mini|Siegel Balduins V. Balduin V. von Hennegau (* 1150; † 17. Dezember 1195 in Mons)Das Sterbedatum ist durch den Chronisten Gislebert von Mons überliefert. Das Geburtsjahr wird aus der Bemerkung erschlossen, laut der Balduin V. beim Tod seines Vaters im Jahr 1171 einundzwanzig Jahre alt war. Vgl. Gislebert, S. 600. aus dem Haus Flandern war seit 1171 Graf von Hennegau, dazu übernahm er 1188 als Erbe seines Onkels Heinrich des Blinden von Namur-Luxemburg die Grafschaft Namur (Balduin I.) und 1191 aus dem Erbrecht seiner Frau Margarete die Grafschaft Flandern (Balduin VIII.). Er war der Sohn des Grafen Balduin IV. von Hennegau und der Alix von Namur.
Leben Graf des Hennegau
Am Osterheiligabend dem 30. März 1168 wurde dem etwa achtzehnjährigen Balduin in Valenciennes die Schwertleite erteilt und er machte sich fortan als Turnierkämpfer einen Namen, so wie auf einem noch im Frühjahr 1168 von Graf Philipp von Flandern veranstalteten Turnier in Gournay, wo sich Balduin demonstrativ auf die Seite der zahlenmäßig unterlegenen Franzosen schlug. Im folgenden Hauen gegen die flämischen Ritter setzte er dem Grafen von Flandern so sehr zu, dass am Ende den Franzosen der Sieg zuerkannt wurde. Balduins Familie hatte selbst einmal die große Grafschaft Flandern innegehabt, diese allerdings im frühen 12. Jahrhundert an ein landesfremdes Geschlecht verloren, woraus eine Fehde mit dieser resultiert war. Aber im April 1169 heiratete er Margarete, eine Schwester Graf Philipps von Flandern, wodurch die Fehde beigelegt werden konnte. Mit seinem Schwager schloss er dazu eine Verteidigungsallianz, die gegen jeden möglichen Angreifer gerichtet sein sollte, mit Ausnahme des Königs von Frankreich und des Bischofs von Lüttich, welche die Lehnsherren Flanderns beziehungsweise des Hennegaus waren.
Schon im Jahr 1169 übernahm Balduin die Regentschaft im Hennegau, nachdem sich sein Vater bei einem Unfall eine schwere Verletzung zugezogen hatte. Im folgenden Jahr nahm er Partei für seinen Onkel mütterlicherseits, Graf Heinrich den Blinden von Namur-Luxemburg, in dessen Konflikt mit Graf Gottfried III. von Löwen-Brabant. Als er auf dem Weg zu einem von diesem veranstalteten Turnier in Trazegnies (Courcelles) war, wurde er von diesem am Bach Piéton aus dem Hinterhalt überfallen.Laut Gislebert (S. 519) fand das Gefecht am Piéton im August 1170 statt. Die Geschichte des Bistums Cambrai hat das Datum mit dem 13. Juli 1170 präzisiert. Vgl. Annales Cameracenses, in: MGH SS, 16, S. 554. Obwohl mit seinem Gefolge zahlenmäßig unterlegen, fügte Balduin dem Löwener schwere Verluste zu und schlug ihn in die Flucht. Anschließend unterstützte Balduin seinen Onkel bei der Unterwerfung aufrührerischer Vasallen in Luxemburg und nahm dabei Bertrange ein.
Im November 1171 starb Balduin IV., und Balduin V. konnte die Herrschaft im Hennegau übernehmen. Zur Fastenzeit des Jahres 1172 schwur er seinem Lehnsherrn, dem Bischof von Lüttich, den Lehnseid. Der Hennegau gehörte dem Feudalverband des Heiligen Römischen Reichs an, nahm aber in seiner Feudalhierarchie als Lehen des Lütticher Bistums nur einen nachgeordneten Rang ein. Geographisch umgeben war es von den größeren und mächtigeren Territorialverbänden Löwen-Brabant im Norden, Namur-Luxemburg im Osten sowie Flandern-Vermandois im Süden und Westen, welches allerdings dem Königreich Frankreich angehörte. Politisch war Balduin V. von Haus aus eng mit seinem Onkel Heinrich dem Blinden von Namur-Luxemburg verbunden, eine dynastische Allianz, die einen bestimmenden Teil seines Lebens darstellte. Den Onkel unterstützte er noch im Jahr 1172 erneut militärisch, dieses Mal gegen Herzog Heinrich III. von Limburg, den er in seiner Burg Arlon belagerte. Nach diesem Waffendienst wurde Balduin von seinem alten, halberblindenen Onkel, der selbst keine Kinder hatte, formell zu dessen Erben in all seinen Ländereien bestimmt, wodurch Balduin zu einem der mächtigsten Fürsten im alten niederlothringischen Raum werden würde.
Das Erbe des Onkels war nicht die einzige verheißungsvolle Aussicht für die Zukunft, die sich für Balduin eröffnete. Seit seiner Ehe mit Margarete im Jahr 1169 pflegte er gleichfalls ein enges Verhältnis zu deren Bruder, Graf Philipp von Flandern, der einer der mächtigsten Feudalfürsten Westeuropas war. In den Jahren 1173 und 1176 starben nacheinander dessen Brüder Matthäus und Peter, ohne Söhne zu hinterlassen. Da Graf Philipp ebenfalls keine Kinder besaß, konnte sich Balduin als Ehemann dessen ältester Schwester Hoffnungen auf das reiche flämische Erbe machen. Im August 1176 wurde das Bündnis zwischen Flandern und Hennegau erneuert und 1177 wurde Balduin in Lille schließlich offiziell von Graf Philipp zu dessen Erbe bestimmt. Im Gefolge seines Schwagers nahm Balduin am 1. November 1179 bei der Krönung König Philipps II. von Frankreich in Reims teil. Dem Einfluss des Schwagers war auch die folgende Vermittlung einer Ehe zwischen dem König und Balduins ältester Tochter Isabella zu verdanken. Obwohl Balduin somit als Schwiegervater eines Königs eine deutliche Rang- und Ansehenserhöhung erfahren hätte, war er dieser Verbindung zunächst abgeneigt, hatte doch die geforderte Bereitstellung des Artois als Mitgift der Braut eine Minderung seines zu erwartenden Erbes dargestellt. Erst auf das drängende Zureden des Grafen von Flandern hin erteilte er seine Zustimmung zur Hochzeit, die am 28. April 1180 in Bapaume begangen wurde. Am 29. Mai 1180 war Balduin bei der Krönung seiner Tochter in Saint-Denis präsent. Am 14. Mai 1181 besiegelte er in Provins ein Ehearrangement mit dem Grafenhaus der Champagne, wonach seine zweite Tochter Jolante mit dem jungen Graf Heinrich II. von Champagne und sein ältester Sohn Balduin mit Maria von Champagne verheiratet werden sollte.
In den folgenden Jahren betätigte sich Balduin vermehrt als Turnierkämpfer und vor allem als getreuer Gefolgsmann seines Onkels und seines Schwagers in deren Fehden gegen ihre Feinde. Im Jahr 1182 unterstützte er mit Waffen sogar den Grafen von Flandern in dessen Streit mit dem König von Frankreich, seinem Schwiegersohn, um den Besitz des Vermandois. Anschließend befehdete er den Sohn des Grafen von Löwen, nachdem dieser eine Burg des Hennegau besetzt hatte. Der Konflikt wurde durch die Kreuznahme des Grafen von Löwen im Frühjahr 1183 unterbrochen, da er als Kreuzfahrer unter dem Schutz der Kirche stand.
Kampf um das Erbe
Im Winter des Jahres 1182 auf 1183 ist der Graf von Namur-Luxemburg schwer erkrankt und dabei vollständig erblindet, worauf ihn Balduin sofort auf der Luxemburg besuchte. Dort ist er von seinem Onkel erneut als Erbe bestätigt worden und hat die Huldigung mehrerer Vasallen von diesem entgegennehmen können. Die Nachfolgeregelung ist am 22. Mai 1184 in auf dem Hoftag zu Mainz, auf dem Balduin als kaiserlicher Schwertträger fungierte, durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa bestätigt wurden.Vgl. MGH Const. 1,
Ungeachtet dieses diplomatischen Erfolgs begannen noch im Jahr 1184 die politischen und dynastischen Allianzen des Grafen von Hennegau zu erodieren. Zuerst hatte eine Entfremdung zu Graf Philipp von Flandern stattgefunden, der eine zweite Ehe eingegangen war und damit die Nachfolge Balduins in Frage stellte. Nachdem dieser darauf im Streit um das Vermandois die Nähe zu König Philipp II. von Frankreich gesucht hat, verbündete sich der Graf von Flandern mit dem aus dem Heiligen Land heimgekehrten Graf Gottfried III. von Löwen und dem Erzbischof Philipp von Köln. Weil weder der Bischof von Lüttich noch der König von Frankreich Waffenhilfe leisteten, konnte Balduin gegen die Verwüstung des Hennegaus durch diese Koalition, außer der Sicherung seiner Burgen, wenig unternehmen. Noch dazu hatte sich seinen Gegnern eidbrüchig einer seiner wichtigsten Vasallen hinzugesellt, Jakob von Avesnes. Die Kämpfe wurden erst im Frühjahr 1185 beendet, nachdem der König von Frankreich mit Heeresmacht in das Vermandois vorgedrungen war und so den Grafen von Flandern im Vertrag von Boves zum Frieden zwang. Balduin hatte darin die Wiederaufnahme des Jakob von Avesnes in seine Gnade akzeptieren müssen, sein flandrisches Erbe blieb indes weiter bedroht.
Auf dem Bruch mit dem Schwager folgte unerwartet der mit dem Onkel. Heinrich dem Blinden war trotz seines Alters und seiner Behinderung 1186 doch noch eine Tochter geboren worden, Ermesinde, die er nun ungeachtet aller früheren Versprechen gegenüber Balduin zu seiner Erbin bestimmte. Darüber hinaus hatte der Onkel seine Tochter schon im März 1187 mit Graf Heinrich II. von Champagne verlobt, welcher dafür wiederum sein vorheriges Verlöbnis mit der Tochter Balduins brach. Der einzige Alliierte, dem Balduin noch verblieb, stellte Kaiser Friedrich I. Barbarossa dar, an den er sich umgehend klagend wandte. Da der Kaiser unter allen Umständen die Erbfolge eines französischen Fürsten in einem der wichtigsten Reichsterritorien im Niederlothringischen zu verhindern beabsichtigte, erklärte er am 17. Mai 1187 in Toul, dass das Erbversprechen des Grafen von Namur-Luxemburg gegenüber Balduin nach wie vor Gültigkeit besaß. Öffentlich wurde dies auf dem Reichstag zu Worms am 15. August 1187 durch den Kaiser bestätigt und auch der römische König und designierte Kaiser Heinrich VI. erklärte sich am 16. Mai 1188 in Seligenstadt gleichermaßen.Vgl. MGH Const. 1, Trotz der kaiserlichen Haltung zeichnete sich ein bewaffneter Konflikt ab, als Heinrich der Blinde entgegen allen Versicherungen, das Machtwort des Kaisers anzuerkennen, damit begann, seine Burgen an Amtsleute des Grafen von Champagne zu übergeben. Balduin hatte davon erfahren und darauf seine Vasallen mobilisiert. Im Sommer 1188 eroberte er die Burg von Namur und mit ihr den größten Teil der restlichen Grafschaft. Lediglich die Burgen von Durbuy und La Roche wurden vom Graf der Champagne besetzt, womit einem weiteren Vorstoß Balduins gegen Luxemburg ein Riegel vorgeschoben wurde. Weitere Kämpfe sind danach von kaiserlicher Seite aus unterbunden wurden, aber Balduin konnte sich deren Unterstützung weiter sicher sein. Mit einer durch seine Boten überbrachten Geldzahlung hat er im November 1188 den Kaiser zu Erfurt für seine Sache halten und zugleich ein Gegengebot des Grafen von Champagne ausstechen können. Anschließend ist Balduin von dem kaiserlichen Ritter Friedrich von Hausen nach Worms geleitet wurden, wo er am 23. Dezember 1188 von König Heinrich VI. in einem Geheimabkommen die Zusage erhalten hat, im Besitz der Grafschaft Namur anerkannt zu werden, die dazu mit allen Regalien einer Markgrafschaft ausgestattet und zu einem unmittelbaren Reichslehen erhoben werden sollte, was für Balduin mit der Rangerhöhung zu einem Reichsfürsten verbunden war.Vgl. Gislebert, S. 563ff.