Birkholz ist ein Gemeindeteil der amtsangehörigen Gemeinde Münchehofe im Landkreis Dahme-Spreewald (Brandenburg). Birkholz war bis 1974 eine selbständige Gemeinde. Die Verwaltungsaufgaben von Münchehofe werden vom Amt Schenkenländchen ausgeführt.
Geographische Lage Birkholz liegt ca. 3,5 km ostnordöstlich von Märkisch Buchholz. Die Gemarkung der früher eigenständigen Gemeinde grenzt im Norden an Hermsdorf (Gemeindeteil von Münchehofe) und Münchehofe, im Osten an Groß Eichholz (Ortsteil der Stadt Storkow (Mark)) und Neuendorf am See sowie im Südosten an Leibsch (letztere zwei Orte sind Ortsteile der Gemeinde Unterspreewald), im Süden an Köthen (Gemeindeteil der Stadt Märkisch Buchholz), und im Westen an die Stadt Märkisch Buchholz.
Der Ort ist nur über die L 74 von Märkisch Buchholz nach Münchehofe, Abzweig nach Birkholz zu erreichen.
Der größte Teil der Gemarkung ist bewaldet und liegt mit Ausnahme des südlichsten Teil in einem weichselkaltzeitlichen Dünenfeld mit großen Parabeldünen. Im Süden erreicht die Gemarkung mit einem schmalen Ausläufer gerade noch den Köthener See. Hier berührt auch der Dahme-Umflutkanal die Gemarkung. Nördlich des Ortskerns verläuft der Grenzgraben-Birkholz, der zur Dahme zieht. Der tiefste Punkt liegt bei ca. , höchster Punkt bei etwa .
Auf der Gemarkung von Birkholz liegt der Gemeindeteil Klein Wasserburg.
Geschichte Der Ort wird urkundlich erstmals 1518 genannt. Nach Berthold Schulze soll Birkholz erst um 1500 angelegt worden sein. Wenn das Dorf tatsächlich erst um 1500 neu angelegt worden wäre, würde von Birkholz 1598 sicher nicht (mehr) von einem neu ufferbauten Dorf in der Heiden belegen gesprochen werden. Das Dorf wurde wohl im gleichen Zeitraum wie die anderen um Münchehofe gelegenen Dörfer (Buchholz, Hermsdorf und Eichholz) und Münchehofe selbst in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts angelegt. Es fiel wohl nach 1518 wüst und wurde zu Ende des 16. Jahrhunderts neu aufgebaut. Der Ortsname ist von der mittelniederdeutschen Grundform *Berkholt = Ort an einem Birkenwald abgeleitet. Nach der Dorfstruktur war Birkholz ein Gassendorf mit Gut.
Besitzgeschichte mini|links|Rittergut Birkholz, Sammlung Alexander Duncker Birkholz war meist Zubehör zum Rittergut in Münchehofe. Daher ist eine Darstellung der Besitzgeschichte von Münchehofe angebracht.
Am Freitag nach Viti 1486 (18. Juni 1486) verkaufte Hans von Bieberstein Münchehofe und halb Hermsdorf an Hasse von Langen, Sohn des Nickel von Langen I., zu Märkisch Buchholz gesessen, um 550 rheinische Goldgulden. Da hier Hermsdorf besonders genannt ist, dürften die anderen, erst 1519 genannten Ortschaften (Groß Eichholz, Neuendorf am See, Schwerin und?Birkholz) erst später verkauft und in den Besitz des Hasse von Langen (oder schon Nickel von Langen II.?) gekommen sein, oder sie waren schon im Besitz dieser Dörfer. Nach dem Erbregister von Storkow aus dem Jahr 1518 waren diese Dörfer nicht mehr im Besitz der Herrschaft, waren also im Besitz von Vasallen der Biebersteiner.
Am Donnerstag nach Thomas 1519 belehnte Bischof Dietrich von Lebus den Nickel von Langen II. (d. Ä.) mit Münchehofe, Hermsdorf, Groß Eichholz, Neuendorf am See und Schwerin. Birkholz fehlt zwar in dieser Aufzählung, jedoch lässt die Aufzählung der zu Münchehofe gehörenden Dörfer (einschließlich von Birkholz!) im Erbregister der Herrschaft Storkow von 1518 darauf schließen, dass auch Birkholz Zubehör zu Münchehofe war. Vom Rittergut Münchehofe mit dem Zubehör Hermsdorf, Groß Eichholz, Neuendorf am See, Schwerin und Birkholz mussten 2½ Ritterpferde für die Herrschaft gestellt werden. Nickel von Langen II. saß bereits 1511 auf dem Rittersitz Münchehofe. Er starb in der ersten Hälfte des Jahres 1523, denn sein Sohn Georg von Langen erhielt am 26. Juli 1523 einen neuen Lehenbrief für die genannten Dörfer. Am 1. Oktober 1530 verkaufte Georg von Langen das halbe Dorf Leibsch für 650 Gulden an Hans Steinkeller, Hauptmann in Beeskow.
1529 bestätigte Bischof Georg von Lebus die Lehen derer von Langen. Auch 1538 ist Georg von Langen zu Münchehofe nachgewiesen. In diesem Jahr verkaufte er einen Jahreszins von 6 Gulden im Dorf Groß Eichholz für ein Darlehen von 250 Gulden an das Domkapitel von Lebus. 1555 hatte Georg von Langen Münchehofe, Neuendorf am See, Groß Eichholz und Hermsdorf (in der Aufzählung fehlt wiederum Birkholz) von Bischof Johann von Lebus zu Lehen genommen. Die Gesamte Hand daran hatten Otto und Caspar von Langen zu Krausnick. Auch hier darf angenommen werden, dass Birkholz mit eingeschlossen war, denn bei der folgenden Belehnung wird Birkholz wieder mit aufgezählt.
Markgraf Johann von Brandenburg belehnte am 21. April 1556 den Georg von Langen zu Münchehofe und Krausnick mit Münchehofe, Hermsdorf, Groß Eichholz, Neuendorf am See, Schwerin und Birkholz sowie Fischereirechten in mehreren Seen. Das Verzeichnis der Roßdienste von 1565 listet die von Langen für die Güter Münchehofe, Hermsdorf, Groß Eichholz, Schwerin, Neuendorf am See und Birkholz mit zweieinhalb Pferden auf, die im Kriegsfall zu stellen waren.
Am 19. März 1573 erhielten die von Langen zu Münchehofe und Krausnick einen Lehnbrief von Markgräfin Katharina von Brandenburg-Küstrin, der Witwe des 1571 verstorbenen Markgrafen Johann von Brandenburg-Küstrin, über die Dörfer Münchehofe, Hermsdorf, Groß Eichholz, Neuendorf am See, Schwerin und Birkholz sowie Fischereirechten in mehreren Seen.
1577 erhielt Georg von Langen auch einen Lehnbrief des brandenburgischen Kurfürsten Johann Georg über Münchehofe und Zubehör. Georg von Langen ist 1578/9 gestorben, denn bei der Kirchenvisitation von 1579 ist bereits Nickel von Langen, Besitzer von Münchehofe, Hermsdorf, Neuendorf am See, Schwerin und Birkholz, der Patron der Kirche in Münchehofe. 1583 brachte Nickel von Langen für sein Gut Münchehofe zwei gerüstete Ritterpferde zu Musterung. Nach dem Wortlaut der Belehnung von 1573 war in dem Gut Münchehofe wohl Birkholz mit inbegriffen. Allerdings musste er verglichen mit 1565 ein halbes Ritterpferd weniger stellen. Nickel von Langen stiftete 1584 der Kirche in Münchehofe einen Messkelch. Der kurfürstlich-brandenburgische Rat und Rittmeister Nickel von Langen starb 1599. Sein Epitaph ist an der Ostseite der Münchehofer Kirche aufgestellt. Die Inschrift Anno 1599 Jahre ist in Gott entschlafen der edle gestrenge und ehrenfeste Nickel von Langen auf Monchehofe Chur- und furstlicher Brandenburg. Rittmeister und Raht. ist allerdings nicht mehr vollständig lesbar. 1598 bestätigte der brandenburgische Kurfürst Joachim Friedrich den drei Söhnen des Nickel von Langen, Georg, Andreas und Ernst ihre Lehenbriefe. Bei der Kirchenvisitation im Jahre 1600 waren die Collatores Georg und Ernst von Langen.
Am 10. Mai 1609 belehnte Kurfürst Johann Sigismund, Markgraf von Brandenburg, die Gebrüder Andreas und Ernst von Langen zu Krausnick und Münchehofe mit 1/2 Krausnick und Köthen und 1/4 Leibsch bzw. dem Dorf Birkholz. Ernst von Langen heiratete 1618 Elisabeth von Eichstädt. Er starb im September 1621 57 Jahre alt. Sein Grabstein ist an der Ostseite der Münchehofer Kirche aufgestellt (dortige Erklärungstafel).
Am 21. März 1620 belehnte Kurfürst Georg Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, die Söhne des Andreas von Langen zu Krausnick und Münchehofe mit 1/2 Krausnick und Köthen und 1/4 Leibsch bzw. dem Dorf Birkholz.
Am 6. Juli 1621 schlossen die Brüder Nickel und Moritz Ernst von Langen einen Teilungsvertrag über das Gut Birkholz. Am 28. Mai 1627 verkaufte Nickel von Langen zu Münchehofe seinen Anteil an Birkholz an seinen Bruder Ernst Moritz (Moritz Ernst) für 1.900 Taler. 1656 war Moritz Ernst immer noch Besitzer von Münchehofe. Moritz Ernst von Langen war mit Anna Margarethe von Zobeltitz verheiratet. 1679 wird sie als die Witwe des Ernst von Langen auf Münchehofe und Birkholz bezeichnet.
1688 administrierten Caspar Sigismund von Muschwitz und seine Frau Dorothea von Zabeltitz die Güter Münchehofe und Birkholz. Am 15. April 1689 erteilte Kurfürst Friedrich III., Markgraf von Brandenburg, den Konsens zur Verpfändung von Münchehofe und Birkholz durch Moritz Ernst von Langen an Caspar Sigismund von Muschwitz auf Casel und Waltersdorf für 10 000 Taler auf 20 Jahre. Caspar Sigismund von Muschwitz verpfändete Birkholz kaum ein Jahr später um 2.000 Taler und auf 20 Jahre weiter an Nickel von Maltitz zu Tauche; Kurfürst Friedrich III., Markgraf von Brandenburg, erteilte am 11. Februar 1690 seinen Konsens zur Verpfändung von Birkholz.
Vor März 1695 hatte Ulrich Gottfried von Wolfersdorf Münchehofe und Birkholz erworben, denn am 18. März 1695 verzichtete Hans Ernst von Langen gegenüber Ulrich Gottfried von Wolfersdorf zu Münchehofe auf seine Wiedereinlösungs- und Lehnsansprüche an den Güter Münchehofe und Birkholz. Am 25. Februar 1696 erhielt Ulrich Gottfried von Wolfersdorf von Kurfürst Friedrich III., Markgraf von Brandenburg die Belehnung mit Münchehofe, Birkholz, einer Windmühle, dem Bückwitzsee und Fischereirechten im Selchow-See. Nach nur zwei Jahren verkaufte er am 28. Juli 1698 Münchehofe und Birkholz an Georg Rudolf Freiherr von Schweinitz für 20.000 Taler.
Georg Rudolf Freiherr von Schweinitz musste Münchehofe und Birkholz am 17. März 1702 mit 20.000 Talern zugunsten seiner Ehefrau belasten. Am 3. Februar 1706 verkaufte der Geheime Hof- und Kammergerichtsrat um Magdeburger Domherr Freiherr Georg Rudolf von Schweinitz und dessen Ehefrau das Gut Birkholz für 9 000 Taler an Friedrich Wilhelm von Langen. Am 18. Mai 1707 musste Georg Rudolf Freiherr von Schweinitz Münchehofe (und angeblich Birkholz) für 15.450 Taler an Gottfried Friedrich von Walther und Croneck verkaufen. Am 23. Mai 1707 veräußerte Gottfried Friedrich von Walther und Croneck Münchehofe (und angeblich Birkholz) zum selben Preis weiter an Heinrich Wilhelm von Goertz. Er blieb jedoch mitbelehnt an den beiden Gütern, wie dies in einer Urkunde vom 19. August 1707 bestätigt wurde. Es kann sich bei diesen zwei Verkäufen nur um das Gut Münchehofe gehandelt haben, denn Friedrich Wilhelm von Langen verkaufte am 6. Juni 1707 das Gut Birkholz für 8.000 Taler an Heinrich Wilhelm von Görtz.
Am 28. November 1707 belehnte König Friedrich I. und Markgraf von Brandenburg, Heinrich Wilhelm von Goertz mit Münchehofe, Hermsdorf, Schwerin und Birkholz. Heinrich Wilhelm von Goertz ist noch im Dezember 1709 gestorben. Am 13. Dezember 1709 gab König Friedrich [I.], Markgraf von Brandenburg, Johanna Auguste geb. von Kuhlwein, verwitwete von Goertz den Konsens zur Belastung von Münchehofe. Sie ließ die von ihrem Mann noch begonnene Verlängerung der Kirche nach Westen, den Herrschaftschor auf der Südseite und den Bau eines Turmes zu Ende führen. Am 18. Juli 1709 wurde der Turmknopf aufgesetzt.
Sie heiratete wenig später Graf Philipp von Arco und erhielt am 12. Juli 1710 von König Friedrich [I.], Markgraf von Brandenburg, den Konsens zur Nutzung von Münchehofe und Birkholz auf 20 Jahre. Graf Philipp von Arco und seine Ehefrau mussten allerdings am 6. August 1710 Münchehofe und Birkholz mit 1.000 Talern belasten, die sie von Joachim Christian Lüttke aufnahmen. Dazu gab König Friedrich I., Markgraf von Brandenburg am 15. August seine Zustimmung. Am 6. August 1715 verkauften Graf Philipp von Arco und seine Ehefrau Münchehofe und Birkholz an Hartwig Caspar Ernst von Platen (1655–1727) für 23.000 Taler.