Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Einstellung von Bewerbern in ein Dienstverhältnis als Beamter im Bundesdienst und deren berufliche Entwicklung regelt. Sie konkretisiert damit die entsprechenden Regelungen im Bundesbeamtengesetz.

Die BLV wird ihrerseits durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern erläutert.

Geschichte Die erste Bundeslaufbahnverordnung trat am 1. September 1956 in Kraft. In diesem Zeitpunkt traten die „Verordnung zur vorläufigen Regelung des Laufbahnwesens im Bundesdienst“ vom 30. November 1953 () sowie die „Reichsgrundsätze über Einstellung, Anstellung und Beförderung“ vom 14. Oktober 1936 und die „Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten“ vom 28. Februar 1939, beide Vorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1951 (), außer Kraft. Die aktuelle Neufassung stammt aus dem Jahr 2026.

Änderungshistorie Die Bundeslaufbahnverordnung wurde mehrmals neugefasst und neu bekannt gemacht:

Erstfassung vom 31. Juli 1956 () Neubekanntmachung vom 2. August 1961 () Neubekanntmachung vom 14. April 1965 () Neufassung vom 27. April 1970 () Neufassung vom 1. Februar 1979 () Neubekanntmachung vom 8. März 1990 () Neubekanntmachung vom 2. Juli 2002 mit neuer Überschrift () Neufassung vom 12. Februar 2009 () Aktuelle Neufassung vom 11. März 2026 ( vom 16. März 2026)

Ähnliche Verordnungen Für Soldaten der Bundeswehr trifft die Soldatenlaufbahnverordnung der BLV vergleichbare Regelungen. Für bestimmte Laufbahnen der Bundesbeamten gelten zusätzlich zu den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung besondere Laufbahnregelungen:

Bundesbanklaufbahnverordnung () für Beamte der Deutschen Bundesbank Bundespolizei-Laufbahnverordnung () für Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei Eisenbahnlaufbahnverordnung () für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die beurlaubt oder der Deutschen Bahn zugewiesen sind Gesetz über den Auswärtigen Dienst () für Beamte im auswärtigen Dienst Kriminallaufbahnverordnung () für Polizeivollzugsbeamten im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes (Bundeskriminalamt) Postlaufbahnverordnung () für Beamte, die bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind

Weblinks

Text der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung vom 1. Dezember 2017

Kategorie:Laufbahn (Beamte) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)