternative Möglichkeit, die Sperrklausel zu überwinden.
Verfassungsmäßigkeit Die Verfassungsmäßigkeit der Grundmandatsklausel ist umstritten. Ein Teil der rechtswissenschaftlichen Literatur hält die Grundmandatsklausel für verfassungswidrig, da sie gegen die Gleichheit der Wahl verstoße. So verwehrt sie Parteien, die nicht mindestens drei Direktmandate erzielt haben oder nicht mindestens 5 % der Stimmen errungen haben, den Einzug ins Parlament. Hingegen ist eine Partei, die mindestens drei Direktmandate erzielt hat, aber weitaus weniger Stimmen erhalten hat, erfolgreich.Hans Hugo Klein/Kyrill-Alexander Schwarz: Art. 38 GG, Rn. 145. In: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar. EL Januar 2021.
Zudem ist ein Missbrauch der Klausel möglich, wenn eine größere Partei einer kleinen einige sichere Wahlkreise überlässt, um ihr den Weg in den Bundestag zu ebnen. Das Bundesverfassungsgericht hält die Regelung für verfassungsgemäß.BVerfG, Urteil vom 10. April 1997, Az. = BVerfGE 95, 408. Der zwingende Grund der Differenzierung nach den gewonnenen Direktmandaten liegt nach dem Bundesverfassungsgericht und einer Ansicht in der rechtswissenschaftlichen Literatur in „dem Anliegen einer effektiven Integration des Staatsvolkes“.Hans Hugo Klein/Kyrill-Alexander Schwarz: Art. 38 GG, Rn. 146. In: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar. EL Januar 2021. Peter Müller: Art. 38 GG, Rn. 156. In: von Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz. 7. Auflage 2018.
Am 17. März 2023 beschloss der Deutsche Bundestag im Rahmen einer Wahlreform die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 im Hinblick auf diese Reform auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet und damit diese gebilligt. CSU und Die Linke gingen gegen die Abschaffung der Grundmandatsklausel vor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit seiner Entscheidung vom 30. Juli 2024 die Ausgestaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel ohne Ausnahmen (also nach der Abschaffung der Grundmandatsklausel) für verfassungswidrig.BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2024, Az. u. a., insbesondere Rn. 287.Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5-%-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort. Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 64/2024 vom 30. Juli 2024.Thomas Wischmeyer: Staatsorganisationsrecht: Wahlrecht. Normenkontrolle Bundeswahlgesetz 2023 (insbes. Zweitstimmendeckung, Sperrklausel, Grundmandatsklausel). JuS 2024, S. 899 (901). Es ordnete die Fortgeltung der Sperrklausel an und erließ eine Regelung entsprechend der früheren Grundmandatsklausel bis zur Neuregelung der Sperrklausel durch den Gesetzgeber.BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2024, Az. u. a. Rn. 288. Im entsprechenden gemeinsamen Urteil hierzu wiederholte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Ansicht, dass die Grundmandatsklausel verfassungsgemäß sei.BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2024, Az. u. a., Rn. 279 ff.
Bundestag Für Bundestagswahlen ist die Fünf-Prozent-Sperrklausel im Bundeswahlgesetz (BWahlG) in Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG festgelegt. Ergänzend gilt die Grundmandatsklausel für Parteien, die die Sperrklausel verfehlen: Eine Partei, die in drei Wahlkreisen die relative Mehrheit der Erststimmen erhält, wird bei der Verteilung der Sitze entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen berücksichtigt. Bundestagswahl 1953 reichte noch ein Direktmandat, seitdem sind drei Mandate notwendig.
Einzug auf Grund der Grundmandatsklausel Die Grundmandatsklausel kam bei der Bundestagswahl 1953 (zugunsten von DP und Zentrum, wobei ein Direktmandat genügte), der Bundestagswahl 1957 (DP), der Bundestagswahl 1994 (PDS) und der Bundestagswahl 2021 (Die Linke) zum Tragen.Bundestagswahl 2021, Bundestagswahl 2021 Ergebnisse Dagegen errang die PDS bei der Bundestagswahl 2002 nur zwei Direktmandate, so dass nur die entsprechenden Kandidaten in den Bundestag einzogen.
Nach den Wahlen 1953 und 1957 bildete die DP Fraktionen, da sie jeweils die damals nötige Grenze von 15 Abgeordneten erreicht hatte. Nach der Bundestagswahl 2021, bei der Die Linke durch die Grundmandatsklausel ins Parlament einzog, führten ihre 4,9 % der Zweitstimmen zu 5,3 % aller Abgeordneten, genug zur Bildung einer Fraktion. +Parteien, die nur auf Grund der Grundmandatsklausel in den Bundestag einzogenWahlParteiDirekt-mandateZweitstimmen-anteilZugeteilteMandateGröße desBundestags1953Deutsche Partei103,3 %15509Deutsche Zentrumspartei10,8 %31957Deutsche Partei63,4 %175191994Partei des Demokratischen Sozialismus44,4 %306722021Die Linke34,9 %39735
Landtagswahlen Bei Landtagswahlen gelten Grundmandatsklauseln in Berlin§ 18 Landeswahlgesetz Berlin., Brandenburg§ 3 Abs. 1 Satz 1 Brandenburg Landeswahlgesetz., Sachsen Abs. 1 SächsWahlG und Schleswig-Holstein.§ 3 Abs. 1 Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein. In Sachsen ist der Gewinn von zwei Wahlkreisen erforderlich, in den anderen Ländern genügt ein einziges Grundmandat.
Einzug auf Grund der Grundmandatsklausel Bei der Landtagswahl in Brandenburg 2014 errang Christoph Schulze mit 27 % der Stimmen das von ihm bereits zuvor gehaltene Direktmandat im Wahlkreis Teltow-Fläming III, diesmal allerdings nicht mehr für die SPD wie bei der Wahl 2009, sondern für die politische Vereinigung Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler. Brandenburg Durch die Grundmandatsklausel zog BVB / Freie Wähler daher entsprechend ihrem Stimmenanteil von 2,7 % der Zweitstimmen mit drei Abgeordneten in den Landtag ein., Landtagswahl 2014, Brandenburg
Die Hürde von zwei Grundmandaten erreichte bei der Landtagswahl in Sachsen 2024 Die Partei Die Linke. Sie zog daher trotz Listenstimmenergebnis von 4,5 % mit 6 Abgeordneten in den Landtag ein. Mit genau 5 % der Sitze konnte sie sogar eine Fraktion bilden. Bei der gleichen Wahl errangen die Freien Wähler ein Direktmandat, was nicht zum Überspringen der Grundmandatsklausel reichte.
+Übersicht bei LandtagswahlenBundeslandWahlbetroffene ParteiGrundmandateZweitstimmenanteilAbgeordnetenötigerreicht2014BVB / FW112,7 %32024Die Linke224,5 %6 In Nordrhein-Westfalen gab es 1954 eine ähnliche Bestimmung, nach der eine Partei in den Landtag einzog, wenn sie ein Direktmandat gewann oder in einem Wahlkreis mindestens ein Drittel der Stimmen erreichte. Davon profitierte das Zentrum, das trotz Scheitern an der Fünfprozenthürde in den Landtag einzog. Im Wahlkreis 62 (Essen-Borbeck-Karnap) hatte die CDU auf einen eigenen Direktkandidaten verzichtet. Das Zentrum konnte den Wahlkreis zwar nicht gewinnen, kam aber knapp über ein Drittel der Stimmen.https://www.landtag.nrw.de//portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XMMMBL5470.pdf
Österreich Die Nationalratswahlordnung (NRWO) sieht für die Mandatsvergabe ein dreistufiges Ermittlungsverfahren vor, dessen erste Ebene die 39 Regionalwahlkreise sind. Um an den zwei folgenden Ermittlungsverfahren (Länder- und Bundesebene) teilnehmen zu können, muss eine Wahlpartei bundesweit 4 % der gültigen Stimmen auf sich vereinen oder im ersten Verfahren zumindest ein Grundmandat erreichen. Seit der Einführung dieser Regelung mit der NRWO 1992 hat noch keine Partei, die nicht die Vier-Prozent-Hürde überwinden konnte, den Einzug in den Nationalrat über ein Grundmandat geschafft. Umgekehrt haben schon Parteien den Einzug durch Überwindung der Hürde geschafft, ohne ein Grundmandat zu erlangen.
Vor der Novelle der NRWO 1992 war die Grundmandatshürde selbst die maßgebliche Sperrklausel. Bei den Wahlen 1971 bis 1990 war die unterste Ebene die der Landeswahlkreise (darüber lagen die Wahlkreisverbände), weshalb Grundmandate deutlich einfacher zu erlangen waren. In der ersten Republik und von 1945 bis 1970 bestand die unterste Ebene aus Wahlkreisen, die größer als die heutigen Regionalwahlkreise waren, auch dadurch waren Grundmandate leichter zu erlangen als heute.
Auch bei Landtagswahlen war das Erlangen eines Grundmandats zunächst die einzige maßgebliche Voraussetzung für den Einzug in den Landtag. Erst in der zweiten Republik wurden schrittweise prozentuale Sperrklauseln (4 % oder 5 %, je nach Bundesland) eingeführt, deren Überschreitung den Einzug auch ohne Grundmandat ermöglicht. Nur in der Steiermark ist das Grundmandat weiterhin eine notwendige Bedingung für den Einzug in den Landtag.
Anwendung im nicht-deutschsprachigen Raum Ähnliche Regelungen zur Grundmandatsklausel gibt es in Neuseeland mit einem Minimum von einem Direktmandat und in Südkorea mit einem Minimum von fünf Direktmandaten.
Weblinks Wahlgesetze in Deutschland, wahlrecht.de in der geltenden Fassung
Literatur Wolfgang Schreiber: Artikel Grundmandatsklausel. in: Sommer & von Westphalen: Staatsbürgerlexikon. Oldenbourg Verlag München Wien 2000, S. 423 Hans-Hugo Klein: Überhangmandate und Grundmandatsklausel im Bundestagswahlrecht in: Eckhard Jesse und Eckart Klein: Das Parteienspektrum im wiedervereinigten Deutschland. Duncker & Humblot Berlin 2007
Einzelnachweise
Kategorie:Wahlrecht (Deutschland) Kategorie:Wahlverfahren