Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989, auch bekannt als Basler Konvention (vollständiger Titel: ), ist ein internationales Umweltabkommen, das ein umweltgerechtes Abfallmanagement eingeführt hat und die Kontrolle der grenzüberschreitenden Transporte gefährlicher Abfälle wie beispielsweise gebrauchter Elektronik regelt.
Teilnehmer und Inkrafttreten mini|Vertragsparteien (Stand: Ende 2023) In Kraft getreten ist die Vereinbarung am 5. Mai 1992. Mittlerweile (Stand: Ende 2023) hat das Übereinkommen 192 Vertragsparteien (191 Staaten sowie die Europäische Union).
Die Schweiz ist seit dem 31. Januar 1990 Vertragspartner.
Europäische Union Österreich ist seit dem 12. Januar 1993, Deutschland seit dem 20. Juli 1995 Vertragspartner. Die Europäische Union hat die Bestimmungen in der EU-Abfallverbringungsverordnung für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich umgesetzt (in Kraft seit 1993, in Anwendung seit dem 6. Mai 1994); 2007 ersetzte sie die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (vom 14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung, VVA)..
In Deutschland regelt Einzelheiten wie Behördenzuständigkeit und die Bestrafung von Verstößen das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG).: Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG)
USA Die USA sind das einzige entwickelte Land, das eine Ratifizierung bislang verweigert hat. Das wird etwa von Greenpeace und dem Basel Action Network in Seattle angeprangert, da die USA rund 80 Prozent ihres Elektronikschrotts exportieren.Jochen Hippler, Jeanette Schade: US-Unilateralismus als Problem von internationaler Politik und Global Governance (INEF-Report 70), Duisburg 2003.
Weiterentwicklung Die Afrikanische Union hat in den Neunzigerjahren als Erweiterung zum Basler Übereinkommen das Bamako-Übereinkommen ausgehandelt und in Kraft gesetzt.
Nach einem Vorstoß Norwegens wurde die Basler Konvention 2019 bezüglich verschmutzter Kunststoffe verschärft. Ziel ist es, eine umweltgerechte Verarbeitung von gebrauchtem Plastik sicherzustellen, so dass dies weder mit Schädigung von Mensch und Umwelt verbrannt wird noch ins Meer gelangt. Die EU befürwortete die Vereinbarung mit Beschluss (EU) 2019/638.eumonitor.eu, Decision 2019/638, abgerufen am 16. Juli 2021. Mit der delegierten Verordnung (EU) 2020/2174 wurde die Abfallverbringungsverordnung entsprechend angepasst, die Änderungen traten im Januar 2021 im Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.: Delegierte Verordnung (EU) 2020/2174 der Kommission vom 19. Oktober 2020 zur Änderung der Anhänge IC, III, IIIA, IV, V, VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen (Text von Bedeutung für den EWR)
Siehe auch Abfallvermeidung Abfalltechnik Elektronikschrott
Literatur Martin Hicklin: Die Basler Konvention. Sonderabfälle und deren Beseitigung. In: Basler Stadtbuch. 1989, S. 128–130 (Online).
Weblinks Sekretariat der Basler Konvention (englisch) ECOLEX (Portal für Umweltrecht der FAO, IUCN und UNEP): Basel Convention, Vertragstext (englisch) Bundeskanzlei (Schweiz): Text des Übereinkommens, mit Historie (deutsch)
Bundesamt für Umwelt (Schweiz): 20. Jahrestag der Unterzeichnung des Basler Übereinkommens, 17. November 2009 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Deutschland): Sachstand und Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung, mit Links
Einzelnachweise
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