Diese Liste beschreibt die Gerichte im Fürstentum Lippe. Aufgrund der hohen Kontinuität sind auch die Gerichte im Freistaat Lippe hier dargestellt.
Fürstentum Lippe bis 1879 Untergerichte Im Fürstentum Lippe waren die Ämter in Lippe gleichzeitig für die Verwaltung und die Rechtsprechung als Untergericht zuständig. Eine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war nicht gegeben. In Rechtsprechungsangelegenheiten wurden die Ämter als „fürstliche Justiz-Ämter“ bezeichnet. Besonderheiten ergaben sich bei den Exklaven. Neben den Ämtern waren die Stadt-Magistrate Untergerichte. Daneben bestand ein Patrimonialgericht (in Iggenhausen).
Gericht Sitz Anmerkungen Fürstliches Justizamt Barntrup Barntrup Fürstliches Justizamt Brake Brake (Lemgo) Fürstliches Justizamt Detmold Detmold Fürstliches Justizamt Horn Horn Fürstliches Justizamt Lage Lage Fürstliches Justizamt Lipperode Lipperode Fürstliches Justizamt Oerlinghausen Oerlinghausen Fürstliches Justizamt Schieder Schieder Fürstliches Justizamt Schötmar Schötmar Fürstliches Justizamt Schmalenberg Schmalenberg Fürstliches Justizamt Sternberg Sternberg Fürstliches Justizamt Varenholz Varenholz Herrschaftliches Richteramt Lemgo Lemgo Königliches und Fürstlich Lippesches Gesamtgericht Lippstadt Lippstadt Gemeinsames Gericht mit Preußen. 1850 an Preußen abgetreten. Fürstlich Schaumburg-Lippisches Oberamt Blomberg Blomberg Stadt-Magistrat Barntrup Barntrup Stadt-Magistrat Blomberg Blomberg Stadt-Magistrat Detmold Detmold Stadt-Magistrat Horn Horn Stadt-Magistrat Lage Lage Stadt-Magistrat Lemgo Lemgo Stadt-Magistrat Salzuflen Salzuflen Neustädter Commission Detmold Detmold für die Neustadt Detmold Patrimonialgericht Iggenhausen Iggenhausen
Daneben bestanden folgende Spezialgerichte bzw. Behörden mit Gerichtsfunktion:
Das fürstliche Hofmarschallamt in Detmold war Untergericht für die Bediensteten des Hofstaates in Zivilsachen. Das Militärgericht in Detmold war für Zivil-, Straf- und Disziplinarsachen der Soldaten und Offiziere zuständig. Das Konsistorium in Detmold war für die Geistlichen und Schullehrer zuständig. Daneben war es Eingangsgericht für alle Eheangelegenheiten. Das Criminalgericht Detmold war für alle Strafsachen des Landes außer Lemgo und Lippstadt (dort waren die Stadt-Magistrate zuständig) Daneben wurden jährlich in allen Ämtern und Städten jährlich Mruge- oder Hofgerichte abgehalten, auf denen geringfügige Vergehen behandelt wurden.
Obergerichte und oberstes Gericht Als Obergerichte dienten Die fürstliche Justizkanzlei Detmold Das Lippische Hofgericht Das fürstliche Audienz-Gericht in Blomberg (für das Oberamt Blomberg)
Gemäß Artikel 12 der Deutschen Bundesakte mussten die Bundesstaaten mit weniger als 300.000 Einwohnern mit ihnen verwandten Häusern oder anderen Bundesstaaten gemeinsam ein Oberappellationsgericht bilden. Das Fürstentum Lippe bildete daher 1817 gemeinsam mit dem Herzogtum Braunschweig und den Fürstentümern Schaumburg-Lippe und Waldeck das Oberappellationsgericht Wolfenbüttel. Als dieses Wolfenbüttler Gericht 1855 aufgelöst wurde, wurde eine Interimistische Oberappelationsgerichtskommission gegründet. Im Jahre 1857 schloss man sich dann dem hannoverschen Oberappellationsgericht Celle an, das ab 1866 infolge der preußischen Annexion Hannovers zum preußischen Appellationsgericht Celle hinuntergestuft wurde, aber für Lippe weiter Gericht letzter Instanz blieb.
Ab 1879 Nach dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde auch die Justiz im Fürstentum Lippe neu organisiert. Als Oberlandesgericht war nun das preußische Oberlandesgericht Celle zuständig, als Landgericht das Fürstlich Lippische Landgericht Detmold.
An Amtsgerichten bestanden nun:
Amtsgericht Sitz aufgelöst Amtsgericht Alverdissen Alverdissen 1. Juli 1969§ 11 des Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Lemgo (Lemgo-Gesetz) vom 5. November 1968. Amtsgericht Blomberg Blomberg besteht Amtsgericht Detmold Detmold besteht Amtsgericht Hohenhausen Hohenhausen 1. Oktober 1969§ 11 des Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Lemgo (Lemgo-Gesetz) vom 5. November 1968. Amtsgericht Horn Horn 1. Januar 1970§ 13 des Gesetzes zur Neugliederung des Kreises Detmold vom 2. Dezember 1969. Amtsgericht Lage Lage 31. März 1979§ 5 des dritten Gesetzes zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 11. Juli 1978. Amtsgericht Lemgo Lemgo besteht Amtsgericht Oerlinghausen Oerlinghausen 31. März 1979§ 5 des dritten Gesetzes zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 11. Juli 1978. Amtsgericht Salzuflen Salzuflen 1. Juli 1977§ 6 des zweiten Gesetzes zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 6. Juli 1976.
Die Exklaven Lipperode und Cappel gehörten zum preußischen Amtsgericht Lippstadt. Diese Gerichtsstruktur blieb bis zum Ende des Freistaates Lippe bestehen.
Mit Gesetz vom 9. Februar 1898 wurde im Fürstentum Lippe eine Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt.Jakob Nolte: Die Eigenart des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes: Grund und Grenzen der Anwendung des Zivilprozessrechts im Verwaltungsprozess. 2015, ISBN 978-3-16-152837-8, S. 12, online Danach bestanden Kreisverwaltungsgerichte und ein Oberverwaltungsgericht in Detmold.
Gericht Kreis Oberverwaltungsgericht Detmold Das ganze Fürstentum Kreisverwaltungsgericht Blomberg Landratsamt Blomberg Kreisverwaltungsgericht Brake Landratsamt Brake Kreisverwaltungsgericht Detmold Landratsamt Detmold Kreisverwaltungsgericht Lipperode-Cappel Landratsamt Lipperode-Cappel Kreisverwaltungsgericht Schötmar SchötmarWalter Jellinek: Verwaltungsrecht, Band 25 von Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. 2. Auflage, 2013, ISBN 978-3-662-41865-9, S. 88, online
Es bestand ein Gewerbegericht Detmold und ein Kaufmannsgericht Detmold.Lippisches Staatshandbuch, 1927, S. 60, Digitalisat.
Mit dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden Arbeitsgerichte eingerichtet. Für den Freistaat Lippe entstand das Arbeitsgericht Detmold. Aufgrund der geringen Größe des Freistaates wurde kein eigenes Landesarbeitsgericht gebildet. Zweite Instanz wurde das preußische Landesarbeitsgericht Bielefeld.
Literatur Reinhard Heinemann: Die Entstehung des gemeinschaftlichen Oberappellationsgerichts in Wolfenbüttel. In: Braunschweigisches Jahrbuch 1969, S. 111 ff. Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten. 1836, S. 78–79, online Carl Pfaffenroth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 408. online
Einzelnachweise
Furstentum Lippe Kategorie:Historisches Gericht (Nordrhein-Westfalen) Kategorie:Geschichte (Lippe)