Als Altersbestimmung beim Menschen bezeichnet man die Bestimmung des Lebensalters.

Ein bestimmtes Lebensalter spielt in vielen Rechtsbereichen eine Rolle, weil davon bei natürlichen Personen eine Vielzahl von Rechten und Pflichten abhängt wie die Geschäftsfähigkeit, Handlungs- und Verfahrensfähigkeit, Strafmündigkeit und verschiedene Regelungen des Familien-, Sozial-, Asyl- und Aufenthaltsrechts. International bedeutsam sind die Anliegen der Altersbestimmung beispielsweise für die Wahrung von Kinderrechten oder die Erhebung von statistischen Daten eines nationalen oder regionalen Zensus in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung oder Ernährungssituation. Dies betrifft vor allem Staaten mit einem mangelhaften oder gänzlich fehlenden Geburtenverzeichnis.Terry Smith, Laura Brownlees: (PDF; 1,2 MB) Veröffentlichung von UNICEF, April 2011; abgerufen am 9. Januar 2018 (englisch)

Die Altersbestimmung bzw. Altersschätzung bei Leichen(teilen) und Skeletten hilft bei der Identifizierung unbekannter Toter. Rechtlich bedeutsam ist weniger das Alter als vielmehr der Todeszeitpunkt einer verstorbenen Person, etwa im Erbrecht. Für die Archäologie ist das geschätzte Lebensalter wichtig, da es bei anthropologischen und soziologischen Fragestellungen hilft.

Eine Altersbestimmung von Personen ist anhand amtlicher Ausweise möglich, die das Geburtsdatum beweisen, beispielsweise einer Geburtsurkunde. Bei der Altersbestimmung von Personen ohne oder mit nicht anerkannten Ausweisen wird zunächst eine Einschätzung über eine qualifizierte Inaugenscheinnahme und Befragung vorgenommen. In Zweifelsfällen werden medizinische Untersuchungen oder auch medizinische Maßnahmen durch die zuständigen Behörden veranlasst und durch Gerichtsmediziner durchgeführt.

Methodik der Altersfeststellung

Nichtmedizinische Methoden Eine nichtmedizinische Methode ist die Altersfeststellung anhand von Urkunden oder sonstigen Schriftstücken.

Bei Personen ohne Ausweisdokumente kommt im Verwaltungsverfahren gem. VwVfG die Inaugenscheinnahme bei einem Gespräch, die Befragung von Angehörigen oder Bekannten und die Begutachtung äußerer Merkmale in Betracht. Da es hierfür keine wissenschaftlichen Standards gibt, ist die Methode mit einem großen Fehlerpotential behaftet.Eva Britting-Reimer: Altersbestimmung in Deutschland und im Europäischen Vergleich. (PDF; 1,6 MB) Veröffentlichung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Februar 2005.

Medizinische Methoden Bei den medizinischen Methoden ist zu unterscheiden zwischen ärztlichen Untersuchungen wie der visuellen zahnmedizinischen Altersdiagnostik durch Begutachtung des Gebisses oder Feststellung der Zahnreife sowie der körperlichen Reife und ärztlichen Maßnahmen, bei denen Röntgendiagnostik, Computertomographie oder Magnetresonanztomographie zur Beurteilung von Zähnen, Handwurzelknochen bzw. Hand oder der Schlüsselbeine zum Einsatz kommt.

Medizinische Methoden haben gegenüber den nichtmedizinischen die größere Objektivität, da es hierfür wissenschaftliche Standards gibt und die Maßnahmen von wissenschaftlich geschulten Fachkräften durchgeführt werden.

Ärztliche Maßnahmen am lebenden Menschen bedürfen der informierten Einwilligung des Betroffenen, damit sich der durchführende Arzt nicht eines Körperverletzungsdeliktes schuldig macht. Der Nachteil der Röntgendiagnostik am lebenden Mensch ist, dass der Körper dabei Röntgenstrahlung ausgesetzt wird. Bei einer Röntgenaufnahme der Hand entsteht eine Strahlenbelastung von 0,1 Mikrosievert, bei einer Panoramaschichtaufnahme des Kiefers von 26 Mikrosievert und bei einem Schulter-CT von 400 Mikrosievert. Bei Röntgenuntersuchungen zum Zweck der Altersschätzung in Strafverfahren und im Anwendungsbereich des Aufenthaltsgesetzes darf die Röntgenuntersuchung der Gesundheit der zu untersuchenden Person nicht abträglich sein. Es gibt keinen Grenzwert, unterhalb dem Strahlung als völlig unbedenklich anzusehen wäre.Norbert Lossau: So groß ist die Strahlenbelastung beim Röntgen der Hand. In: welt.de, 2. Januar 2018. Die Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit von Röntgenuntersuchungen außerhalb von Strafverfahren ist uneinheitlich.Schmeling u. a.: Forensische Altersdiagnostik. In: Ärzteblatt. 29. Januar 2016, S. 45. Zum Vergleich: Der deutsche Durchschnittsbürger bekommt im Jahr etwa 2000 Mikrosievert durch Röntgenstrahlung ab, dazu 1000 bis zu 2000 Mikrosievert durch die normale Umgebungsstrahlung.Lydia Rosenfelder: Kinder mit Bärten. In: FAZ. 7. Januar 2018.Norbert Lossau: So groß ist die Strahlenbelastung beim Röntgen der Hand. In: Die Welt. 2. Januar 2018.

Um stochastische Schäden durch künstliche ionisierende Strahlung zu vermeiden, wird mit der EU-Richtlinie 2013/59 (Euratom) für die medizinische Anwendung eine rechtfertigende Indikation verlangt. In Deutschland gilt dies nach § 23 der Röntgenverordnung, wobei § 25 vom Gesetz vorgesehene Fälle erlaubt.Grundsätze des Strahlenschutzes. In: Bundesamt für Strahlenschutz. 22. Mai 2017, abgerufen am 15. Januar 2018.

Bei der Diagnose wird aus dem individuellen biologischen Alter auf das chronologische Alter des lebenden Betroffenen geschlossen. Die dazu verwendeten Referenzstudien sollten möglichst folgende Anforderungen erfüllen: adäquate Stichprobengröße, gesicherte Altersangabe der Probanden, gleichmäßige Altersverteilung, Geschlechtertrennung, Angabe des Untersuchungszeitpunkts, klare Definition und Methodik, Angaben zur Referenzpopulation nach genetisch-geographischer Herkunft und sozioökonomischem Status sowie Angaben zur Gruppengröße. Forensische Kernaussage ist je nach Untersuchungsauftrag die Angabe des wahrscheinlichsten Alters, ob eine bestimmte Altersangabe zutreffen kann oder eine Altersgrenze überschritten ist. Je nach Untersuchungsauftrag sind die bedeutsamen Altersangaben hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit verbal zu bewerten.Aktualisierte Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik für Altersschätzungen bei Lebenden im Strafverfahren (PDF) Rechtsmedizin 2008/6. 4. Oktober 2008. (PDF; 175 kB)

Wenn eine verzögerte bzw. beschleunigte Skelettreifung nicht ausgeschlossen werden kann, unterliegt die Altersschätzung bei der Begutachtung eines einzelnen Knochens bzw. Zahns einer Streuung von ±2 Jahren. Die Streubreite lässt sich durch multifaktorielle Untersuchung weiter verringern. Die Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik empfiehlt als allgemein anerkannte Methodik die Kombination aus ärztlicher Untersuchung und als ärztliche Maßnahmen eine Röntgenuntersuchung der linken Hand und ggf. auch des Schlüsselbeins. (PDF; 268 kB) In: Zentrale Ethikkommission. 30. September 2016A. Schmeling, C. Grundmann, A. Fuhrmann, H.-J. Kaatsch, B. Knell, F. Ramsthaler, W. Reisinger, T. Riepert, S. Ritz-Timme, F.W. Rösing, K. Rötzscher, G. Geserick: Aktualisierte Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik für Altersschätzungen bei Lebenden im Strafverfahren. (PDF; 175 kB) In: Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik.

Primär an Verstorbenen angewandt werden Methoden wie die Analyse der Skelettreife, altersgemäße Erkrankungen wie Arthrose und Arterienverkalkung, oder Veränderungen der Knochenstruktur. Durch moderne feinauflösende bildgebende Verfahren sind solche Diagnosen aber zunehmend auch in vivo möglich. Informationen lassen sich auch aus Größe und Anzahl von Spuren an den Osteonen, einer Struktur im Knochengewebe, schließen.Daniel Möckli: Medizinische Untersuchungen und Ergebnisse an Ötzi. In: Academia.edu. 2011, abgerufen am 8. Januar 2018.

Die Zahnuntersuchungen beinhalten die visuelle Begutachtung des Gebisses und die Feststellung der Zahnreife. Bei Verstorbenen ist die Schätzung des Alters unter Berücksichtigung der Zahndurchbruchszeiten, der Wurzeldentintransparenz, des Razemesierungsgrades der Asparaginsäure im Dentin, und des Grades der Zementannulation (Zählung von „Jahresringen“ im Zahnzement) möglich.Carsten Babian: Forensische Altersschätzung. Artikel auf den Seiten der Rechtsmedizin der Universität Leipzig. 6. März 2017, abgerufen am 8. Januar 2018.

Genetische Untersuchungen Mit epigenetischen Methoden kann das Alter mit einer Genauigkeit von 1 bis 3 Jahren genähert werden. Diese Methode wurde von Steve Horvath im Jahr 2013 erstmals publiziert, einem Statistikprofessor an der University of California, Los Angeles.

Beruhend auf der Tatsache, dass sich die Aktivität bestimmter Gene mit zunehmendem Alter verändert (DNA-Methylierung) kann eine DNA-basierte molekulare Abschätzung des Lebensalters mittels Methylierungsanalyse erfolgen.Peter M. Schneider, Barbara Prainsack, Manfred Kayser: Erweiterte forensische DNA-Analyse zu Vorhersage von Aussehen und biogeografischer Herkunft. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 116, Heft 51–52, 23. Dezember 2019, S. 873–880, hier: S. 878–879.

Praktische Bedeutung der Minderjährigkeit Strafverfahren Die für die Strafmündigkeit relevante Altersgrenze ist gem. Strafgesetzbuch (StGB) das 14. Lebensjahr bei Begehung der Tat. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, sind generell schuldunfähig, sie bleiben also stets straflos.Gunther Geserick, Andreas Schmeling: Altersschätzung Jugendlicher im Strafverfahren: Empfehlungen für die Begutachtung. In: Deutsches Ärzteblatt. 2001; 98(23): A-1535 / B-1308 / C-1223.

Bei Jugendlichen bis zum Alter von 17 Jahren ist Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) kann je nach dem Stand der sittlichen und geistigen Entwicklung entweder Jugend- oder Erwachsenen-Strafrecht anzuwenden sein.Andreas Schmeling: Forensische Altersdiagnostik bei Lebenden im Strafverfahren Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin 2003 Für die Frage der Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts gilt nach Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG): Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Heranwachsender ist, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

Verfahrensrechtliche Grundlage für eine Altersbestimmung ist Strafprozessordnung (StPO). Danach ist eine körperliche Untersuchung ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. Ob eine medizinische Röntgen-Untersuchung verhältnismäßig ist, muss im jeweiligen Einzelfall durch einen Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch durch den Staatsanwalt, entschieden werden.Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 16/3236 vom 4. Januar 2018 (PDF) S. 5 Zulässig ist eine Röntgenuntersuchung zur Altersbestimmung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur nach Berücksichtigung der Stärke des Tatverdachts und der Schwere der Tat.Burkhard Madea: Rechtsmedizin. Springer 2015, ISBN 978-3-662-43499-4, S. 544

Aufenthaltsrechtliches Verfahren Bestehen Zweifel über das Lebensalter eines Ausländers, sind zur Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität von Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Messungen und ähnliche Maßnahmen, einschließlich körperlicher Eingriffe zulässig, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zum Zweck der Feststellung des Alters vorgenommen werden, wenn kein Nachteil für die Gesundheit des Ausländers zu befürchten ist. Zweifel an der Vollendung des 14. Lebensjahres gehen dabei zu Lasten des Ausländers ( Abs. 3, Abs. 6 AufenthG). Diese Maßnahmen sind zu dulden ( Abs. 10 AufenthG).

Die Altersbestimmung ist nach dem Aufenthaltsgesetz für die Feststellung der Handlungsfähigkeit gem. Abs. 1, den Minderjährigenschutz bei der Abschiebung gem. Abs. 1a und beim Vollzug der Abschiebehaft gem. Abs. 3 notwendig und obliegt gem. Abs. 1 den Ausländerbehörden.Zuständigkeitsfragen zur Altersbestimmungbei minderjährigen Ausländern und zum Eintritt der Volljährigkeit. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3 -3000 -044/16, Februar 2016, S. 3 f.

Asylverfahren