Die Flagge mit drei waagerechten, gleich breiten Streifen in den Farben Schwarz-Weiß-Rot war von 1867 bis 1871 Kennzeichen für Handels- und Kriegsschiffe des Norddeutschen Bundes, von 1871 bis 1919 die Nationalflagge (offiziell festgelegt 1892) des Deutschen Reiches in der Kaiserzeit und von 1933 bis 1935 eine von beiden Nationalflaggen des „Dritten Reiches“; die andere war die Hakenkreuzflagge der NSDAP, die 1935 durch die Nürnberger Gesetze als alleinige Nationalflagge eingeführt wurde.Erlaß des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung. In: documentarchiv.de, abgerufen am 19. September 2020. Im Kaiserreich wurden die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu weithin akzeptierten Landesfarben. Nach 1919 blieben sie die dominierenden Farben in der Handelsflagge der Weimarer Republik. In dieser Zeit wurden sie zunehmend von Monarchisten, Freikorps und anderen rechtsgerichteten Republikgegnern als Zeichen für ihre Ablehnung des republikanischen Staates verwendet.

Außerhalb Deutschlands ist die Farbenfolge Rot-Weiß-Schwarz besonders im arabischen Raum weit verbreitet und wird dort oft zusammen mit Grün verwendet (→ panarabische Farben).

Ausgangsfarben und Symbolik Weiß-Rot Die Farben Weiß-Rot finden in der Heraldik breite Verwendung. Besonders in den Wappen und Flaggen der Hansestädte sind sie sehr weit verbreitet, so beispielsweise in den Wappen von Hamburg, Bremen, Lübeck, Rostock, Stralsund, Greifswald, Wismar, Braunschweig und Halberstadt. Auch das in Norddeutschland mit bedeutender Symbolik versehene Sachsenross, das noch heute die Wappen Niedersachsens und Westfalens bildet, besteht aus einem weißen Pferd in einem roten Schild. Ebenso werden das Holsteiner Nesselblatt und das Wappen von Brandenburg von Rot und Weiß dominiert, auch das Land Berlin, das Land Thüringen und das Land Hessen führen die Landesfarben Rot und Weiß.

Auch in den Abzeichen und Flaggen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation fanden die Farben Weiß-Rot Verwendung. Die ursprüngliche Reichsfahne, welche erstmals im 12. Jahrhundert auftauchte, zeigte ein silbernes Kreuz auf rotem Grund. Um 1350 wurde sie dann vom königlichen bzw. kaiserlichen Adlerbanner verdrängt. Lediglich ein roter Wimpel an der Reichssturmfahne erinnerte noch an sie. Die Kombination Schwarz-Weiß-Rot fand sich indes bereits in der Reichsrennfahne, der Kriegsflagge des Heiligen Römischen Reiches. Sie zeigte einen schwarzen und einen silbernen Streifen mit zwei gekreuzten roten Schwertern darauf.

Weiß-Schwarz Die Farben Weiß-Schwarz haben eine enge Beziehung zur Geschichte Preußens. So trugen schon die Ritter des Deutschen Ordens einen weißen Schild mit einem schwarzen Kreuz. Der bedeutende Hochmeister des Deutschen Ordens Hermann von Salza erhielt von Kaiser Friedrich II. anlässlich seiner Ernennung zum Reichsfürsten in der Goldbulle von Rimini den schwarzen Reichsadler als Gnadenzeichen verliehen, den er daraufhin in einem weißen Schild führte. Daraus sollte dann das preußische Adlerwappen werden. Die später als Herrscher in Brandenburg und Preußen auftretende Familie der Hohenzollern hatte als Familienwappen einen Schild „von weiß und schwarz geviert“. Im Königreich Preußen waren die Flaggen der Provinzen Posen, Ost- und Westpreußen ebenfalls weiß und schwarz. Der seit dem Mittelalter überlieferte Berliner Bär ist traditionell schwarz und ziert das Berliner Wappen auf weißem Grund.

Verwendung und Geschichte Norddeutscher Bund Unter Führung des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck wurde, nach der Auflösung des Deutschen Bundes 1866, aus 22 norddeutschen Staaten der Norddeutsche Bund gebildet. Nach dem Beitritt der Südstaaten wurde der erste deutsche Nationalstaat 1871 in „Deutsches Reich“ umbenannt. Die Frage der Hoheitszeichen stellte sich zuerst bei den Schiffen, die das Königreich Preußen und die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in den Bund einbrachten. Damit sie international identifizierbar waren, benötigten sie farbige Flaggen.

mini|Flaggen der kaiserlichen Marine, zurückgehend auf die Marineflaggen des Norddeutschen Bundes

Adolf Soetbeer, Sekretär der Handelskammer Hamburg, schlug in einem Artikel, der am 22. September 1866 im Bremer Handelsblatt erschien, als erster vor, die preußischen Farben Schwarz-Weiß mit den Hansefarben Weiß-Rot zu verbinden. Erste schriftliche Belege für Flaggenpläne Bismarcks kann man wenig später in den „Grundzügen“ zu einer Verfassung des Norddeutschen Bundes finden, in die er am 9. Dezember 1866 den Passus aufnahm:

Diese Lösung befürwortete auch Marineoberbefehlshaber Prinz Adalbert von Preußen am 25. Dezember 1866 bei einem Vortrag vor König und Kronprinz. Die Verfassung des Bundesstaates trat am 1. Juli 1867 in Kraft und bestimmte in Artikel 55:

Die Kriegsflagge wurde danach abgeändert zur später so genannten Reichskriegsflagge, aber die Handelsflagge behielt das Trikolorenmuster. Persönlich scheint Bismarck wenig Interesse an der Farbwahl gehabt zu haben. So ist ein Zitat von ihm aus dem Jahre 1871 überliefert, das sein prinzipielles Desinteresse bekundet: „Sonst ist mir das Farbenspiel einerlei. Meinetwegen grün und gelb und Tanzvergnügen, oder auch die Fahne von Mecklenburg-Strelitz.“

Deutsches Kaiserreich mini|Geografischer Ursprung der Nationalfarben des Deutschen Reichs Auch nach der Umbenennung des Norddeutschen Bundes in Deutsches Reich schrieb die Verfassung dieselben Farben vor. Weiter geregelt wurde die Verwendung der Flagge allerdings erst am 8. November 1892 in Paragraph 1 der Verordnung über die Führung der Reichsflagge. Österreich, das nun endgültig von der deutschen Einigung ausgeschlossen war, blieb bei den alten Kaiserfarben Schwarz und Gold.

In einer Zeit des in ganz Europa wachsenden Nationalismus standen die nationalen Symbole des Staates hoch im Kurs. Das galt insbesondere für einen vergleichsweise jungen Nationalstaat wie das Deutsche Kaiserreich, das bald auch ansehnliche politische und wirtschaftliche Erfolge erringen konnte, die sich dann auch mit den neuen Reichsfarben verbinden ließen. Stand Kaiser Wilhelm I. diesen noch ablehnend gegenüber, so änderte sich dies schlagartig mit Amtsantritt seines Enkels Wilhelm II. im Jahr 1888. Unter dessen Regiment wurde Schwarz-Weiß-Rot zum Symbol für das gewachsene Gewicht des Deutschen Reiches in der internationalen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

mini|links|hochkant=0.6|Kokarde von 1897 Wilhelms II. Anordnung aus dem Jahr 1897 – zum 100. Geburtstag seines Großvaters –, nach welcher die Bundestruppen zukünftig neben der Kokarde in den Landes- nun zusätzlich auch noch diejenige in den Reichsfarben aufzustecken hatten, war mehr als ein symbolischer Akt.Karl Schultz: Die Deutsche Flagge. Berlin 1928, S. 66–75. Schwarz-Weiß-Rot trat damit endgültig an die Stelle der alten Landesfarben. Zahlreiche Vereine in ganz Deutschland machten sich aus vaterländischer Begeisterung die Farben zu eigen.

mini|Nationalfarben in der kommerziellen Werbung 1905 Beispiele sind die zahlreichen Veteranen- und Kriegervereine, die sich nach dem siegreichen Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 gebildet hatten, sowie der Deutsche Flottenverein.Sebastian Diziol: „Deutsche, werdet Mitglieder des Vaterlandes!“ Der Deutsche Flottenverein 1898–1934. Solivagus-Praeteritum, Kiel 2015, ISBN 978-3-9817079-0-8, S. 298–306. Auch die interkorporativen, weitgehend vaterländisch gesinnten Vereine Deutscher Studenten (VDSt), die später im Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt) zusammengefasst wurden, wählten Schwarz-Weiß-Rot zu ihren Farben. Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs führte schließlich zur endgültigen Festigung der Reichsfarben als eines patriotischen Symbols, das in unzähligen Liedern besungen und auf zahlreichen Postkarten abgebildet wurde.

Gleichwohl war die Farbkombination andauernder Kritik ausgesetzt. Insbesondere unter großdeutsch und republikanisch gesinnten Gruppen galten Schwarz-Weiß-Rot als „kleindeutsche Farben“, die für einen Ausschluss des deutschsprachigen Österreichs aus dem deutschen Nationalstaat standen. Schwarz-Rot-Gold hingegen galten als „großdeutsche Farben“, welche insbesondere in deutschnationalen Kreisen Österreichs Verwendung fand. Der Patriotismus bei der Kriegsmarine wurde mit dem Propagandafilm Stolz weht die Flagge schwarz-weiß-rot (1916) gefördert.

Weimarer Republik Am 9. November 1918 endete das Kaiserreich. Die bisherige Reichsverfassung wurde mit der Novemberrevolution obsolet, nach der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung wurde im Februar 1919 eine neue, demokratisch legitimierte Regierung errichtet. In der Weimarer Nationalversammlung diskutierten die Abgeordneten die neue, republikanische Weimarer Reichsverfassung und damit auch über die Frage der neuen Reichsfarben. Die Mehrheit aus Sozialdemokraten, Katholiken und Linksliberalen favorisierte die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold, mit denen eine Anknüpfung an die Deutsche Revolution 1848/1849 und die Frankfurter Nationalversammlung verbunden war. Darüber hinaus hatte der deutschösterreichische Außenminister schon 1918 signalisiert, dass sein Land, welches bereits den Beitritt zum Deutschen Reich beschlossen hatte, die Beibehaltung der Schwarz-Weiß-Roten Farben als unfreundlichen Akt betrachten könnte. In den Debatten über die Nationalfarben wurde dieser großdeutsche Gedanke unter anderem von Reichsinnenminister Eduard David wie auch von Hugo Preuß als Argument für Schwarz-Rot-Gold angeführt.

Allerdings gab es erhebliche Widerstände sowohl von gegenrevolutionären, militärischen und nationalistischen Kräften, welche die bisherigen Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot beibehalten wollten, als auch von linksrevolutionären Gruppen, die die Rote Fahne bevorzugten. Unter den Befürwortern einer Beibehaltung der Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot befanden sich in der Nationalversammlung auch die bürgerlichen Nationalliberalen, die einen Farbenwechsel als „Angriff gegen die nationale Würde“ ablehnten.Abgeordneter Kahl (DVP) in der Nationalversammlung am 2. Juli 1919. Stenografische Berichte, Bd. 327, S. 1227. Auch in der liberalen DDP und im katholischen Zentrum gab es Befürworter der alten Farben.

Der mit großer Leidenschaft geführte so genannte Flaggenstreit dauerte bis weit in die 1920er Jahre an und führte letztlich zu zahlreichen Kompromisslösungen. So sollte laut Beschluss vom 3. Juli 1919 der Weimarer Nationalversammlung die Nationalflagge des Deutschen Reichs fortan Schwarz-Rot-Gold sein. Wenigstens als Handelsflagge, die der internationalen Erkennbarkeit dient, sollten dagegen nach Ansicht vieler die bisherigen Farben weitergeführt werden, um Irritationen zu vermeiden. Schließlich wurde als Handelsflagge „Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke“ (Gösch) bestimmt. Diese Lösung wurde in Artikel 3 der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 realisiert, die drei Tage später in Kraft trat. Ein ähnlicher Kompromiss setzte sich im November 1920 auch für die noch stärker umstrittene, da für das Militär höchst symbolträchtige Reichskriegsflagge durch. Erst 1926 erhielt auch die Dienstflagge der Reichsbehörden zur See eine Gösch in den neuen Reichsfarben.

mini|hochkant=1.2|Schwarz-weiß-rote Trauerbeflaggung auf dem ehemaligen Kriegsministerium am Volkstrauertag 1931

Die Diskussion um die deutschen Reichsfarben war mit der Umsetzung der Beschlüsse der Nationalversammlung nicht vorbei. Bereits 1921 wollte Gustav Stresemann, der Führer der rechtsliberalen DVP, den Verfassungsbeschluss ändern und durch Volksabstimmung Schwarz-Weiß-Rot erneut als Reichsflagge einführen lassen. Noch kurz vor Erlass der endgültigen Verordnungen zur Einführung der neuen Flaggen musste sich das Kabinett am 9. Dezember 1921 mit einem Antrag des Deutschen Nautischen Vereins und des Verbandes Deutscher Seeschiffer-Vereine befassen. Diese verlangten die Führung der reinen schwarz-weiß-roten Handelsschiffsflagge am Heck und der schwarz-rot-goldenen Gösch am Bug.Akten der Reichskanzlei

mini|hochkant|Wahlplakat 1932