§ 211 StGB steht für:
Mord (Deutschland), einen Tatbestand im deutschen Strafgesetzbuch Blutschande, einen Tatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch, bzw. Inzest, einen Tatbestand im liechtensteinischen Strafgesetzbuch, siehe Inzest #Rechtslage in Österreich
Siehe auch: Strafgesetzbuch (DDR)