Die Verordnung über die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Immissionsschutzbeauftragten (6. BImSchV) legte die Anforderungen fest, die an einen Immissionsschutzbeauftragten zu stellen waren. Die Verordnung konkretisierte die Anforderungen, die sich aus § 55 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ergaben.Franz Joseph Dreyhaupt (Hrsg.): VDI-Lexikon Umwelttechnik. VDI-Verlag Düsseldorf 1994, ISBN 3-18-400891-6, S. 1064.

Der Inhalt der 6. BImSchV ist – ausgedehnt auf Störfallbeauftragte – 1993 in die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) übernommen worden. Mit deren Inkrafttreten wurde die 6. BImSchV aufgehoben.

Einzelnachweise

Kategorie:Historische Rechtsquelle (Deutschland) Kategorie:Immissionsschutzrecht (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert)