mini|Die Amtssprachen der EU am Eingang des Europäischen Parlaments
Mehrsprachigkeit im Recht ist ein wissenschaftliches Forschungsfeld der Rechtslinguistik. Die Mehrsprachigkeit im Recht ist zugleich von großer praktischer Bedeutung, etwa in supranationalen Organisationen wie der Europäischen Union.Nussbaumer, Markus / Bratschi, Rebekka (2014): Mehrsprachige Rechtsetzung.
Mehrsprachigkeit im europäischen Parlament
Mehrsprachigkeit im europäischen Parlament bezieht sich auf all jene Rechtstexte, die im Sinne einer Gleichberechtigung der europäischen Rechtspolitik in sämtliche Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden. Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdeP) haben das Recht in jeder, ihr ausgewählten Amtssprache zu sprechen. Die Europäische Union (EU) zeichnet sich durch ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt aus. Durch ihre vielseitige Kulturpolitik ist dadurch die Sprachenpolitik der EU entstanden, die seit 1992 weitgehend eigenständig ist.Haselhuber, Jakob (2012): Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union. Eine Analyse der EU-Sprachenpolitik, mit besonderem Fokus auf Deutschland. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. Seit 2013 gehören 24 Staaten der EU an, deren Recht es ist, alle Rechtstexte in ihrer Sprache lesen zu können. Daher sind alle Dokumente und Rechtsvorschriften in jeder Amtssprache verfasst und nicht nur in den häufiger verwendeten Sprachen wie Englisch oder Französisch.
Amtssprachen der EU
Seit dem Beitritt Kroatiens im Jahre 2013 werden insgesamt 24 verschiedene Sprachen im Europäischen Parlament gesprochen. Seither werden alle Dokumente in folgende Amtssprachen übersetzt: Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch (1958) Dänisch, Englisch (1973) Griechisch (1981) Portugiesisch, Spanisch (1986) Finnisch, Schwedisch (1995) Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch (2004) Bulgarisch, Irisch, Rumänisch (2007) Kroatisch (2013) Alle Sprachen sind gleichberechtigt. Mit der Gleichberechtigung aller 24 Amtssprachen gibt es somit 552 unterschiedliche Kombinationen der Übersetzung, weil jede Sprache in 23 andere übersetzt werden kann.
Rechtstextübersetzung
Bei der Übersetzung und Überprüfung der Rechtstexte herrschen strenge Vorschriften nach denen sich die Übersetzer richten müssen. Der parlamentsinterne Übersetzungsdienst muss daher in relativ kurzer Zeit den Anforderungen gerecht werden und die Dokumente übersetzen. Die Übersetzungsdienste beschäftigen sich vor allem mit der Arbeit an EU-Rechtsvorschriften, die in Ausschüssen angenommen oder abgelehnt werden und nach Annahme zu Rechtsakten werden. Somit ist diese Arbeit der internen Übersetzer sozusagen der letzte und ein sehr verantwortungsvoller Schritt. Doch die Übersetzungsdienste des Europäischen Parlaments beschäftigen sich außerdem mit weiteren Textarten aus unterschiedlichen Bereichen, wie den Beschlüssen der leitenden Organe des Parlaments und des Europäischen Bürgerbeauftragten. Zudem mit Informationen für die Bürger und alle Mitgliedstaaten, mit parlamentarischen Anfragen und Dokumenten von anderen politischen Ausschüssen sowie der Feststellung des jährlichen EU-Haushaltsplans und den Entlastungsverfahren. Zu guter Letzt beschäftigen sich die Dolmetscherdienste mit den Entschließungen des Europäischen Parlaments zu aktuellen Themen.
Rechtssetzungsverfahren
Neben dem parlamentsinternen Übersetzungsdienst sind Sprachjuristen bei der Rechtssetzung beteiligt, die für eine optimale Qualität und Richtigkeit der Rechtstexte garantieren. In einem Team gibt es ungefähr 75 Sprachjuristen, die sich weitestgehend um Folgendes kümmern: Die Mitglieder und Ausschusssekretariate erhalten Formulierungs- und Verfahrenstipps. Danach erstellen sie die Rechtstexte, die daraufhin im Ausschuss publiziert werden, wobei ihre Qualität von den Sprachjuristen garantiert wird. Zum anderen sind sie verantwortlich für die technische Vorbereitung der Änderungsanträge und die Veröffentlichung der angenommenen Texte durch das Plenum. Zu guter Letzt erstellen Sprachjuristen die endgültige Fassung der Rechtstexte mithilfe der Rechts- und Sachverständigen des Rates.
Dolmetschen
Neben schriftlichen Übersetzern werden außerdem Dolmetscher zum simultanen mündlichen Übersetzen eingesetzt. Das europäische Parlament verfügt über einen der größten Dolmetscherdienste der Welt. Zu Zeit sind ca. 270 Dolmetscher fest angestellt. Dazu kommen ca. 1800 externe Akkreditierte. Dolmetscher des Europäischen Parlaments ermöglichen seinen Mitgliedern eine verständliche Kommunikation, sodass sie sich verstehen und miteinander verständigen können. Im Europäischen Parlament werden verschiedene Arten des Dolmetschens angeboten.
Simultandolmetschen
Der Dolmetscher übersetzt während einer Sitzung die Rede simultan, also parallel. Er sitzt dabei in einer schalldichten Kabine mit Blick auf den Saal und seine Übersetzung kann über Kopfhörer von den Teilnehmern gehört werden.
Konsekutivdolmetschen
Bei dieser Variante gibt der Dolmetscher seine Übersetzung anhand von Notizen am Ende der Rede wieder. Diese Art von Dolmetschen wird vor allem bei Interviews, in kleinen Gruppen oder Arbeitsessen angewandt, ist jedoch heutzutage weitestgehend durch das simultane Übersetzen ersetzt worden.
Flüsterdolmetschen
Der Dolmetscher sitzt neben dem Teilnehmer und flüstert ihm die Übersetzung simultan zu. Diese Variante ist jedoch nur bei einer relativ kleinen Gruppe möglich, bei der die Teilnehmer eng beieinander stehen.
Kofferdolmetschen
Diese Art von Dolmetschen ist eine Variante des simultanen Dolmetschens, bei der es nicht möglich ist, auf eine schalldichte Kabine zurückgreifen zu können. Daher verwendet der Dolmetscher beim „Koffer-Dolmetschen“ einen Koffer, indem sich ein System aus Kopfhörern und Mikrophon befindet.
Übersetzung von Rechtstexten
Das Recht in der eigenen Sprache ist von großer Bedeutung, da dies die Bedingung dafür ist, dass dieses Recht für jeden Bürger und jede Bürgerin zugänglich und verständlich ist. Ist in einem Staat der politische Wille zur Mehrsprachigkeit vorhanden und es gibt somit mehrere offizielle Sprachen, also Amtssprachen, so muss jeder Gesetzestext in den verschiedenen Sprachversionen zur Verfügung stehen. Eine solche mehrsprachige Rechtsordnung sieht vor, dass die Gesetze in allen Sprachversionen authentisch und verbindlich vorliegen. Dabei ist gibt es jedoch immer auch eine Sprachversion, die im Zweifelsfall in ihrer Gültigkeit über die anderen gestellt wird.
Entstehung der verschiedenen Sprachfassungen
Wie wir im Kapitel zur Mehrsprachigkeit im Europäischen Parlament gesehen haben, unterliegt die Übersetzung von Rechtstexten strengen Vorschriften und die Übersetzer müssen zeitnah und verantwortungsbewusst arbeiten. In der EU gibt es insgesamt 24 Amtssprachen, die alle rechtlich gleichwertig sind. Trotz strenger Vorlagen gilt grundsätzlich, dass auch beim Übersetzen juristischer Texte Raum für Subjektivität und Kreativität gibt, dass dieser Raum sich jedoch in bestimmten Situationen und bei bestimmten Textsorten reduzieren kann. Die Hauptschwierigkeit im Übersetzungsprozess ist die Sicherstellung der inhaltlichen Übereinstimmung, auf die schon bei der Textherstellung verstärkt geachtet werden sollte. Dadurch ergibt sich weiterführend das größte Problem des juristischen Übersetzens: das Verstehen des Ausgangstextes und die Kenntnis des jeweiligen Sachverhalts.
Es gibt drei verschiedene Verfahren zur Ausarbeitung beziehungsweise Übersetzung mehrsprachiger Normtexte: Die Mehrsprachige Ausarbeitung der Texte Die Überarbeitung der Texte Die reine Übersetzung Dabei gibt es oft Überschneidungen beziehungsweise verschiedene Mischungen zwischen den einzelnen Verfahren, die jedoch immer einen dominanten Typ vorweisen. Innerhalb der verschiedenen Verfahren muss außerdem auf drei spezifische Merkmale zum Übersetzen juristischer Texte geachtet werden: Es geht um eine andere Sprachkultur, eine andere Rechtskultur und es geht potentiell um Adressatengruppen mit sehr unterschiedlichem Vorwissen.Arntz, Reiner (2001): Fachbezogene Mehrsprachigkeit in Recht und Technik. Hildesheim: Georg Olms AG.
Mehrsprachige Ausarbeitung der Texte
Innerhalb dieses Verfahrens stehen den Übersetzern zwei verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung: Die sogenannte Koredaktion oder die gemischtsprachige Redaktion.
Koredaktion
Bei der Koredaktion wird der Gesetzestext parallel in mehreren, je einsprachigen Fassungen erarbeitet. Dabei gibt es keinen Ausgangstext und von Beginn an eine Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Sprachfassungen. Dieses Verfahren wird als Idealfall gewertet, da hier alle Sprachen gleichwertig sind und die Texte aufgrund der Berücksichtigung der sprachlichen Eigenheiten auch linguistisch authentisch sind.
Gemischtsprachige Redaktion
Im Verfahren der gemischtsprachigen Redaktion wird ein gemischtsprachiger Text erarbeitet, bei dem jeder der beteiligten Übersetzer einen Textteil in seiner eigenen Sprache verfasst.
Korevision
Bei der Korevision werden aus einem ein- oder gemischtsprachigen Text mehrere einsprachige Texte verfasst. Dabei ist zum Zeitpunkt der Übersetzung der Ausgangstext noch nicht fest und somit verändert sich jede Sprachfassung während des Vorgangs.
Reine Übersetzung
Im Gegensatz zur Korevision steht bei der reinen Übersetzung der Ausgangstext zum Zeitpunkt der Übersetzung schon weitestgehend fest. Die Übersetzungen in andere Amtssprachen haben somit keinen Einfluss mehr auf den Originaltext. Dieses Verfahren wird zum Beispiel dann angewandt, wenn eine bestimmte Sprachversion erst sehr spät in den Rechtsprozess eingebunden wird. Positiv an diesem Verfahren ist allerdings das Klärungspotenzial, da niemand den Text genauer liest als derjenige, der ihn übersetzen soll.
Gerichtsurteile können nach den nationalen Rechtsordnungen sehr unterschiedlichen formalen und inhaltlichen Kriterien unterliegen und sind deshalb nur mit gewissen Schwierigkeiten in eine andere Sprache übertragbar.Suzanne Ballansat: „Attendu que?“ Französische Gerichtsurteile als Herausforderung für den Übersetzer Universität Genf, ohne JahrJutta Lashöfer: Zum Stilwandel in richterlichen Entscheidungen. Über stilistische Veränderungen in englischen, französischen und deutschen zivilrechtlichen Urteilen und in Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften. Waxmann Verlag, 1992
Übersetzer
Nachdem die verschiedenen Verfahren zum Übersetzen von Rechtstexten erläutert wurden, stellt sich außerdem die Frage, wer sich potentiell am meisten zum Übersetzen eignet. Gibt man die Übersetzung bei einem Experten des jeweiligen Fachs (hier z. B. bei einem Juristen) in Auftrag oder bei einem professionellen Übersetzer? Beide Seiten haben dabei ihre eigenen Vorteile. Der Übersetzer trägt durch seine sprachliche Ausbildung zur Sicherung der Qualität des Textes bei. Auch dauert die Aneignung von zufriedenstellenden Sprachkenntnissen länger und ist aufwendiger als die Aneignung von Fachwissen. Die Seite der Fachexperten dagegen weist darauf hin, dass das Wissen um Fachzusammenhänge wichtiger ist als die sprachliche Korrektheit und Eleganz. Dieses Argument wird besonders relevant bei der Auslegungsproblematik unterschiedlicher sprachlicher Fassungen in der Rechtslinguistik.
Optimal ist daher eine Arbeitsteilung innerhalb des Übersetzens, die entsprechend den verschiedenen Phasen der Übersetzung sowohl die fachliche, als auch die sprachliche Kompetenz während des Prozesses sichert. Die verschiedenen Phasen der arbeitsteiligen Übersetzung sind: Die Rezeptionsphase Die Transferphase (Re)produktionsphase