Das deutsche AZR-Gesetz (AZRG) enthält Regelungen in Bezug auf das Ausländerzentralregister.

Gliederung Das Gesetz hat folgende Gliederung:

Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers Abschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde. Dritte, an die Daten übermittelt werden Unterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen Kapitel 3 Visadatei Kapitel 4 Rechte des betroffenen Person Kapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung Kapitel 6 Weitere Behörden Kapitel 7 Schlußvorschriften

Durchführungsverordnung Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-Durchführungsverordnung - AZRG-DV)

Kategorie:Ausländerrecht (Deutschland) Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert)