Muschenheim ist ein Stadtteil von Lich im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geographie mini|Luftbild von Muschenheim (2020) mini|Großgasse, Blick nach Norden Muschenheim liegt rund vier Kilometer südlich der Kernstadt Lich am linken, östlichen Ufer der Wetter in der nördlichen Wetterau. Die nördliche Gemarkungsgrenze und der Ortsrand grenzen an das Umfeld von Kloster Arnsburg. Die Gemarkungsfläche beträgt 781 Hektar, davon sind 110 Hektar bewaldet (Stand: 1961). Es gibt zwei Waldflächen, den kleineren Vorderwald mit etlichen Hügelgräbern auf einer bis 175 Meter ansteigenden Anhöhe und den größeren Hinterwald, der sich jenseits der südlichen Gemarkungsgrenze weiter fortsetzt und mit dem 199 Meter hohen Wetterbergskopf die höchste Erhebung der Gemarkung aufweist. Am nicht bewaldeten Nordhang des Wetterbergkopfes liegt das Megalithgrab Heiliger Stein. Am Südrand von Muschenheim liegt der Burgstall Muschenheim, eine abgegangene Wasserburg von der fast nichts mehr zu sehen ist, da das Burggelände größtenteils überbaut wurde.

Ortsgeschichte mini|Hessengasse 13, ältestes Haus des Stadtteils

Früh- und Vorgeschichte Frühere Besiedlungen lassen sich aus dem 4000–5000 Jahre alten Megalithgrab „Heiliger Stein“ ableiten. Nordwestlich des Ortes bestand ein Römerkastell, das Kastell Arnsburg.

Mittelalter Das Bestehen des Ortes lässt sich bis in den Zeitraum 650 bis 802 durch eine Erwähnung im Codex Eberhardi urkundlich zurückverfolgen. „ein gewisser Ivo und seine Frau Reginhilt übertrugen … bona sua in Musgenheim“ (seine/ihre Güter in Muschenheim).Edmund Ernst Stengel: Fuldisches Urkundenbuch. Nr. 348, S. 441. Bereits hier wird die Siedlungsform des Ortes als villa angegben. In der Zeit zwischen 774 und 800 schenkt Gotefrit dem Kloster Fulda seinen Besitz in Muschenheim. In einem anderen bedeutenden Kopiar, dem Codex Laureshamensis, wird Muschenheim drei mal genannt. 785 heißt es Lorscher Codex: „… in pago Wetdereiba in uilla Muskenheim …“ (im Gau Wetterau im Dorf Muschenheim).Karl Glöckner: Codex Laureshamensis (CL) (Arbeiten der historischen Kommission für den Volksstaat Hessen. = CL III, Nr. 2987, S. 236.), Darmstadt 1929. Ein weiterer Eintrag im gleichen Jahr lautet: „… in Muschenheimer marca“ (in der Mark Muschenheim).Karl Glöckner: CL III, Nr. 3752 c. S. 236. Schließlich folgt 798: „...in pago Wedereiba in uilla Moseknheim …“Karl Glöckner: CL III, Nr. 2985. S. 247. Das Kloster Lorsch erhält im Zeitraum von 774 bis um 800 insgesamt fünf Privatschenkungen in Muschenheim.s. auch:Karl Glöckner: CL III, Nr. 2946 = 3758; CL III 2986 = 3758.

Der Ortsname wird in der Namensforschung als „Siedlung des Musco“ erklärt.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 265 f, S. 266.

Bereits 1151 heißt es in einer Urkunde: „… a matre ecclesia Muschenheim“ (von der Mutterkirche Muschenheim).Peter Acht: Mainzer Urkundenbuch. Bd. 2,1 (1137 – 1175). Darmstadt 1968. Nr. 159, S. 295. Die Muschenheimer Pfarrkirche wurde zu Beginn des 13. Jahrhunderts erbaut. In einem Insert wird zwischen 1216 und 1229 ein „Cunrado pastore in Mussenheim“ (Pfarrherr Konrad in Muschneheim) erwähnt.Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851. Nr. 66, S. 48.

Seit 1401 fielen Muschenheim, Birklar und Bettenhausen in den Mühlenbann der Mühle von Muschenheim. In diesem Jahr erneuerte Philipp VIII. von Falkenstein die Schenkung Philipps I. von Falkenstein. Dieser hatte die Muschenheimer Mühle 1261 an das Kloster Arnsburg geschenkt.Andreas Kuczera: Grangie und Grundherrschaft. Zur Wirtschaftsverfassung des Klosters Arnsburg zwischen Eigenwirtschaft und Rentengrundherrschaft 1174–1400. Dissertation. Darmstadt und Marburg 2003. Hrsg.: Hessische Historische Kommission Darmstadt und Historische Kommission für Hessen. = Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 129. S. 212, vgl. Ludwig Baur: AUB. Nr. 43.

Neuzeit In Muschenheim gab es seit 1575 eine Schule. Hierhin kamen auch Schüler aus den Nachbarorten, wovon der „Schülerpfad“ nach Bettenhausen kündet. Bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein wirkten studierte Theologen hier als Lehrer.

Die Reformation in Muschenheim wurde von Graf Konrad zu Solms 1582 mit der Einführung des reformierten Bekenntnisses „vollendet“. Der Altar in der Kirche wurde durch einen Tisch für die Abendmahlsfeier ersetzt. Trotz der Einführung des reformierten statt des vorherigen lutherischen Bekenntnisses konnten fast alle Pfarrer in der Grafschaft in ihren Gemeinden bleiben. Pfarrer Hermann Pistorius war ab 1576 Pfarrer in Muschenheim; seine Tochter Sibylle heiratete 1597 den reformierten Pfarrer Anton Praetorius, Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter.

Hessische Gebietsreform (1970–1977) Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Muschenheim zum 31. Dezember 1970 auf freiwilliger Basis in die Stadt Lich eingegliedert. Für Muschenheim wurde, wie für alle Stadtteile von Lich, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Muschenheim angehört(e):

vor 1742: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Braunfels (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Hungen ab 1742: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Solms-Braunfels (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Hungen ab 1806: Großherzogtum Hessen,Mediatisierung infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Amt Hungen (des Fürsten Solms-Braunfels) ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Hungen (des Fürsten Solms-Braunfels) ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt HungenPatrimonialgericht: Standesherrliches Amt Hungen des Fürsten Solms-Braunfels. ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HungenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Hungen“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung. ab 1841: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Hungen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis GießenIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Gießen ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Gießen, Stadt LichAm 31. Januar 1970 als Ortsbezirk zur Stadt Lich. ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Lich ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Lich ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Lich

Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Muschenheim ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Hungen zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Muschenheim zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853 wurde Muschenheim dem Landgericht Lich zugelegt.Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lich“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Lich aufgelöst und Muschenheim dem Amtsgericht Gießen zugeteilt.

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Muschenheim 939 Einwohner. Darunter waren 24 (2,6 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 168 Einwohner unter 18 Jahren, 375 zwischen 18 und 49, 195 zwischen 50 und 64 und 201 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 381 Haushalten. Davon waren 93 Singlehaushalte, 102 Paare ohne Kinder und 129 Paare mit Kindern, sowie 46 Alleinerziehende und 12 Wohngemeinschaften. In 75 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 243 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung

Historische Erwerbstätigkeit Im Jahr 1961 wurden die folgenden Erwerbspersonen gezählt: 214 in Land- und Forstwirtschaft; 187 im produzierenden Gewerbe; 35 in Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung; 30 im Dienstleistungsbereich oder sonstigen Gewerbe.

Religion mini|Südwestseite der evangelischen Kirche Muschenheim Die zu Beginn des 13. Jahrhunderts erbaute Kirche erhebt sich am Kirchberg im Osten hoch über das Dorf und ist von weither zu sehen. Das alte Pfarrhaus steht mitten im Dorf an einem großen Platz an der Hauptstraße, ca. 300 m von der Kirche entfernt. Es war bis zum Verkauf im Jahr 1990 Wohnsitz der reformierten Pfarrer. Der Pfarrer bewohnt seitdem einen Neubau am Ortsrand. Die Pfarrgemeinde Muschenheim gehört der Propstei Oberhessen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau an.

Historische Religionszugehörigkeit