alt=EAC|mini|EAC Kennzeichen
Mit der EAC-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder der bevollmächtigte Vertreter, dass das Produkt, welches zum ersten Mal auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in den Verkehr gebracht wird, den geltenden Sicherheitsanforderungen genügt, die in den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegt sind. Verläuft die Konformitätsprüfung erfolgreich, dann müssen die Produkte mit dem EAC-Konformitätszeichen markiert werden. EAC ist eine Abkürzung für Eurasian Conformity. Es ähnelt inhaltlich dem europäischen CE-Zeichen.
Geschichte
mini|GOST-R-Kennzeichen nach GOST 50460-92
Ursprünglich wurde die Konformität von Produkten, welche zum ersten Mal auf dem Markt der UdSSR oder Russland in Verkehr gebracht wurden, mit GOST- und TR-Normen bestätigt.
Am 1. Juli 2010 ist der Zollkodex der Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan in Kraft getreten. Der neue Zollkodex sollte bestehende nationale Zertifizierungsvorschriften wie russische GOST-R-, TR- oder kasachische GOST-K-Normen durch die einheitlichen technischen Regelwerke und technischen Richtlinien der Zollunion bis zum Jahr 2015 ersetzen.
Produkte, die somit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Zollunion bzw. der Eurasischen Wirtschaftsunion (bestehend aus Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan, Kirgisistan) entsprechen, werden mit einem EAC-Kennzeichen markiert. Die einheitliche EAC-Kennzeichnung der Zollunion mit dem EAC-Zeichen wurde durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 711 vom 15. Juli 2011 festgelegt.
Die oft in der Umgangssprache verwendete Bezeichnung „TR-Kennzeichnung“ in Verbindung mit der Konformitätsbestätigung mit Anforderungen der Technischen Regelwerke der ZU oder EAWU ist somit falsch. Seit Februar 2010 gilt die neue Auflistung der zertifizierungs- und deklarierungspflichtigen Produkte für den GOST-geregelten Bereich. Mit dem föderalen Gesetz Nr. 385 vom 30. Dezember 2009 über die Änderungen des föderalen Gesetzes „Über die technische Regulierung“ wurde auf persönlichen Antrag des damaligen russischen Präsidenten Dmitri Medwedew die ursprüngliche Frist bis 2010 aufgehoben und die Erarbeitung folgender Punkte angeordnet:
Vereinfachung des Verfahrens zur TR-Einführung bzw. Änderung in Russland (Ministerium für Industrie und Handel) Anwendung der internationalen bzw. ausländischen Normen und Richtlinien ist erlaubt (offizielle Übersetzung, Expertise durch die Standardbehörde, Registrierung im staatlichen Standard-Informationsdepot) Erarbeitung von weiteren TRs ohne Fristbegrenzung.
Entwicklung und Funktion
Die EAC-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb der fünf Vertragsstaaten umfassenden Eurasischen Wirtschaftsraums zu gewährleisten. Der Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 319 vom 18. Juni 2010, das Übereinkommen der Länder der Zollunion vom 18. November 2010 und der Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 7. April 2011 legen als rechtliche Grundlage für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf erst dann erstmals auf dem Gebiet der EAWU in den Verkehr gebracht und erstmals in den Betrieb genommen werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen sämtlicher anwendbarer Technischer Regelwerke entspricht und wenn zum Nachweis der Gesetzeskonformität ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren nach den Verfahren gem. dem Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 319 vom 18. Juni 2010, dem Übereinkommen der Länder der Zollunion vom 18. November 2010 und dem Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 7. April 2011 durchgeführt worden ist. Die hierfür vorgesehenen Verfahren sind u. a. EAC-Deklarierung EAC-Zertifizierung Staatliche Registrierung
Mit der EAC-Kennzeichnung zeigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den je nach zutreffendem Technischen Regelwerk zu erfüllenden „Grundlegenden Anforderungen“ an. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EAWU ist ein in der EAWU bevollmächtigter Vertreter erforderlich). Soweit der Hersteller außerhalb der EAWU seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU, letztlich an den Inverkehrbringer über.
Wichtige Merkmale der EAC-Kennzeichnung
Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit ein oder mehrere Technische Regelwerke Anwendung finden, müssen mit der EAC-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Technischen Regelwerke zu berücksichtigen. Hersteller eines Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche Technischen Regelwerke sie bei der Produktion anwenden müssen. Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Technischer Regelwerke entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Vorschriften der Technischen Regelwerke durchgeführt worden ist. Der Hersteller bringt die EAC-Kennzeichnung an dem Produkt an. Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten. Neben der EAC-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „EAC“ in Frage stellen können. Die EAC-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden Sicherheitsanforderungen“, die in den Technischen Regelwerken konkret festgelegt sind.
Anbringen der EAC-Kennzeichnung
Die EAC-Kennzeichnung muss vom Hersteller bzw. seinem in der EAWU ansässigen bevollmächtigten Vertreter gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder am befestigten Schild angebracht werden. Die Größe muss mindestens 5 mm sein; bei Verkleinerung oder Vergrößerung der EAC-Kennzeichnung müssen die Proportionen eingehalten werden. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird sie auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht. Die EAC-Kennzeichnung darf erst vorgenommen werden, wenn alle Anforderungen der Technischen Regelwerke erfüllt sind, die für das entsprechende Produkt anzuwenden sind.
Geltungsgebiet
Die EAC-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine EAC-Kennzeichnung gefordert ist, nämlich in allen Teilnehmerstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die EAWU umfasst die Mitgliedstaaten Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan und Kirgistan.
Technische Regelwerke Für die folgenden Produktgruppen gibt es Technische Regelwerke der ZU oder EAWU als Grundlage für die EAC-Kennzeichnung.
Geltende Technische Regelwerke der Zollunion und Eurasischen Wirtschaftsunion Status Nummer Name des Technischen Regelwerkes Datum des Inkrafttretens Gültig TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen 02.08.2014 Gültig TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen 02.08.2014 Gültig TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur 02.08.2014 Gültig TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen 15.02.2013 Gültig TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung 01.07.2012 Gültig TR ZU 006/2011 Über die Sicherheit der Feuerwerke 15.02.2013 Gültig TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche 01.07.2012 Gültig TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen 01.07.2012 Gültig TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten 01.07.2012 Gültig TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen 15.02.2013 Gültig TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen 15.02.2013 Gültig TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen 15.02.2013 Gültig TR ZU 013/2011 Über die Anforderungen an Treibstoffe 31.12.2012 Gültig TR ZU 014/2011 Über die Sicherheit von Autostrassen 15.02.2015 Gültig TR ZU 015/2011 Über die Sicherheit von Getreide 01.07.2013 Gültig TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten 15.02.2013 Gültig TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie 01.07.2012 Gültig TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern 01.01.2015 Gültig TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung 01.06.2012 Gültig TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit 15.02.2013 Gültig TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit 25.06.2013 Gültig TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung 25.07.2013 Gültig TR ZU 023/2011 Für Saftprodukte und Produkte aus Obst und Gemüse 01.07.2013 Gültig TR ZU 024/2011 Für die Ölsaaterzeugnisse 01.07.2013 Gültig TR ZU 025/2012 Über die Sicherheit der Möbel 01.07.2014 Gültig TR ZU 026/2012 Über die Sicherheit von Kleinschiffen 01.02.2014 Gültig TR ZU 027/2012 Über die Sicherheit besonderen Arten von spezialisierten Nahrungsmitteln 01.07.2013 Gültig TR ZU 028/2012 Über die Sicherheit von Sprengstoffen 01.07.2014 Gültig TR ZU 029/2012 Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln 01.07.2013 Gültig TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten 01.03.2014 Gültig TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern 15.02.2015 Gültig TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten 05.02.2014 Gültig TR ZU 033/2013 Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten 01.05.2014 Gültig TR ZU 034/2013 Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten 01.05.2014 Gültig TR ZU 035/2014 Für Tabak und Tabakprodukte 15.05.2016 Gültig TR EAWU 036/2016 Über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff 01.01.2018 Gültig TR EAWU 037/2014 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten 01.03.2018 Gültig TR EAWU 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen 18.05.2018 Gültig TR EAWU 039/2016 Über die Anforderungen an Mineraldünger 02.06.2021 Gültig TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten 01.09.2017 Gültig TR EAWU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit 02.06.2021 Gültig TR EAWU 042/2017 Über die Sicherheit von Kinderspielplätzen 17.11.2018 Gültig TR EAWU 043/2017 Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz und für die Brandbekämpfung 01.01.2020 Gültig TR EAWU 044/2017 Über die Sicherheit von verpacktem Wasser 01.01.2019 Gültig TR EAWU 045/2017Technische Reglements der Zollunion wurden aktualisiert . In: Eurasische Wirtschaftsunion informiert über technische Reglements, 16. Januar 2020. Germany Trade & Invest. Auf EAWU.news, abgerufen am 26. April 2021. Über die Sicherheit von Erdöl, das zur Beförderung und/oder Verwendung bereit ist 01.07.2019 VerabschiedetTR EAWU 046/2018Über die Sicherheit von Erdgas01.01.2022GültigTR EAWU 047/2018Über die Sicherheit von alkoholischen Getränken05.02.2020VerabschiedetTR EAWU 048/2019Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte01.09.2022GültigTR EAWU 049/2020Über die Anforderungen an Rohrfernleitungen zum Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen01.07.2021
Weblinks Offizielle Website der Eurasischen Wirtschaftsunion (englisch) Offizielle Website der Eurasischen Wirtschaftskommission (russisch) Das Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie (englisch)
Quellen Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 319 vom 18. Juni 2010 Übereinkommen der Länder der Zollunion vom 18. November 2010 Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 7. April 2011
Einzelnachweise
Kategorie:Standard Kategorie:Produktkennzeichnung