Die Parlamentswahl in Indien 1951–1952 war die erste landesweite Wahl zum gesamtindischen Parlament nach Inkrafttreten der Verfassung der Republik Indien am 26. Januar 1950. Die Wahl zog sich über mehrere Monate, verteilt auf verschiedene Tage hin, begann am 25. Oktober 1951 und endete am 21. Februar 1952. Wahlberechtigt waren mehr als 173 Millionen Personen und die Wahlbeteiligung betrug 44,9 %.Hinsichtlich der Wahlbeteiligung gibt es in der Literatur zum Teil divergierende Angaben, die auf Missverständnissen des Wahlverfahrens beruhen. Einige Autoren (bspw. R. L. Park) berücksichtigen nicht die Tatsache, dass die Wähler in Mehrpersonenwahlkreisen 2 oder 3 Stimmen hatten und kommen damit auf eine Wahlbeteiligung von etwa 60 %. Andere Autoren scheinen nicht zu berücksichtigen, dass die Abgeordneten in einigen Teilen Indiens (bspw. Jammu und Kashmir) nicht gewählt, sondern durch den Staatspräsidenten ernannt wurden. Die Durchführung der Wahl stellte für das noch junge Staatswesen eine enorme organisatorische und logistische Herausforderung dar, die aber in bemerkenswert geordneter Form bewältigt werden konnte. Da die Verfassung erst kurz zuvor in Kraft getreten war, musste bei der Organisation der Wahl vielfach juristisches und administratives Neuland betreten werden. Hierdurch wurden Standards geschaffen, die zum großen Teil noch heute bei Wahlen in Indien Gültigkeit haben und auch aus diesem Grund wird die Vorbereitung der Wahl im Folgenden ausführlich geschildert.

Die Wahl wurde sehr deutlich durch die Kongresspartei unter Premierminister Jawaharlal Nehru gewonnen. Mit 45 % der Wählerstimmen wurde sie die mit weitem Abstand stimmenstärkste Partei und gewann – stark begünstigt durch das relative Mehrheitswahlrecht – mehr als drei Viertel aller Wahlkreise. Unter den Oppositionsparteien schnitten die Sozialisten mit gut 10 % Wählerstimmenanteil stimmenmäßig am besten ab, gewannen jedoch nur 2,5 % der Parlamentsmandate. Parallel zur Wahl des gesamtindischen Parlaments fanden auch Wahlen zu den Parlamenten der Bundesstaaten statt.

Vorgeschichte Angestrebter Wahltermin im Jahr 1950 mini|Die indische Übergangsregierung (erstes Kabinett Nehru, Fotografie vom 31. Januar 1950) mini|Sukumar Sen (1953), der oberste indische Wahlleiter Die ersten Vorbereitungen in Hinsicht auf die geplante landesweite Wahl hatten schon kurz nach der Unabhängigkeit im Jahr 1947 begonnen. Im November 1947 informierte das Sekretariat der konstituierenden Nationalversammlung die Regierungen der Provinzen, dass eine landesweite Wahl auf Basis des allgemeinen und gleichen Wahlrechts so bald wie möglich durchgeführt werden solle. Zur Vorbereitung derselben wurden die Provinzregierungen aufgefordert, Wählerlisten zu erstellen. Eine besondere organisatorische Herausforderung bildete hierbei die genaue Registrierung der nach Millionen zählenden Flüchtlinge aus dem Staatsgebiet des nach der Teilung Indiens entstandenen Pakistan. Am 8. Januar 1949 beschloss die konstituierende Nationalversammlung, dass die Wahl „so früh wie möglich im Jahr 1950 abgehalten werden“ solle. Die Bestimmungen zur Staatsbürgerschaft (Artikel 5 bis 9) und zur Bildung einer Wahlkommission (Artikel 324, Election Commission) traten schon am 26. November 1949, zwei Monate vor Inkrafttreten der eigentlichen Verfassung am 26. Januar 1950 in Kraft. Der Oberste Wahlleiter (Chief Election Commissioner) Sukumar Sen trat sein Amt am 21. März 1950 an. Es wurde jedoch deutlich, dass das im Vorjahr vorformulierte Ziel, die Wahl schon Anfang 1950 abzuhalten, nicht einzuhalten war. Dafür waren mehrere Gründe verantwortlich: 1. zum einen war noch kein Wahlgesetz zur Regelung der Wahl durch die konstituierende Versammlung beschlossen worden, 2. die Scheduled Castes und Scheduled Tribes waren durch den Staatspräsidenten Rajendra Prasad noch nicht spezifiziert worden und die für sie reservierten Wahlkreise konnten damit nicht festgelegt werden, 3. die vorläufigen erstellten provisorischen Wählerlisten waren noch nicht offiziell für gültig befunden worden, 4. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahlkreisabgrenzungen waren nicht alle vorhanden, und 5. einige Bundesstaaten waren mit den Vorbereitungen in Hinblick auf die Wahl noch nicht ausreichend weit vorangeschritten.Sukumar Sen, Report, Band 1, Kapitel IV: The Time Table, S.

Tatsächlicher Wahltermin im Jahr 1951/1952 Am 20. April 1950 wurde der Representation of the People Act, 1950 in erster Lesung verabschiedet, der bestimmte, dass alle Personen, die zum 1. März 1950 mindestens 21 Jahre alt waren und 180 Tage in dem jeweiligen Wahlkreis lebten, wahlberechtigt waren. Dadurch mussten die Wählerlisten, die sich auf dem Stand vom 1. Januar 1949 befanden, ergänzt werden. Dies zog sich über einen längeren Zeitraum hin. Verzögerungen gab es insbesondere in den Staaten Westbengalen, Punjab, Madhya Bharat und Rajasthan. Der genannte Act trat letztlich erst am 17. Juli 1951 in Kraft, nachdem auch umfangreiche und detaillierte Vorschriften zur Abgrenzung der Wahlkreise inkorporiert worden waren. Der Oberste Wahlleiter reiste in dieser Zeit durch ganz Indien und besuchte jeden einzelnen Bundesstaat, um sich ein Bild vom Fortschritt der Vorbereitungen zu machen. Am 10. August 1950 und 6. September 1950 spezifizierte der Präsident in zwei Erlassen die Scheduled Castes und die Scheduled Tribes. Letztlich wurden als Wahltermin die Monate Oktober bis Dezember 1951 bestimmt. Auf Verlangen von Uttar Pradesh wurde die Wahl noch auf Januar und Februar 1952 ausgedehnt. Ab August 1951 gab es landesweit verschiedene Veranstaltungen, bei denen Mitarbeiter von lokalen Wahlbehörden geschult und trainiert wurden, damit sie die Wahlen korrekt im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen beaufsichtigen konnten.

Einteilung der Wahlkreise Bei der Festlegung der Wahlkreisgrenzen durch die Abgrenzungskommission (Delimitation Commission of India) wurde grundsätzlich angestrebt, nur einen Abgeordneten pro Wahlkreis wählen zu lassen. Die Verfassung schrieb vor, dass Parlamentssitze für Angehörige der Scheduled Castes (SC) oder Scheduled Tribes (ST) entsprechend deren Bevölkerungsanteil zu reservieren waren. In 10 Wahlkreisen war der Bevölkerungsanteil der ST so hoch, dass hier der ganze Wahlkreis als Ein-Personenwahlkreis für sie reserviert wurde (dies betraf je einen Wahlkreis in Assam, Madhya Pradesh, Madhya Bharat, Rajasthan, Manipur, zwei in Bihar und drei in Orissa). Da die SC und ST in den übrigen Wahlkreisen nirgendwo die Bevölkerungsmehrheit bildeten, wurden in Regionen mit hohem Bevölkerungsanteil von SC oder ST Zweipersonenwahlkreise eingerichtet, wobei einer der beiden darin gewählten Abgeordneten jeweils den SC oder ST angehören sollte. Es gab auch einen einzelnen Dreipersonen-Wahlkreis im nördlichen Westbengalen, in dem ein gewöhnlicher Abgeordneter und je ein Angehöriger der ST und der SC gewählt wurden.Sukumar Sen, Report, Band 1, Kapitel VI: Delimitation of Constituencies, S. 39–60 In den Mehrpersonenwahlkreisen hatten die Wähler zwei bzw. drei Stimmen und mussten die Stimmzettel in entsprechend viele Wahlurnen einwerfen.Sukumar Sen, Report, Band 1, Kapitel X: Materials for Polling, S. 102ff

In der folgenden Tabelle sind zum einen die Wahlkreise, unterteilt nach 1-, 2- und 3-Personenwahlkreisen, sowie die für Angehörige der Scheduled Castes und Scheduled Tribes reservierten Sitze aufgeführt. mini|400px|Verteilung der Wahlkreise (1 Quadrat = 1 Abgeordneter) auf die Bundesstaaten BundesstaatWahlkreisegesamtWahlkreise nach SitzenSitzereserviert fürGewählteAbgeordnete1-Sitz2-Sitz3-SitzSCSTA-StaatenAssam108201212Bihar44331107655Bombay3729804445Madhya Pradesh2317604329Madras624913012175Orissa1612403420Punjab1512303018Uttar Pradesh695217017086Westbengalen2619616234B-StaatenHyderabad2117404025Madhya Bharat97202111Mysore97202011P.E.P.S.U.4310105Rajasthan1816202120Saurashtra6600006Travancore-Cochin1110101012C-StaatenAjmer2200002Bhopal2200002Bilaspur1100001Coorg1100001Delhi3210104Himachal Pradesh2110103Kachchh2200002Manipur2200012Tripura2200002Vindhya Pradesh4220116Gesamt401314861722648998 Die Abgeordneten der 6 Sitze des Bundesstaats Jammu und Kashmir wurden, entsprechend der verfassungsrechtlichen Sonderstellung dieses Staates, nicht gewählt, sondern direkt durch den Staatspräsidenten ernannt. Auch der eine Abgeordnete der Andamanen und Nikobaren, sowie der eine Abgeordnete für die Stammesgebiete in Assam (Part B Tribal Areas of Assam) wurden nicht gewählt, sondern durch den Präsidenten ernannt.Sukumar Sen, Report, Band 1, Kapitel III: Composition of the Legislative Bodies, S. 15ff

Parteisymbole Wünsche der „nationalen“ Parteien gegenüber derWahlkommission hinsichtlich ihrer Symbole1. Indischer Nationalkongress– erste Präferenz:– zweite Präferenz:Pflug mit vorgespannten BullenParteiflagge des Kongresses mit Chakra2. All India Forward Bloc (Ruikar Group)– erste Präferenz:– zweite Präferenz:– dritte Präferenz:HandLaterneHütte3. All India Forward Bloc (Marxist Group)– erste Präferenz:– zweite Präferenz:– dritte Präferenz:springender Tigersitzender Löweein auf einer Karte Indiens stehender Löwe4. Akhil Bharatiya Hindu Mahasabha– erste Präferenz:– zweite Präferenz:– dritte Präferenz:Swastika mit SchwertRoss und ReiterBaum5. Kisan Mazdoor Praja Party– erste Präferenz:– zweite Präferenz:– dritte Präferenz:HütteWaageBaum6. Akhil Bharatiya Ram Rajya Parishad– erste Präferenz:– zweite Präferenz:– dritte Präferenz:Milchkuh mit Kalb und Melkerinaufgehende SonneSwastika7. Sozialistische Partei– erste Präferenz:– zweite Präferenz:– dritte Präferenz:– vierte Präferenz:PflugBaumHandRegenschirm8. All India Scheduled Castes Federation– einzige PräferenzElefant9. Communist Party of India– erste Präferenz:– zweite Präferenz:Hammer und SichelKornähren, flankiert von Hammer und Sichel Bei der Wahl stellte sich das Problem, dass die Alphabetisierungsrate in Indien nach den neuesten Zensusdaten nur bei etwa 16,6 % lag. Über 80 % der Wähler waren Analphabeten, also nicht in der Lage, die Namen der Kandidaten und Parteien zu lesen. Um diesem Problem zu begegnen, wurde die Möglichkeit diskutiert, farbige oder mit einem Symbol gekennzeichnete Wahlurnen in den Wahlkabinen aufzustellen. Einem Kandidaten sollte dabei jeweils eine Farbe oder ein Symbol zugeordnet sein. Die Möglichkeit verschiedener Farben wurde verworfen, da sie angesichts der zweistelligen Zahl von Kandidaten in manchen Wahlkreisen nicht mehr praktikabel erschien. Die Wahlkommission entschied sich daher für die Variante mit den Symbolen. Als Symbole sollten unmittelbar verständliche Dinge aus der Alltagswelt gewählt werden. Einige Parteien erhoben den Anspruch, nicht nur eine regionale, sondern eine nationale Partei zu sein und forderten für sich die Reservierung eines Symbols, das in ganz Indien Gültigkeit haben sollte. Der Wahlkommission oblag die schwierige Aufgabe, anhand der vorgetragenen Argumente ad hoc zu entscheiden, welche Parteien sie als „nationale“ Parteien anerkennen sollte und welche nur als „bundesstaatliche“. 29 Parteien bewarben sich um eine Anerkennung als nationale Partei. Am 30. Juli 1951 hielt die Wahlkommission eine Konferenz mit den größeren Parteien in Neu-Delhi ab. Aus einer begrenzten Zahl von Vorschlägen formulierten die Parteien Wünsche bzw. Präferenzen für ihre Wahlsymbole. Die Wahlkommission erkannte 14 Parteien als „nationale Parteien“ an. Neben den nationalen Parteien nahmen noch 39 weitere registrierte Parteien an der Wahl teil.

Wahlkampf

mini|Anhänger der Sozialistischen Partei mit einem Urdu-Wahlplakat und dem Baum als Wahlsymbol der SPI mini|B. R. Ambedkar bei einer Rede in Delhi am 20. Mai 1951 mini|Ein Wähler vor den mit den Symbolen der Kandidaten gekennzeichneten Wahlurnen