§ 211 StGB steht für:

Mord (Deutschland), einen Tatbestand im deutschen Strafgesetzbuch Blutschande, einen Tatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch, bzw. Inzest, einen Tatbestand im liechtensteinischen Strafgesetzbuch, siehe Inzest #Rechtslage in Österreich

Siehe auch: Strafgesetzbuch (DDR)